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Ein Freund hat sich zum Spaß Dr. genannt, kann dies rechtliche Folgen haben?
Also, wir waren gestern in einer Kneipe, trinkt man als Gruppe eine gewisse Anzahl an Bieren in dieser Kneipe werden die Namen aller Teilnehmer bzw. der Gruppenname o.a. auf ein kleines Metallschild eingraviert und an eine Wand gehängt.
Ein Freund von mir hat sich zum Spaß ein Dr. vor den Namen gesetzt, meine Frage ist nun, kann so etwas schon strafrechtliche Konsequenzen haben? Ist so etwas nichtig? Total egal, weil es nur auf dieser Plakette so steht bzw. weil niemand nachweißen kann ob er sich so genannt hat oder ob ein anderer aus der Gruppe das einfach geschrieben hat?
Vielen Dank für alle Antworten
10 Antworten
- Lisa PLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
In dem Fall würde ich sagen völlig wurscht, da ich auch an eine Hauswand, bis auf das es dann wahrscheinlich Vandalismus ist, schreiben kann, ich bin Dr. Müller...ist ja nicht mal Personenbezogen.
- NovaLv 6vor 10 Jahren
also, wenn er seinen Dr. öffentlich benutzt, und jemand stellt fest, dann kann man ihn anzeigen wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen. Relativ harmlos.
Wenn er den Dr. z.B. im Perso oder Reisepass eintragen will, muss er eine Urkunde einer anerkannten Uni als Beweis vorlegen - wird von den Behörden die Eintragung verweigert, und er macht den Dr. selber auf den Ausweis, ist er wg. Dokumentenfälschung dran.
Falls er vorgibt, einen medizinischen Dr. zu haben, und dann auch medizinische Ratschläge gibt (= praktiziert)... - schau mal in die Nachrichten! Strafrechtliche Verfolgung und Gefängnisaufenthalt.
Mein Rat: Er sollte bei der Wahrheit bleiben!
- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Nach § 132a StGB stellt das unberechtigte führen eines Titels einen MiÃbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen dar.
Wird dies irreführend genutzt, kann eine Strafe folgen.
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- Anonymvor 10 Jahren
Das dürfte als offensichtliche Scherzerklärung (Mangel der Ernstlichkeit) und mangels Absicht, sich durch den geführten Titel vorsätzlich irgendeinen Vorteil zu verschaffen, rechtlich folgenlos sein. Zumal die entsprechende Norm, nach der das unbefugte Tragen eines akademischen Grads strafbar ist, den Schutz der Allgemeinheit vor Hochstaplern zum Ziel hat. Eine im berauschten Zustand abgegebene scherzhafte Erklärung, die alle Anwesenden auch so verstehen, macht einen noch nicht zum Hochstapler.
- Anonymvor 10 Jahren
Solange er kein Arzt Doktor ist und fuscht ist das wurscht.
ich geb mich hier auch als was aus,was ich nicht bin oder je werden könnte.
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Das ist so lange nur eine Lüge, wie er keinen Vorteil daraus zieht. Dann wird es kriminell.
- Anonymvor 10 Jahren
nein in der kneipe nicht
da du dich aber hier als dr bezeichnest ist das stafbar
wegen urkundenfälschung und nicht erworbenen dr titels
erlaubt wäre in deinem pass unter künstlernamen den dr eintragen zu lassen oder im personalausweis
ich hoffe das hilft dir weiter