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Kündigungsfrist bei nicht beseitigten Mietmängeln?

Die Situation ist folgende: Ich zahle seit einem halben Jahr 30% weniger Miete aufgrund mehrerer Mietmängel, die der Vermieter auch angesehen hat und versprochen hat sich darum zu kümmern. Seit einem halben Jahr ist trotz mehrerer Nachfragen nichts passiert.

Es handelt sich unter anderem um folgende Mängel: Schimmelbefall in der Küche, bei stark andauerndem Regen auch im Wohnzimmer und Schlafzimmer. Stromleitung im Wohnzimmer defekt, einen Elektriker soll ich laut Vermieterin selbst zahlen, weil 'sie nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Elektriker rufen würde'. Im Winter ist das Wasser durch die Decken getropft weil das Dach scheinbar undicht ist. An der Außenfassade am Wohnzimmerfenster fallen ZIEGELSTEINE auf die Straße, weil das Mauerwerk so aufgeweicht ist. (Darunter verläuft ein Bürgersteig, ich weiß von mindestens einer Person die davon fast getroffen worden wäre.) Sowohl ich als auch eine andere Mieterin haben darauf aufmerksam gemacht, nichts passiert. Zudem kommen noch mehrere kleine Sachen, die ich jetzt nicht alle aufzählen möchte.

Ich habe jetzt kurzfristig eine andere Wohnung in Aussicht. Kann ich wegen den Mietmängeln die Kündigungsfrist von drei Monaten umgehen und mit sofortiger Wirkung kündigen? Oder muss ich mich da auf einen langen Rechtsstreit einlassen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Schimmel hatten wir in unsere alten Wohnung, ohne unsere Schuld.

    Wir hatten einen Gutachter der Verbraucherzentrale kommen lassen, der das bestätigte.

    Da unsere Vermieterin, trotz Mietkürzung untätig blieb, haben wir fristlos gekündigt.

    Die Sache ging vor Gericht, und wir bekamen Recht!

  • vor 10 Jahren

    wenn die Mängel nicht schnellstmöglich behoben werden, wenn sie dem Vermieter gemeldet sind, kannst du ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausziehen, ohne das du Ärger befürchten musst, bin wegen so nem ähnlichen Fall auch vor nem Monat umgezogen, hatte mich vorher beim Mieterschutzbund kundig gemacht und die haben mir nen Anwalt vermittelt mit dem ich das alles durchgesprochen habe und der hat mir dann grünes Licht gegeben.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 10 Jahren

    Du kannst außerordentlich fristlos kündigen. Hast du eine Frist oder die Aufforderung zur Beseitigung nachweislich gesetzt, dann ist die fristlose Kündigung unbedenklich.

    Hat man nur gemindert und keinen Auftrag zur Beseitigung des Mangels gegeben könnte es u.U. kritisch werden. In diesem Fall rate ich zu einer Fristsetzung um den Mangel zu beseitigen - 1 Woche. Danach ist eine außerordentliche fristlose Kündigung unbedenktlicher.

    Zusätzlich würde ich ein Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen. So verstärkt man den Druck auf den Vermieter. Auf die Mietminderung hat der Vermieter keinen Anspruch mehr, auf eine Zurückbehaltung schon.

    Der Vermieter muss sich um die Mängel in der Wohnung kümmern - § 538 BGB.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Die Vermieterin kann dir höchstens die KOSTENÜBERNAHME für Kleinreparaturen in Rechnung stellen. Sie kann dich NIE verpflichten SELBST einen Handwerker zu beauftragen. Das ist nicht erlaubt.

    Ihre Weigerung, einen Handwerker zu beauftragen, kann als Grund für eine fristlose Kündigung aufgefasst werden. Sie ist offenbar trotz mehrfacher Aufforderung, Mietminderung und Schaden an Außenstehenden nicht bereit, die Mängel abzustellen. Trete einem Mieterverein bei und kündige fristlos.

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  • vor 10 Jahren

    Diese Mängel berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung. Du zahlst ja schon weniger miete. Wegen des Elektrikers kann man auch den vermieter verstehen, wenn die Reparatur von der Höhe her unter den Kleinreparaturparagrafen fallen kann. Die Mängel an der Außenfassade berechtigen zwar zur Minderung, aber es betrifft nicht Deine Wohnung. Zieh aus und die Miete in der Kündigungszeit hast du bereist eingespart. Spreche mit einem Anwalt ob die nicht mehr abziehen kannst

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