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Einbuergerung in Deutschland - Führungszeugnis benötigt?

hallo,

ich schau gerade im internet nach informationen über dein Einbürgerungsantrag in deutschland. muss man ein Führungszeugnis beilegen und überprüft die Behörde das eigenhändig?

vielen dank!

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    diese voraussetzungen musst du vorweisen damit du in deutschland eingebürgert wirst...

    Voraussetzungen zur Einbürgerung:

    Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    -Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland

    -Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland

    -Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt

    -Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse

    -Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden

    -Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt

    -Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz

    -Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf

    ein führungszeugnis musst du vorlegen, weil aus dem hervorgeht, ob du vorbestraft bist in dem führungszeugnis steht zb. auch eine gefängsnisstrafe drin... schwere delikte werden dort einige jahre hinterlegt daher nennt sich das teil auch führungszeugnis...

    die behörde brauch anhand dieses dokumentes nichts prüfen, weil vieles aus diesem dokument hervorgeht... wenn unreimheiten auftauchen, hat das amt das recht nachprüfungen anzusteben, immerhin geht das darum die die deutsche staatsbürgerschaft zu geben...

    zur eine einbürgerung in deutschland sind die zuständigen ausländerämter zuständig diese arbeiten auch in kooperation mit den konsulaten und botschaften zusammen von daher bringt es nichts, irgend etwas zu verschweigen

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    auf jeden fall must du das vorweisen und danach überprüft das ausländeramt das führungszeugnis

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