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Bei Kurs angemeldet aber nicht hingegangen (Gründe siehe Text).... Muss ich Betrag trotzdem zahlen?
hallo, ich habe ein riesen Problem. Und zwar geht es um den sogenannten Verkehrskundekurs (weiss nicht ob das bei euch in Deutschland auch so heisst).
Jedenfalls habe ich mich vor langer Zeit angemeldet und seit gestern läuft dieser Kurs. Gestern bin ich pünktlich erschienen, bzw. stand pünktlich beim Eingang. Es war kein Mensch zu sehen und dieser Kurs war auch nicht angeschrieben. Noch vor dem Kurs habe ich mich informiert, wo er ist und ob er wirklich stattfindet, weil es an einem Feiertag ist. Jedenfalls stand ich dort und habe keinen einzigen Mensch gesehen. Ich habe auch versucht dort anzurufen, aber niemand hat abgenommen.
Daraufhin habe ich gestern Abend eine E-Mail geschrieben und das Ganze geschildert. Als Antwort bekam ich nur ein: Ja, der Kurs findet statt. Freundliche Grüsse....
=> Sehr nützliche Antwort, meine Fragen wurden überhaupt nicht beantwortet!!!
Heute nach der Schule habe ich wieder versucht anzurufen, da das Mail einfach keinen Sinn machte. 3 Mal habe ich versucht die Firma zu erreichen, erst nach dem 4. Mal hat sich jemand gemeldet. Das Ganze habe ich dort geschildert und seine Antworten waren folgende:
- "Jaaa, dieser Kurs hat stattgefunden, es waren 22 Schüler." - Ich habe keine gesehen. Ich bin zwar nicht 10 Minuten früher dort gewesen, aber wenn man pünktlich ist, sollte das doch auch reichen oder?
Ich habe ihm die Strasse und das Gebäude beschrieben, es stimmte auch. Ich war also nicht falsch, aber die Türe war einfach nicht angeschrieben. In diesem Gebäude sah ich nur Ärzte und sonst noch andere Sachen.
Jedenfalls habe ich diese Person gefragt, ob man noch mitmachen kann, weil dieser Kurs über 4 Tage dauert. Diese Person meinte nur: Nein, das ist nicht mehr möglich. Sobald man die 1. Lektion verpasst hat, kann man nicht mehr mitmachen und den Betrag muss man trotzdem zahlen. Das ist bei jeder Firma so.
Das kann doch nicht sein... Am Telefon habe ich ihm auch noch gesagt, dass ich versucht habe, jemanden anzurufen. Er meinte bloss, jaaa, der Kursleiter hat auch dort schon unterricht gegeben.
AHA, ich dachte es wäre die Nummer des Kundendienstes????
Hier habe ich Informationen von der Homepage:
"Versäumte Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist, wir verrechnen Ihnen für das Nachholen der Lektionen einen einmaligen Betrag von CHF 50.-
Annullationen werden bis spätestens 4 Arbeitstage vor Kursbeginn per E-Mail akzeptiert."
Ich weiss schon, dass ein sogenannter "Vertrag" zwischen mir und der Person bzw. Firma entstanden ist, aber das ist doch nicht fair? Muss ich wirklich diesen Betrag noch zahlen?Ich kann ja gar nicht mehr mitmachen ....
Ja, aber ich wollte diesen Kurs ja nicht annullieren. Ich wollte ja dabei sein und war auch pünktlich. Nur weil niemand dort war und niemand das Telefon abnahm und ich somit zu spät war, heisst es nicht, dass ich nicht mehr mitmachen kann....
3 Antworten
- ?Lv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Guckst du hier:
"Annullationen werden bis spätestens 4 Arbeitstage vor Kursbeginn per E-Mail akzeptiert."
- Anonymvor 10 Jahren
Grundsätzlich würde ich mal sagen, dass du dich durch das Nichtaufsuchen des Kurses selbst in den Annahmeverzug gesetzt hast. Das wäre dann mehr oder weniger dein Problem, die anderen Teilnehmer haben es ja auch irgendwie geschafft. Wenn die Teilnehmerzahl beschränkt war und du einem anderen potentiellen zahlenden Teilnehmer den Platz weggenommen hast oder der Anbieter schon entsprechende Ausgaben für dich getätigt hat (Lehrmaterial o.ä.), wäre auch die Geltendmachung zumindest eines gröÃeren Teils der Kursgebühren trotz Nichtteilnahme gerechtfertigt. Ob die die vollen Kursgebühren von dir verlangen können, ist schwer zu sagen. Man müsste auch wissen, was genau ihr vereinbart habt. Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass das ein seriöser Anbieter ist, es tatsächlich 22 andere Teilnehmer gibt und es sich nicht um irgendeine Betrugsmasche handelt.
- HausverwalterLv 7vor 10 Jahren
Du solltest das alles schriftlich erledigen, da dann die Beweislast leichter ist. Was du mündlich mit irgendwem vereinbarst ist ohne Zeugen nicht zu beweisen.
Wenn du also am Treffpunkt pünktlich vor Ort warst hast du deinen Teil des Vertrages erfüllt. Somit kann die Firma keine Schadenersatzforderung stellen. Erkläre auch in dem Schreiben, dass du keine Zahlung tätigen wirst.
Eine Möglichkeit eines Kompromisses wäre, dass die Firma dir einen anderen Termin für den Kurs ohne Mehrkosten anbietet.