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Straßenverkehrsordnung?

Wie ist das eigentlich wenn auf privaten Betriebsgeländen die Straßenverkehrsordnung gilt, wer darf dort "Strafzettel" ausstellen? Der dem das Grundstück gehört oder ist da doch die Polizei zuständig?

Update:

im sommer heißt es bei uns immer das geländer gehört einem privaten, aber im winter wenn geräumt werden soll wird das auf einmal der stadt zugeschoben....also alles nicht richtig klar

8 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Dort ist die Polizei nicht zuständig, sondern der Betreiber.

    Also evtl. Platzverweis.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das hängt m.E. davon ab, ob dieses Betriebsgelände zum öffentlichen Verkehrsraum gehört oder nicht. Letzteres ist dann der Fall, wenn ein Befahren des Geländes für die Allgemeinheit ausgeschlossen ist.

  • Fred
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Die Polizei ist auf dem Betriebsgelände nicht zuständig.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    alsooo, im eigentlichen fall ist der betreiber verantwortlich, aber bei manchen ''betrieben'' ist es auch so das es beispielsweise wie bei volkswagen auf dem gelände einen werkschutz gibt, der kontrolliert auch den verkehr auf dem gelände und kann auch höchstens nur einen platzverweis austeilen (eventuell werksführerschein entziehen) aber, sie haben auch die möglichkeit diese ''strafzettel'' oder geschwindigkeitsüberschreitungen,... der öffentlichen polizei zu melden, was sie dann auch meistens tuhen. (die könn dir dann auch deinen richtigen führerschein entziehen)

    bei kleinen sachen wird die polizei aber nur selten informiert

    Lg Kevin :)

    Quelle(n): kopf^^
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  • Iroost
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Hallo

    die Polizei hat hier nichts zu melden.

    Hier richtet sich alles nach dem Eigentümer des Geländes.

    Er kann zB. einen Platzverweis aussprechen.

    Gruß Iroost

  • vor 10 Jahren

    Der Eigentümer hat bestenfalls Hausrecht und kann dir Hausverbot erteilen, wenn du auf dem Privatgelände rumrast wie eine gesengte Sau; Strafzettel bekommst du keinen. Das Schild "es gilt die StVO" ist eigentlich nur dazu da, um dich zum langsamen Fahren und zum Einhalten der Rechts-vor-Links-Regel anzuhalten, dann muss der Eigentümer nämlich nur EIN Schild aufstellen anstatt ein paar Dutzend. Ist sowas wie Spiel- oder Tempo-30-Zone; rechne auf Privatgrund immer damit, dass dir irgendein Depp vors Auto fällt und du dann Schuld daran hast.

  • vor 10 Jahren

    Die schieben nur die Verantwortung ab und die Polizei kommt trotzdem wenn da ein Unfall passiert ist.

    Eine Private Gesetzgebung gibt es nicht, nur Richtlinien.

    Quelle(n): Die Frage.
  • vor 10 Jahren

    Genau. Der Eigentümer ist in dem Moment die Polizei. Die Polizei hat in dem Moment nix mehr dort zu sagen.

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