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Ebay Verkauf: Käufer behauptet es gäbe einen Mangel?

Hallo,

die Sache ist folgendermaßen. Eine Freundin hat für eine Freundin Motorradstiefel bei ebay verkauft für 5€. Der Käufer behauptet nach Erhalt, daß eine der Schnürhalterungen kaputt wäre und will sein Geld wieder haben.

Da die Stiefel nur zweimal getragen wurden, hat keiner vorher den Schaden bemerkt. Meine Freundin hatte beschlossen ihm das Geld zurück zu geben auch für Portokosten, aber verlangte vorher ein Bild von den Stiefeln mit Schaden.

Darauhin erhielt Sie eine Mail, daß der Stiefel bereits zur Reparatur gegeben wurde, zeitglich mit der ersten Mail und daß die Reparatur 5-10€ kosten würde.

Daraufhin wurde ihm alles verweigert.

Es war ein Privatkauf - ohne Garantie, Rücknahme etc. Aus Kulanz wäre ihm alles erstattet worden, wenn man den Schaden hätte prüfen können.

Da er aber voreilig gehandelt hat und nicht vorher fragte, ob das ok ist - finde ich, daß er keinen Anspruch hat, weder aus Kulanz noch aus rechtlicher Sicht - stimmt das?

Meine Freundin war sogar bereit ihm alles zu geben, ohne Beweise, da kann er ja alles behaupten.

PS: Der genannte Fehler beeinträchtigt den Schuh nicht wirklich, hat (wenn er da ist) aber auch nicht da zu sein.

Update:

Danke sehr, wollte mich nur absichern, daß die Vorgehensweise soweit in Ordnung ist. Der Käufer hat bei ebay einen Fall geöffnet, aber da die ja sicherlich den ganzen Email-Verlauf checken können, ist hoffentlich wirklich alles gut.

Wenn er weitermacht, darf ebay den Rest erledigen - aber trotzdem wird man unsicher - daher danke vielmals.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Wenn der Mangel nicht vorsätzlich verschwiegen wurde, kann der Käufer euch gar nichts.

  • vor 10 Jahren

    da er ohne vorher abzusprechen die Schuhe zur Reparatur gegeben hat, hat er sein Anspruch verwirkt...vohre hätte man ja noch kulant handeln können, aber so nicht...

  • vor 10 Jahren

    So wie du es oben schon gesagt hast, der "Typ" bekommt von deiner Freundin rein GAR NICHTS!! den rechtlich gesehen ist alles korrekt, da ihr auch angegeben habt ("Es war ein Privatkauf - ohne Garantie, Rücknahme etc. Aus Kulanz wäre ihm alles erstattet worden, wenn man den Schaden hätte prüfen können.")

    Somit ist alles Rechtens, außerdem habt ihr den "Typen" sogar Kulanz angeboten, aufgrund aber seiner eigenen Dummheit versuchte er den Stiefel zu reparieren, in meinen Augen ist das einfach Pech für ihn er hätte vorher einfach nachfragen sollen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Keine Ahnung wozu die Aufregung. Wenn deine Freundin ein 100% reines Gewissen hat, dann muss sie sich keine Sorgen machen. Der Verkäufer könnte höchstens Käuferschutz anwenden wenn er mit PayPal bezahlt hat.

    Aber da er die Stiefel inzwischen selbst zur Reparatur gebracht hat ist doch alles gut. Deine Freundin ist ihm nichts schuldig.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Richtig: Es ist ein Privatverkauf eines Gebrauchtartikels. Keine Rücknahme, gekauft wie gesehen!

    Wenn jemand so voreilig Reparaturen veranlasst, dann ist was faul!

  • vor 10 Jahren

    Ich zweifle ganz stark, dass die Geschichte des Käufers stimmt...wer gibt das Teil zur Reparatur und meldet sich dann erst...der will nur Geld raus schinden...aber egal...Privatkauf ohne Rücknahme usw. - damit hat es sich - keinerlei Ansprüche...

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