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Wie kann man das verhindern ?
hallo
lebe mit meinem lebensgefährten zusammen und man hat ja eigentlich "gar keine rechte", wenn ihm was passiert, weil man ja nicht verheiratet ist. meine frage ist: wenn ihm was passiert z.b. durch einen unfall und er liegt auf der intensivstation oder man muss entscheidungen treffen wegen op ect..... habe ich kein mitspracherecht, weil ich ja nicht die ehefrau bin. kann man das schriftlich vereinbaren, dass ich entscheiden kann oder wie klärt man sowas am besten ?
15 Antworten
- Anonymvor 10 JahrenBeste Antwort
Heiraten oder zumindest die Partnerschaft offiziell registrieren lassen.
- DanielaLv 4vor 10 Jahren
Ja, das kann man regeln. Eine Patientenverfügung ist schon mal ein wichtiger Schritt.
Ich würde zu einem Notar gehen. Der informiert Euch darüber am besten und beglaubigt gleich alle notwendigen Unterlagen.
- UlliLv 7vor 10 Jahren
Schau mal unter Vorsorgevollmacht. Alle schlimmen Lebenssituationen werden damit geregelt.
Hier sachliche Informationen auch zu den Verfügungen, die andere User dir empfohlen haben: http://www.caritas.de/21161.html
- Der ElchLv 7vor 10 Jahren
Das kann man verhindern durch ein Testament! Da ihr nicht verheiratet seit solltet ihr es am besten bei einem Notar machen. Da reicht ein Handschriftliches Testament in der Schublade nicht aus!
Auch für Krankheitsfälle gibt es spezielle Verfügungen.
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- vor 10 Jahren
Er könnte dir eine Vollmacht ausstellen, dass du entscheiden darfst, wenn er selbst nicht mehr kann.
Frag am besten einen Notar...
LG,
MW
- geronimo880Lv 5vor 10 Jahren
Hatte heute das Thema,als der Pflege dienst bei mir war.Die Vordrucke zur Vorsorgevollmacht bekommt man auch bei den ortsansässigen Pflegediensten.Die haben mir auch einen da gelassen,da ich auch einen Vollmacht auf Grund meiner Krankheit erteilen will.
- vor 10 Jahren
Er kann eine Patientenverfügung aufsetzen und dich darin bedenken, auch ein Testament kann er aufsetzen, in dem er dich begündtigt.
Wenn ihr Kinder habt, und nur einer von euch hat das Sorgerecht, dann ist es ratsam, dass diese Person eine Willenserklärung formuliert, die im Falle des Todes die Vormundschaft der Kinder klärt.
Ich selbst habe beispielsweise meine Eltern als Vormund in finanzieller Verantwortung bestimmt (zusätzlich zum Vater der Kinder), das bedeutet, dass meine Eltern für meine Kinder im Falle meines Todes finanziell für die Kinder mitverantwortlich sind , ohne dass der leibliche Vater bei ihnen "betteln" gehen muss (und ohne, dass sie das Gefühl haben müssten, ihn ständig zu fragen, weil sie ohnehin informiert werden).
Für den Fall des Komas sollte man in der Patientenverfügung bestimmen, dass die Willenserklärung für die Vormundschaft im Todesfall auch bei Koma gilt (das kann man nicht in der Willenserklärung direkt).
Einige dieser Dokumente (wie etwa das Testament) müssen Notariell beglaubigt werden, andere (wie die Willenserklärung für die Vormundschaft) können formlos verfasst werden, wenn man aber ein Paket schnüren möchte, lohnt es sich, sich von einem guten Notar eine Rundumberatung zu leisten und beide jeweils eine Dokumentenmappe anzulegen (diese sollte man auch vom Notar aufbewahren lassen, oder in einem BankschlieÃfach verwahren, einschlieÃlich aller wichtiger Dokumente wie Absammungsurkunden etc, denn für einige Verfügungen benötigt man Originaldokumente)
- Anonymvor 10 Jahren
Zunächst könnt ihr eine eure Lebensgemeinschaft eintragen lassen. Das verbessert die Situation des Partners was z.B. das Erbrecht angeht oder auch Rentenzahlungen für den Fall, dass dem anderen etwas zustöÃt.
AuÃerdem kann jeder eine Patientenverfügung (gibt`s im Internet oder auch beim Hausarzt) erstellen, die den Partner als Verantwortlichen einsetzt bei Entscheidungen, die die Gesundheit (s.o.) betreffen.
- profilerLv 6vor 10 Jahren
So etwas kann man durch die Erstellung von Vorsorgevollmachten regeln. Vordrucke findest Du im Internet. Ich würde diese auch noch notariell beglaubigen lassen und mich vom Notar genau über die Konsequenzen aufklären und eventuell Dinge mit hinein nehmen lassen, auf die sich die Vollmacht weiter erstrecken soll.
- brummelLv 6vor 10 Jahren
Ihr solltet Euch gegenseitig je eine Patientenverfügung und eine Betreuungsvollmacht ausfüllen. Gebt diese Begriffe in eine Suchmaschine ein,dort findet Ihr sowohl Formulare zum ausdrucken als auch alles Wissenswerte dazu. Diese Vollmachten muss man nicht, kann man aber notariell beglaubigen lassen. Sie gelten auch ohne das, müssen jedoch im Notfall immer sofort auffindbar sein. Ein Exemplar der Patientenverfügung sollte beim jeweiligen Hausarzt deponiert werden.
Quelle(n): eigene Erfahrung