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pitep fragte in UnterhaltungselektronikHandys · vor 10 Jahren

Handy-Mindestvertragslaufzeit exakt 24 Monate?

Ich habe am 05. 06.2009 bei Talkline einen Handyvertrag abgeschlossen und fristgerecht zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten gekündigt. Nun will Talkline den Vertrag aber erst zum 30.06.2011 beenden, also nach fast 25 Monaten, und ich soll die Grundgebühr bis dahin weiter zahlen. Auch auf Nachfrage beharrt Talkline mit Hinweis auf ihre AGB auf dieser Rechtsauffassung. Frage: Kann ich mich denn nicht auf § 309 BGB berufen, wonach dieser Teil der AGB unwirksam ist? Kennt jemand Urteile in ähnlich gelagerten Fällen?

Update:

@ Anna: Ich habe exakt ab 05.06.2009 die Grundgebühren bezahlt.

Update 2:

@TomDuke: Wenn ich Anfang Juni 2009 begonnen habe und erst Ende Juni 2011 aus dem Vertrag entlassen werde, sind das nach Adam Riese nicht 24 Monate, sondern fast 25 Monate

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Hast du für Juni 2009 volle Grundgebühren bezahlt oder anteilige (25/30) oder gar keine? In den ersten beiden Fällen würde ich widersprechen, im dritten Fall nicht. Im zweiten Fall sollten dann für Juni 2011 ebenfalls nur noch anteilige Grundgebühren (5/30) anfallen.

    > Ich habe exakt ab 05.06.2009 die Grundgebühren bezahlt.

    Also für Juni 2009 anteilig? Dann dürftest du für Juni 2011 ebenfalls anteilige Grundgebühren in Höhe der Differenz verschulden, sodass die anteiligen Grundgebühren für Juni 2009 + Juni 2011 in der Summe eine volle Grundgebühr ergeben. Im Ergebnis zahlst du dann ja auch nur 24 Grundgebühren, das passt schon. Anders gesagt, widerspeche einfach allem, was in der Summe über 24 Grundgebühren hinausgeht.

  • vor 10 Jahren

    Talkline ist ein Sch*** Laden (google mal "nie wieder Talkline")

    und um Urteile scheren die sich nicht.

    Wenn du das zurückbuchst, dann lernst du die erst richtig kennen.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • erjott
    Lv 5
    vor 10 Jahren

    Meine Meinung - keine juristische Beratung:

    ich würde die Bedingungen nochmal ganz genau durchlesen. wenn der Vertrag erst am 01.07. begann, ist der 30.06. richtig. Anderenfalls würde ich es darauf ankommen lassen. Wäre ich mir 110% sicher im Recht zu sein, würde ich die 25. Abbuchung widerrufen, mit dem Hiweis auf die 24-monatige Vertragslaufzeit und wenn die glauben, Recht zu haben, können die den Betrag ja einklagen.

    Quelle(n): habe schon häufiger Firmen die eigenen AGB´s um die Ohren gehauen
  • vor 10 Jahren

    Du bist mit dem Vertrag im Juni angefangen & Dein Vertrag endet ende Juni.

    Ich meinen Augen sind das 24 Monate.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Wie kann man zu Talkline, Mobilcom, debitel und anderen betrügerschen Providern gehen, wo es anständige Anbieter gibt?

    Verbraucherschutz und beim nächsten Mal klüger sein und zu 02 gehen!

    Denen kannst Du nicht mit Fällen kommen. E-Plus ist mittlreweile seit Kauf von den Holländern auch so ein Betrüger- und Abzockerverein geworden.

    Ich wette, es kommt dann noch was nach, dass Du das Handy bezahlen oder zurückgeben musst.

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