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frage zum grundgesetz?
welche lehren wurden im grundgesetz aus der deutschen geschichte gezogen
würde mich freuen wenn es jemand weiß oder mir ein link dazu geben kann.
danke im voraus
5 Antworten
- CassandraLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Das Grundgesetz, für den Westteil des Landes als Übergangslösung kon-
zipiertes Provisorium - sollte eigentlich bei der Wiedervereinigung der ge-
trennten Teile Deutschlands durch eine vom gesamten Volk zu beschließen-
den Verfassung abgelöst werden.
Es wurde von Mitgliedern des Parlamentarischen Rates 1948 vor Gründung
der Bundesrepublik (1949) konzpiert und man versuchte es so abzufassen,
dass mit seinen Bestimmungen Demokratie gefährdende Bestrebungen,
wie in der Weimarer Republik verhindert werden.
Das versuchte man dadurch zu erreichen, dass die Befugnisse des Kanzlers
gestärkt wurden und der Präsident nicht die gleiche Macht wie in der Wei-
marer Republik erhielt und der Präsident fast ausschließlich nur repräsentative
Pflilchten erfüllen solle - das GG bestimmte auch, dass er nicht direkt durch das
Volk gewählt wird wie in der Weimarer Republik.
In der Weimarer Republik war es eigentlich den Mitgliedern der Exekutive
- also den Beamten - nicht erlaubt, einer politischen Partei anzugehören damit
ihre Neutralität bei Regierugnswechsel gewahrt bleiben sollte. Das Grund-
gesetz enthält keine solche Bestimmung. Die Folge: In der Legislative der
BRD sitzen zahlreiche Angehörige der Exekutive.
Anders als in der Weimarer Republik ist durch das Grundgesetz keine
direkte Beteiligung des Volkes an politischen Entscheidungen auf Bundes-
ebene vorgesehen - man hatte "Angst vor dem Volk" - obwohl die West-
alliierten zunächst durchaus Volksentscheide befürworteten.
Jedoch erweisen sich genau diese Vorsichtsmaßnahmen als verheerend auf
die Entwicklung der politischen Zustände - die Parteien werden im Grundgesetz
erwähnt - im Gegensatz zur Weimarer Verfassung - und sollen laut GG "an der
politischen Willensbildung mitwirken", jedoch haben sie - sagen Verfassungs-
experten in der BRD -"sich den Staat zur Beute gemacht" - das Volk, von wel-
chem laut Grundgesetz "die Staatsmacht ausgehe" ist praktisch entmündigt und
hat bei wichtigen politischen Entscheidungen nichts zu sagen - dadurch werden Zu-
stände möglich, wie sie - was die "Staatsmacht" des "Souveräns" anbelangt, sich
nicht viel anders darstellen wie zur Zeit der Diktatur, weil "über die Köpfe
des Volkes hinweg" regiert wird.
Man versuchte zwar "Lehren aus der Geschichte zu ziehen", das ist jedoch
gründlich daneben gegangen, weil die "Politische Kaste" Bestimmungen des
Grundgesetzes mißachtet, die Gewaltenteilung erhebliche Mängel aufweist
und das Volk praktisch "entmündigt" wurde.
Der Verfassungsexperte Prof. H. von Arnim konstatiert, dass die BRD ein "Staat
ohne Diener" sei:
"Der Parlamentarismus steckt in einer schweren Strukturkrise, die an die Substanz
des demokratischen Gemeinwesens geht. Auf der Suche nach den Ursachen kommt
der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim zu dem Befund, daß die politische Klasse
sich weitgehend verselbständigt hat und ihre Entscheidungen über die Köpfe der Bür-
ger hinweg trifft. Staatsversagen, Machtmißbrauch und Entmündigung des Volkes sind
die Folgen...."
http://www.amazon.de/Staat-ohne-Diener-schert-Poli...
Das, was man mit dem 60 Mal von den Politikern geänderten Grundgesetz
eigentlich vermeiden wollte, wird überhaupt erst ermöglicht, weil es in Deutsch-
land seit 1933 keine vom Volk beschlossene Verfassung gibt, welche Gewal-
tenteilung, Unabhängigkeit der Judikative und die Rechte des eigentlichen
"Souveräns" - des Volkes - garantiert.
Während die Verfasser des Grundgesetzes Bedenken wegen der "Macht" des
Volkes in der Weimarer Republik hatten, haben sie in der BRD das andere
Extrem ermöglicht - eine zu große Macht der "Politischen Kaste", die das Volk
"entmündigt" hat.
Siehe:
"Carlo Schmid zum Grundgesetz"
http://www.costima.de/beruf/Politik/CSchmid.htm
"Theodor Heuß zum Grundgesetz"
http://www.freiheit.org/08052009-Liberale-Stichtag...
"Parlamentarischer Rat"
http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarischer_Rat
"Grundgesetzänderungen"
http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-gr...
"Grundgesetz vs. Verfassung"
http://horicon.wordpress.com/2009/02/12/grundgeset...
"Die poitische Klasse hat sich den Staat zur Beute gemacht"
http://www.oedp-muenchen.de/index.php?section=docs...
"Warum Deutschland keine Demokratie ist"
http://www.buergerstimme.com/Design2/2009-12/warum...
