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riesenmisthaufen am zaun dulden ?

ich habe vor 3 jahren eine art resthof gemietet, die pferdeboxen am haus und die weide ist fremdvermietet(durch den vermieter).zwischen meinem garten und der pferdewiese befindet sich ein abgezäunter streifen, dort sind meine minischweine untergebracht.die pferdebesitzer errichten direkt am zaun (maschendraht) einen immer größer werdenden misthaufen, der sich natürlich durch den zaun ins schweinchengehege drückt, ratten und heerscharen von fliegen sind natürlich auch vorhanden.meine terasse ist ca.12 m entfernt und die geruchsbelästigung an manchen tagen enorm.ich hatte den vermieter um abhilfe gebeten, was kann ich sonst noch tun, wenn von der seite nichts passiert ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Gegen den Misthaufen generell wird sich wohl nichts machen lassen, allerdings muss man nicht hinnehmen, dass er sich auf das eigene Grundstück ausbreitet.

    Wer "ländlich" wohnen will, muss sich auch mit den weniger angenehmen Dingen abfinden ...

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    >Unintelligent layout!!! Hat der Schöpfer noch alle Latten am Zaun ?< ...warum Latten? Weltverbesserung: Maschendrahtzaun aus Edelstahl ...ja es gibt viel Sinnloses auf dieser Welt und sehr viel fehlerhaftes man sieht es oft am Mangel von Hirn. Aber es funktioniert dennoch...

  • vor 10 Jahren

    Da kann Dir weder der Vermieter noch sonst jemand helfen. Der Misthaufen war da bevor Du eingezogen bist. Auch der Hof war vor Deinem Einzug da. Wo Du auf Abhilfe bestehen kannst dass der Pferdemist nicht auf Dein Grundstück fällt. Mit dem Rest musst Du Dich abfinden oder ausziehen

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    REDEN - und zwar direkt mit dem verantwortlichen Pferdehalter.

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  • vor 10 Jahren

    Handelt es sich um einen Mangel ist der Vermieter Ansprechpartner. Man kann ihn mit Fristsetzung zur Abschaffung des Mangels unter Druck setzen und die Miete mindern - § 536 BGB. Um den Druck noch weiter zu erhöhen, könnte man zusätzlich noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Auf die Minderung hat der Vermieter keinen Anspruch, auf das zurückbehaltene Geld, wenn der Mangel beseitigt wurde, schon.

    Bevor man handelt sollt man sich fragen:

    Ist es eine wesentliche Beeinträchtigung ?

    Dann muss man sich fragen, ist es eine ortsübliche oder nicht ortsübliche

    Nutzung.

    Ist es eine ortsübliche Nutzung ?

    Keinen Unterlassungsanspruch eventl. Geldausgleich.

    Ist es eine nicht ortsübliche Nutzung ?

    Hat man einen Unterlassungsanspruch.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Kann man Schweinemist und Pferdemist geruch überhaupt auseinander halten.

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