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8 Antworten
- LannusLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Lästern stellt noch kein Vergehen dar.
Sofern ich jemandem persönlichem Schaden durch Lästerei zufüge oder falsch Zeugnis abgebe, dann tritt das Strafgesetzbuch in Kraft.
Halte ich meine Lästerattacken aber allgemein - ohne direkte Personenbenennung, dann kann ich ohne Bestrafung lästern.
Die Fragestellungsform hält einem noch weiter den Rücken frei, weil eine Frage keine direkte Antwort oder Aussage beinhaltet.
Lästern ist noch keine Beleidigung - also ist die Form der Lästerei schon entscheidend.
Beispiel:
Wenn ich ein Polizist wäre und ich würde so herumlaufen wie sie, dann würde meine gesamte Verwandtschaft nicht mehr mit mir sprechen. Ein Gleichnis ist noch keine direkte Beleidigung.
Oder....
Wenn diese Dumpfbacken hier weiter so ihre Dummheit an den Tag legen müssen, dann kann man sie nur als blöd betrachten. Ist also keine direkte Person angesprochen, denn eine nicht konkretisierte Gruppierung ist keine direkte angesprochene Person.
Dann zu Artikel 5 des GG:
Wenn ich etwas wahres ausspreche oder schreibe, dann verletze ich keine Grundrechte, nur eine Unwahrheit und eine Verunglimpfung einer Person oder Gruppe auf unhaltsame Aussagen würden wieder das Strafrecht auf den Plan rufen.
Beispiel:
Unsere Grundrechte hier bei Yahoo werden aufs äußerste verletzt ist eine Wahrheit, aber andererseits besteht hier eine Nutzungsbedingung, die wieder gewisse Rechte einschränkt. Nur es sollte einmal geprüft werden, ob diese Richtlinien mit unseren Gesetzen konform gehen und wirklich rechtens sind.
Quelle(n): Gruß Lannus - savageLv 7vor 10 Jahren
naja, dann müsste man neue gefängnisse bauen. klar kann der "belästerte" anzeige wegen übler nachrede stellen...
http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=3&ved=...
aber meistens wird´s ja so hintenrum gemacht. irgendwie ist´s ja auch schon ein volkssport. ich muss zugeben, dass ich auch gerne lästere. aber erst, wenn ich der person meine meinung vorher in´s gesicht gesagt habe. die reihenfolge sollte man schon einhalten, grins...;-)))
- SandraLv 7vor 10 Jahren
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deines Nächsten.
Also Verleumdung ist strafbar und kann bis zu einem Jahr Gefängnis nach sich ziehen.
Lästern ist eine miese Eigenschaft einer erkrankten Gesellschaft,die das scheinbar nötig hat weil sie sonst nichts zu sagen hat.Außerdem gefällt es einigen,wenn sie über andere tratschen können um von sich selbst abzulenken und sich wichtig zu machen.
Von solchen Menschen sollte man sich generell fernhalten,Lästereien aus dem Weg gehen bzw.sich raushalten und nicht etwa noch mitmischen.
Ich hoffe,es wird eines Tages strafbar sein,über andere Menschen zu lästern.Aber die meisten bestrafen sich langfristig sowieso selbst,weil sie irgendwann alleine dastehen.
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- Anonymvor 10 Jahren
nein, denn Lästern ist ein Ausdruck der seinen Ursprung im Sport hat. Ein Ausdruck hysterischer Fußballfans. Wenn die gegnerische Mannschaft den Ball auf das Tor schießt, fragen sich die Fans meistens (bezüglich des Torwarts): "Hmmm, lästern jetz rein oder nich?"
Selbstverständlich darf Lästern auch bei anderen Sportarten, die ein Tor* benutzen, verwand werden.
*Tor: Abwertende Bezeichnung für einen Menschen
Quelle(n): µ - De FroschnLv 5vor 10 Jahren
Was würden Frauen den ganzen Tag tun wenn Lästerei gegen die Menschenwürde verstoßen würde?
- John DDLv 7vor 10 Jahren
Nein. Höchstens die Lästerer sind würdelos; sie müssten sich dann selbst anzeigen ...
- leeksLv 4vor 4 Jahren
Religiöse Symbole haben nun mal nicht überall etwas zu suchen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" zählt bei sowas natürlich nicht und ist auch intestine so. Ich würde sogar noch weiter gehen... Ich kenne persönlich 2 Mädchen die freiwillig ihr Kopftuch abgenommen haben weil sie sich an den Westen anpassen wollten und dazu gehört auch das das Kopftuch abgenommen wird. So eine Einstellung kann ich nur loben.