Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Treppenbau verfuscht?
Hallo.
Wir haben vor gut 3. Monaten eine Firma beauftragt uns eine neue Außentreppe ans Haus zu bauen.
Anfangs lief alles super. Sieht auch soweit so aus, wie wir uns das vorgestellt haben. Die treppe besteht aus 13 Stunfen, schon ne größere.
Nun, nach gut 2 Monaten Bauzeit( was sowieso schon viel zu lang ist) sagt und derjenige, der die Treppe baut, dass das Geländer was wir vorher dran hatten nicht mehr an die Treppe passt.
Es ist ein äußerst teures Geländer, vorallem in dieser größe. Es passt deshalb nicht, weil er eine Stufe mehr dran gebaut hat und somit die Treppe länger geworden ist.
Nun kam heute ein gutachter von einer Metallverarbeitungsfirma und hat sich das angesehen und meinte, dass es wohlmöglich garnicht mehr dran passt und auch nichts mehr zu machen geht.
Jedoch war bevor die Treppe gebaut wurde eindeutig gesagt worden, dass dieses Geländer wieder dran soll.
Nun meine Frage.
Wie ist da die Rechtslage?
Irgendein Geländer muss ja an die Treppe dran. Und das Bauunternehme hat dies nur vollkommen "verbockt".
ein neues einfaches Geländer würde über 1500 Euro kosten.
Kann man da rechtsmäßig vorgehen ?
Denn diese Kosten waren defintiv NICHT in den Treppenbau kalkuliert!
Liebe Grüße
Vertraglich wurde da nichts vereinbart. Regelrecht ein Kostenvoranschlag wurde gemacht.
Ist ein bekannter von uns. Nun haben wir den mist :-(
2 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Wie sieht Dein schriftlicher Auftrag aus? Ist von dem geländer etwas erwähnt? Ein Bauunternehmen baut in der Regel ohne Geländer. Dies ist ein Gewerk des Schlossers. Hasst Du eine Zeichnung mit 13 Stufen? Ich sehe da schlecht für Dich, aber im Zweifel hift die Handwerkskammer- Schlichtung
- Rive GaucheLv 7vor 10 Jahren
Entscheidend ist: Was steht im Vertrag! Den hat man schriftlich ja vorliegen, wenn da das " Originalgeländer"als Endgeländer aufgeführt ist, sehe ich da das Problem nicht, wenn nicht, dann ist es ein Problem.
(Eine AuÃentreppe mit 13 Stufen, incl. Fundament, Anker oder selbsttragenden Säulen, mit evt. Türdurchbruch oben macht eine seriöse Firma in einer Woche (die meiste Zeit ist durch die Abbindung des Betonfundaments und der Drainage (Wartezeit) gegeben.)