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Jedda
Lv 5
Jedda fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 10 Jahren

Kann ich dazu gezwungen werden?

Das hier ist alles rein theoretisch, weil wir noch keine Ankündigung dazu haben.

Vorgeschichte:

2007 bin ich mit meinem Mitbewohner in eine Wohnung zusammen gezogen, dazu meine drei Katzen. Der Vermieter hat die drei Kater genehmigt. Bedingung für die Haltung ist: Die Katzen dürfen die Wohnung nicht verlassen. (steht so in meinem Genehmgungsschreiben)

Die Wohnung wurde, vor unserem Einzug, renoviert.

Nun das Problem:

Wir sind im ersten Stock, zwei Wohnungen sind Parterre.

In diesen beiden Wohnungen wurde nun das Bad renoviert. Vier Wochen lang! In dieser Zeit haben die Arbeiter die Wohnungstüren der beiden Wohnungen und die Haustür offen gelassen!

Die Arbeiter sind nun dort fertig.

Nun habe ich überlegt: Was ist wenn die jetzt zu uns kommen? Also wenn unser Badezimmer, und das meiner Nachbarin, renoviert werden? (meine Nachbarin nebenan hat übrigens einen Hund)

Die Arbeiter wollen dann doch sicher auch die Wohnungstüren und die Haustür offen stehen haben.

Und das acht Stunden am Tag.

Ich kann nicht meine drei Kater acht Stunden täglich in der Küche einsperren. Denn das wäre die Folge. Wenn ich das nicht machen würde, wären sie schnell im Treppenhaus und bei offener Haustür auf der Straße.

Nun meine Frage:

Sollte der Vermieter (städt. Wohnungsgesellschaft) kommen und mein Bad renovieren wollen (wir sind eigentlich zufrieden, es ist noch okay)...kann ich die Renovierung verweigern?

Denn selbst wenn die Arbeiter immer die Wohnungstür zumachen, wenn die dauernd rein und raus gehen flutscht trotzdem eine Katze mal raus.

Also kann ich die Renovierung meines Bads verweigern oder geht das nicht?

(Noch wurde es nicht angekündigt, aber es könnte ja passieren. Mein Mitbewohner meint, die beiden unteren Parteien würden schon ewig da wohnen und deswegen wird da renoviert. Trotzdem mache ich mir etwas sorgen)

Update:

Mein Mitbewohner arbeitet von Mittags bis 22 Uhr Abends. Ich wäre alleine zuhause und es sind meine Katzen.

Und sie sind nicht an freigang gewöhnt, sie waren noch nie draußen und haben ein Auto maximal vom Transportkorb aus gesehen.

Update 2:

kein wohnzimmer. wir haben eine recht große 2 zimmer wohnung und beim mitbewohner dürfen sie nicht rein. also sie halten sich in meinem zimmer, küche, balkon auf. normalerweise. das ist auch groß genug. aber sie würden verrückt spielen wenn sie acht stunden täglich nur in der küche oder in meinem zimmer wären.

dazu der lärm. die haben ja da unten die fliesen abgerissen mit weiß nicht was für geräten.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Das Mietrecht verwendet die häufig gebrauchten Begriffe der "Renovierung oder auch "Sanierung" nicht, sondern statt dessen die Begriffe "Erhaltungsmaßnahme" § 554 BGB und "Modernisierung".

    Die Unterscheidung dieser beiden mietrechtlichen Begriffe ist vor allem deshalb besonders wichtig, weil der Vermieter nur die Kosten für Modernisierungen in Höhe von 11 % pro Jahr auf die Mieter umlegen kann, nicht aber die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen. Erhaltungsmaßnahmen sind Instandsetzungen und Instandhaltungen.

    Allgemein hat der Mieter eine Duldungspflicht bei solchen Maßnahmen. Die erstreckt sich aber nur auf eine passive Duldung. Also braucht der Mieter z.B. nichts zu demontieren.

    Nach der dieser Maßnahme ist ein ordnungsgemäßer Zustand durch den Vermieter wieder herzustellen.

    Sollte eine Beeinträchtigung des Wohnwertes vorliegen, dann kann die Miete u.U. bis 100% gemindert werden. Siehe dazu § 536 BGB.

    Die Modernisierungsmaßnahme und somit Duldungspflicht kann bei einem kurz bevorstehenden Mietvertragsende (Auszug) auszuschließen sein (LG Berlin GE 1985, 261). Der Mieter braucht den Einbau einer Zentralheizung in seiner Wohnung neun Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu dulden. AG Osnabrück, Urteil vom 25. Februar 1977, Az: 14 C 94/77; WuM 1977, 167-168

    Im Übrigen müsstest du dann deine Katzen, in Pflege geben, wenn dir ansonsten das Risiko zu gross ist

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 10 Jahren

    Die Modernisierungsarbeiten müsstest du dulden.

    Allerdings kannst du während der Renovierung die Wohnung nicht ordnungsgemäß nutzen. Dies bedeutet einen Mangel. Bei einem Mangel darfst du nach § 536 BGB die Miete mindern.

    Des Weiteren könnte dir ein Schaden entstehen. Kannst du die Katzen nicht alleine lassen, müssen sie in Pflege gegeben werden. Diese Kosten sind als Schadenersatz gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

    Mit diesen Hinweisen und dem weiteren Hinweis gar keine Renovierung des Bades zu wollen, überlegt sich der Vermieter/Verwalter die Sanierung vielleicht nochmal.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 10 Jahren

    Nein, kannst Du nicht. Es wird wohl eine allgemeine Sanierung des Hauses sein und da kann man Dich auch gerichtlich zu zwingen die Arbeiten ungehindert durchführen zu lassen.

    Mein Nachbar hat das auch versucht. Hat damit die gesamte Sanierung eines Wohnungsstranges von insgesamt 5 Wohnungen um 8 Monate hinausgezögert und zahlt heute noch die Kosten dafür ab.

    Zum Zeitpunkt der Sanierung unserer Wohnung hatte ich 2 Katzen (heute habe ich 5) und bei uns wurde auch die ganze Zeit die Wohnungstür offen gelassen. Meine Katzen mussten sich in der Zeit mit dem Schlafzimmer begnügen. Katzenklo und Futterschüsseln wurden halt für die Zeit dort untergebracht. Mit ein bisschen gutem Willen geht das und den Katzen hat es nicht geschadet.

  • vor 10 Jahren

    Das macht den Katzen doch nicht`s aus, sie sind an diese Art Freigang gewöhnt und wissen wo sie hingehören... lasse doch dein Bad renovieren.. man kann ja achten auf die Tier... und das an die Mitwohner weitergeben.. warum jeder wird sich um die Tiere kümmern ..bis die Aktion beendet ist...

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    frage doch beim hausverwalter nach ob ihr auch dran seid mit der renovierung

    es kann nämlich sein das eure wohnung schon renoviert wurde

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