"Weimarer Verfassung und Grundgesetz"
http://www.teachsam.de/geschichte/ges_deu_weimar_1...
"Demokratie ohne das Volk - Wer regiert uns?"
Quelle(n): http://www.youtube.com/watch?v=gixu6TObppc - KlausLv 7vor 10 Jahren
@Jekyll
Anders als die Japanische Verfassung, die von General Mc Arthur geschrieben wurde, ist das Deutsche Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat beschlossen worden. Die 3 westlichen Alliierten hatten hatten zwar einige Auflagen gemacht, an die sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes aber nicht vollständig gehalten haben. Trotzdem haben die Alliierten das Grundgesetz schlieÃlich abgenickt und in Kraft treten lassen.
Interessanterweise haben die Kommunisten damals dem Grundgesetz zugestimmt, die CSU lehnte es ab weil die Bundesländer ihrer Meinung nach zu wenig Befugnisse bekamen.
Die wichtigsten Lehren aus der Geschichte waren:
1. der Bundespräsident (früher Reichspräsident) wird nicht mehr direkt vom Volk sondern durch die Bundesversammlung gewählt. AuÃerdem wurden seine Befugnisse stark beschnitten, so darf der Bundespräsident nicht mehr jederzeit das Parlament auflösen oder einzelne Minister entlassen.
2. der Bundeskanzler kann nur noch durch ein Konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden, also nur dadurch das ein neuer Bundeskanzler vom Parlament gewählt wird.
Damit wollte man der Gefahr begegnen das ein Rattenfänger wie Hitler vom Volk zum Präsidenten gewählt wird. Gleichzeitig wollte man Parlament und Kanzler stärken.
3. erhielten im Grundgesetz die Grundrechte Gesetzes-Charakter,sie sind damit gerichtlich Einklagbar, anders als in Weimarer Verfassung wo sie nur als Staatsziele genannt worden waren.
- leo154Lv 6vor 10 Jahren
aus dem reichspräsidenten, der das parlament auflösen konnte, wurde der bundespräsident, der nur repräsentative funktionen hat.
im gg ist die todesstrafe abgeschafft, unwiderruflich.
die föderale struktur wurde im gg dauerhaft verankert: machtbalance zwischen bund und ländern.
- ramsjoenLv 6vor 10 Jahren
Ich glaube, die Lehren kann man leicht selbst sehen, wenn man die deutsche Geschichte und das GG ein wenig kennt.
Am Extremsten zeigen sich m.E. die Lehren aus der Geschichte im Art. 20.4 GG: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Das Widerstandsrecht kam ziemlich spät, erst 1968 im Rahmen der Einführung der Notstandsgesetze. Aber es ist schon herausragend, denn es legitimiert jeden Bürger - als ultima ratio und selbstverständlich unter Einhaltung der VerhältnismäÃigkeit - Widerstand gegen jeden zu leisten, der die freiheitlich demokratische Grundordnung untergräbt.
Die Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4.3 ist eine Konsequenz aus dem zweiten Weltkrieg, in dem das nicht möglich war. Ebenso die verschiedenen Diskriminierungsverbote nach Art. 3, die so etwas wie die Judenverfolgung im Dritten Reich klar ausschlieÃen.
Am wichtigsten ist m.E. natürlich der Art 1.1, der die Menschenwürde schützt. Ich sage mir das immer wieder vor, egal, mit wem ich es zu tun habe: "Die Menschenwürde ist unantastbar." Man mag sich streiten, aber jemanden unwürdig zu behandeln, ist nicht drin.
Wichtig ist auch Art. 79 in dem geregelt ist, dass die Grundsätze (also die Ideen, nicht aber der Wortlaut) der Artikel 1 bis 20 und damit auch der Grundrechte nicht geändert werden kann. Damit sind die wesentlichen demokratischen Grundrechte auf ewig zementiert. Und damit wird auch klar, wann das Widerstandsrecht radikal genutzt werden darf.
Links findest Du selber, z.B. wenn Du in google suchst nach
geschichtlicher Hintergrund des deutschen Grundgesetzes
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- vor 10 Jahren
Alles kann ich die zwar auch nicht aufführen :( Das GG selbst wurde von den Alliierten "geschrieben" und die wussten schon ws sie den deutschen geben sollen. Dazu wurde vieles schon zuvor in der WRV (Verfassung der Weimarer Republik) verankert, was im GG wieder aufgenommen wurde
Aber da steckt schon so einiges drin.
Ganz wichtig: Artt 1 und 2 schützen die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrechtsrecht.
Art. 3 schützt die Gleichheit
Art. 4 schützt die freie Religionsausübung
Art. 5 die Meinungs- und Kunstfreiheit
Art. 19GG (oder 20?) verankert die drei Säulen des Rechtsstaates
Nach Art 79III darf zwar vieles geändert werden aber Art 1 und 19 (oder doch 20?)sind unantastbar!
Zudem im GG: das Recht der Parteienbildung!
@Klaus:
Recht hast du, ich hab da offensichtlich zu oberflächlich stark verkürzt
Aber Staatsorganisation ist auch nicht gerade mein Lieblingsgebiet...