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Wohngeld? Ersteinrichtung? Umzug?

Zum Sachverhalt.

Ich bin 21.

Wohne bei meinen Eltern.

Zur Zeit Arbeits - Ausbildungssuchend.

Habe weder Vermögen, noch Grundbesitz oder viel auf dem Konto.

ich habe nie leistungen bezogen vom Amt und bekomme im Moment nicht mal Kindergeld.

Ich lebe also grad von Luft und Liebe.

Habe aber Aussicht auf eine (zweit)Ausbildung.

Ich will nun bald ausziehen (von Thüringen nach Bayern), kann mir aber keine Wohnung und keine Möbel leisten und meine Eltern verdienen auch nicht gerade viel (weniger als 1800 zusammen).

Ich habe gehört das Amt WÜRDE EVENTUELL eine Wohnung finanzieren und eine Ersteinrichtung, aber wie gesagt, ich habe noch NIE etwas von denen bekommen und habe keine Ahnung wie was wo gezahlt wird.

:/

Habt ihr vielleicht Erfahrung?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Bis zum 25. Lebensjahr sind Deine Eltern für Dich zuständig.

    Das beste ist doch, sich um Arbeit zu kümmern.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    grundsätzlich ist es so, das die eltern bis zur vollendung des 25 lebensjahres in der verantwortung stehen

    bei bestimmten voraussetzungen kann das amt eine wohnung finazieren muss dieses jedoch nicht... dieses wird aber auch nur dann getan wenn du einen arbeits-ausbildungsvertrag unterschrieben vorlegst...

    des weiteren spielt dein gehalt dann auch eine rolle ob dir harzv iv zusätzlich zusteht oder du nur anspruch auf wohngeld hast....

    was mich gerade wunder du schreibst du bekommst derzeit kein kindergeld warum nicht ! all das spielt eine wesentliche rolle zur entscheidung eines jobcenters...

    ich könnte mir gut vorstellen, gerade wenn es um ausbildung geht man dir sicher nicht eine volle wohnung finanzieren wird bzw. man dir sagen wird du hast ja sachen die du mitnehmen kannst

    vieles ist auf grund einiger fakten eine entscheidung des jobcenters und vor allem von bundesland zu bundesland unterschiedlich

    fakt ist auf jeden fall, das du nur dann etwas bekommst, wenn du nachweisen kannst das du eine arbeit hast die schrifltich besiegelt ist erst dann kannst du sämtliche anträge stellen und dieses musst du dann vor ort bei dem jobcenter wo du hinziehst

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Deine Eltern sind bis zu deinem 25.Lebensjahr für dich verantwortlich....Besser wäre auch erst eine Arbeit, und dann eine Wohnung....

  • vor 10 Jahren

    ich bin letztes jahr von bayern nach hessen gezogen... da war ich auch unter 25.

    meine eltern hatten auch nix! ich auch net, war arbeislos (deswegen dann der umzug)

    ich hab KEINEN cent bekommen! ich hab mir die arbeit natürlich auch ohne hilfe vom amt gesucht (inklusive wohnung natürlich)

    gibt genügend assis, die komischerweise 1000de von euros für umzug und neue wohnung bekommen, ich hab privat schulden machen müssen! wende dich ans amt, dann werden die dir schon sagen, ob du was bekommst oder nicht...

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  • vor 10 Jahren

    Man geht am besten zum Jobcenter und lässt sich beraten. Der der etwas bezahlen sol wird es genau erklären können...

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