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Ein Freund hat sich zum Spaß Dr. genannt, kann dies rechtliche Folgen haben?

Also, wir waren gestern in einer Kneipe, trinkt man als Gruppe eine gewisse Anzahl an Bieren in dieser Kneipe werden die Namen aller Teilnehmer bzw. der Gruppenname o.a. auf ein kleines Metallschild eingraviert und an eine Wand gehängt.

Ein Freund von mir hat sich zum Spaß ein Dr. vor den Namen gesetzt, meine Frage ist nun, kann so etwas schon strafrechtliche Konsequenzen haben? Ist so etwas nichtig? Total egal, weil es nur auf dieser Plakette so steht bzw. weil niemand nachweißen kann ob er sich so genannt hat oder ob ein anderer aus der Gruppe das einfach geschrieben hat?

Vielen Dank für alle Antworten

10 Antworten

Bewertung
  • Lisa P
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    In dem Fall würde ich sagen völlig wurscht, da ich auch an eine Hauswand, bis auf das es dann wahrscheinlich Vandalismus ist, schreiben kann, ich bin Dr. Müller...ist ja nicht mal Personenbezogen.

  • Nova
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    also, wenn er seinen Dr. öffentlich benutzt, und jemand stellt fest, dann kann man ihn anzeigen wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen. Relativ harmlos.

    Wenn er den Dr. z.B. im Perso oder Reisepass eintragen will, muss er eine Urkunde einer anerkannten Uni als Beweis vorlegen - wird von den Behörden die Eintragung verweigert, und er macht den Dr. selber auf den Ausweis, ist er wg. Dokumentenfälschung dran.

    Falls er vorgibt, einen medizinischen Dr. zu haben, und dann auch medizinische Ratschläge gibt (= praktiziert)... - schau mal in die Nachrichten! Strafrechtliche Verfolgung und Gefängnisaufenthalt.

    Mein Rat: Er sollte bei der Wahrheit bleiben!

  • vor 10 Jahren

    Nach § 132a StGB stellt das unberechtigte führen eines Titels einen Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen dar.

    Wird dies irreführend genutzt, kann eine Strafe folgen.

  • vor 10 Jahren

    Nein, das genannte Beispiel hat KEINE rechtlichen Folgen.

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  • vor 10 Jahren

    Das ist die perfekte Frage für Guttenberg...

  • vor 10 Jahren

    Das mußt du einen Juristen fragen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das dürfte als offensichtliche Scherzerklärung (Mangel der Ernstlichkeit) und mangels Absicht, sich durch den geführten Titel vorsätzlich irgendeinen Vorteil zu verschaffen, rechtlich folgenlos sein. Zumal die entsprechende Norm, nach der das unbefugte Tragen eines akademischen Grads strafbar ist, den Schutz der Allgemeinheit vor Hochstaplern zum Ziel hat. Eine im berauschten Zustand abgegebene scherzhafte Erklärung, die alle Anwesenden auch so verstehen, macht einen noch nicht zum Hochstapler.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Solange er kein Arzt Doktor ist und fuscht ist das wurscht.

    ich geb mich hier auch als was aus,was ich nicht bin oder je werden könnte.

  • vor 10 Jahren

    Das ist so lange nur eine Lüge, wie er keinen Vorteil daraus zieht. Dann wird es kriminell.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    nein in der kneipe nicht

    da du dich aber hier als dr bezeichnest ist das stafbar

    wegen urkundenfälschung und nicht erworbenen dr titels

    erlaubt wäre in deinem pass unter künstlernamen den dr eintragen zu lassen oder im personalausweis

    ich hoffe das hilft dir weiter

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