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Wer hält eigentlich das Urheberrecht bei Auftragsarbeiten?

Wenn ich also z.B. als freie(r) Mitarbeiter(In) für einen Kunden z.B. Fotos schieße, ein Video drehe, ein Bild male, etc.?

Und wenn ich etwas für meinen Kunden erstelle, damit er es an einen weiteren Kunden verkaufen kann? Bei wem liegt da das Copyright?

Ist es so, dass der/die Kunde(n) vereinbarungsgemäß mit dem Material machen können was sie wollen, aber da Urheberrecht bei mir bleibt? Oder wie?

UND: Wenn ich als Angestellte(r) (!) bei einer Firma Dinge Medien und Bilder erstelle, und dann die Firma damit wirbt, ist dann die Firma als Bildurheber zu nennen, oder ICH als Person?

Würde mich freuen wenn da jemand mehr weiß als ich! :)

Danke!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    @Stimme der Vernunft hast du zur Abtretung des Urheberechtes an den Arbeitgeber ein Musterurteil der oberen Instanz. Wenn dem so ist müsste das relativ neu sein.

    http://www.sakowski.de/157.3.html

    Schau dir bitte Abschnitt 4 an wenn deine Information nicht sehr viel neuer ist dann liegst du wohl falsch mit der Annahme das der AG inhaber des Urheberrechtes ist.Das einzige was in Firmen regelmäßig zutrifft ist, das ein Werk als gemeinschaftliches Werk gilt, weil mehrere Leute dran arbeiten.

    Das Urheberrecht geht immer an den Schöpfer eines Werkes, selbst wenn er Angestellter ist.

    Das ist nur im amerikanischen Recht anders.

    Urheber ist laut definition derjenige der ein Werk geschaffen hat.

    Copyrightinhaber ist derjenige der die Verwertungsrechte hat.

    Das Copyright geht bei einem Dienstvertrag 611ff BGB automatisch an den Dienstherren.

    Bei einem Werkvertrag 631 BGB bleibt das Copyright zunächst beim Herstreller. Das Copyright kann allerdings vertraglich an den Besteller.

    Ein Angestellter hat immer einen Dienstvertrag mit seinem. Das Copyright ist also immer beim Arbeitgeber, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    Als Urheber hast du lediglich das Recht eine PRIVATE Kopie zurückzubehalten.

    Was die Nennung angeht. Auf Bildern steht meist das Copyright ©. Und da steht natürlich der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf hjedoch nicht schreiben

    Urheber : <Name der Firma> sondern nur

    Copyright © <Name der Firma>

  • Für genaue Antworten würde ich einen Fachanwalt für Urheberrechte kontaktieren.

    (Wahlweise auch ein normaler Anwalt)

    -> diese Leute kennen sich mit dieser Materie aus und können kompetente Antworten zu deiner Frage liefern.

    Als Laie kann ich nur so viel dazu sagen, dass das Thema Urheberrech i. d. R. vertraglich geregelt wird.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Ich habe mich vor einiger Zeit auch mit der Frage beschäftigt. Soweit ich weiß bleibt das Urheberrecht beim zum beispiel bei dem Fotografen. Vergeben wird nur ein Nutzungsrecht.

    Hab hier nachgelesen: http://www.rechtambild.de/2011/02/das-recht-am-bil...

    Quelle(n): www.rechtambild.de
  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Urheberrecht und Copyright sind 2 Paar Schuhe.

    Als freier Auftragnehmer musst du mit dem Auftraggeber vorher die Nutzungsrechte vertraglich festlegen. Normal ist eine begrenzte Lizensierung für einen bestimmten Zweck.

    Als Angestellter hat m.W. die Firma das Urheberrecht.

    @top:

    Nach deutschem Recht kann man das Urheberrecht nicht abtreten, das ist unmöglich. Anders ist es beim Copyright.

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  • top
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    wenn du etwas entwirfts oder malst, bleibt das urherberrecht erstmal bei dir, weil du das werk erschaffen hast. du kannst dein urheberrecht aber natürlich an deinen auftraggeber abtreten. das muss in einem vertrag vereinbart werden.

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