Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

kann ich schulden eintreiben von deutschland in der türkei?

ich weiss, selber schuld aber nach 4 jahren beziehung ist mein freund beruflich zurück in die türkei. jedoch hat er sein wort nicht gehalten und zahlt mir mein geld nicht zurück. hatte die ganzen jahre immer guten kontakt zur familie und erfahre jetzt so nebenbei auch noch, dass er verheiratet ist. kurzum ich bin stocksauer und sinne auf "rache". da ich an der situation nichts mehr verändern möchte (a.... bleibt a....) will ich zumindest finanziell einen ausgleich der mir ja auch zusteht. bin rechtschutzversichert, hilft mir das weiter? ich will ihn nicht so einfach davonkommen lassen wie er sich das anscheinend so vorgestellt hat. vielen dank für beantwortungen zum thema, blöde sprüche wegen meiner eigenen "dummheit" brauche ich nicht.

14 Antworten

Bewertung
  • willou
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Um Schulden - wo auch immer - "eintreiben" zu können,

    brauchst Du zunächst einmal ja einen Nachweis dafür,

    dass Dir Dein Freund Geld schuldet.

    Du musst also beweisen können, dass es eine wie

    auch immer formulierte vertragliche Beziehung

    zwischen Deinem Freund und Dir gab, nach

    der Du Deinem Freund Geld verliehen hast und

    er vertraglich zugesichtert hat, dass er es zurück-

    zahlt.

    Wenn das alles nur mündlich war - ist es auch

    ein Vertrag. Aber nicht/kaum beweisbar.

    Du musst also Deine Frage schon konkreter

    formulieren.

    Schulden, für die Du z.B. einen rechtskräftigen

    deutschen Titel hast - so der Fachterminus -

    kannst Du - allerdings in sehr engen Grenzen -

    auch in der Türkei eintreiben.

    Aber - wie gesagt - nur in sehr engen Grenzen.

    Ansonsten sind die Schulden, die in einer Be-

    ziehung entstanden und nicht beweiskräftig

    als Schulden feststehend gesichtert sind,

    letztlich "Lehrgeld" - und mit "Dummheit"

    hat das nichts zu tun.

    Es gibt zu viele Gründe, warum Menschen

    in Beziehungen dem Beziehungspartner

    Geld verleihen oder von diesem Geld

    annehmen. Da wäre es viel zu allgemein,

    wenn man denjenigen, der Geld verliehen

    und nicht zurück bekommen hat, als

    "dumm" diskriminiert.

    Nachtrag: Die Rechtsschutzversicherung - und hier

    haben einige Antworter einen geradezu begnadeten

    Glauben an das Gute in den Rechtsschutzver-

    sicherungen, wird Dir mit an Sicherheit grenzender

    Wahrscheinlichkeit NICHTS helfen.

    Rechtsschutzversicherungen haben vor allem eines:

    Nämlich Versicherungsbedingungen.

    Und - ohne es konkret zu wissen, aber doch erfahren

    genug - mit hoher Wahrscheinlichkeit ist das Bei-

    treiben von Schulden allgemein - und noch viel

    mehr im Ausland - ausgeschlossen.

  • vor 4 Jahren

    Die ganze Moscheen-Diskussion ist gelinde gesagt für den Hintern da sie Jahrzehnte zu spät kommt. became denkt ihr denn wo sie sonst gebetet haben? "Moscheen" gibt es hier schon seit Jahrzehnten, nur sahen sie nicht aus wie Moscheen weil sie sich stets in normalen Häusern befanden, additionally Hinterhofmoscheen in denen "Hassprediger" fruchtbareren Nährboden finden als in einer öffentlichen Moschee. Gerade eine öfentliche, bekannte Moschee ist auch besser kontrollierbar und falsche Prediger und Propheten fallen dort eher auf als wenn sie ihren Geistesmüll in irgendeinem Hinterhof ablassen.

  • vor 10 Jahren

    vergiss das ganze und schmeiss dem schlechten geld

    nicht noch gutes geld hinterher .

  • vor 10 Jahren

    ja

    mit anwalt sinnvollerweise

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Anonym
    vor 10 Jahren

    hast du was schriftliches in der hand wenn nicht sieht das schlecht aus ausser du gehst zum anwalt und lässt dich da mal beraten

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Willou kann ich nur beipflichten.

    Zwischen Rache und berechtigten Forderungen ist ein grundsätzlicher Unterschied. Berechtigte Forderungen können über das Gericht eingeklagt werden, hierfür ist eine Rechtschutzversicherung hilfreich. Wenn dir ein finanzieller Ausgleich rechtlich zusteht, solltest du versuchen, diesen einzuklagen. Bleibt er in der Türkei, sieht es sehr schlecht aus, an das Geld zu kommen. Hier in D kannst du eine Zwangsvollstreckung einleiten und falls diese erfolglos bleibt, alle 2 Jahre einen neuen Titel erheben, damit das ganze nicht verjährt. Sollte er nach D zurückkehren irgendwann einmal hat er eine Schufa Eintragung, die erst gelöscht werden muss, um z.B. ein Konto bei einer Bank zu eröffnen.

    Die türkische Familie hält in erster Linie zu ihm. Jetzt zu behaupten, dass er verheiratet sei, kann auch eine Schutzbehauptung sein, um dich abzuwimmeln. Ich würde mich auf diese Aussagen nicht verlassen. Aber es heißt für dich, dass du nichts mehr von ihm zu erwarten hast.

    Rache ist die Befriedigung verletzter Gefühle durch eine gezielte Schädigung der anderen Person, das kann seelische, geistig, körperlich oder materiell erfolgen und hat nichts mit berechtigten Forderungen zu tun.

  • vor 10 Jahren

    Trotz allem war hier geredet wird hast Du keine Möglichkeit das Geld einzutreiben.

    Die Türkei gehört nicht dem EU Verbund an. Folglich haben Europäer keine rechtliche Handhabe.

    Auch kein Richter in der Türkei wird diese Sache bearbeiten.

    Du hast nur eine Möglichkeit, den vermeintlichen Freund bei der Polizei anzuzeigen, dazu brauchst Du aber die genauen Daten von ihm, Wohnort in der Türkei, Geburtsdatum usw. Wenn er dann wieder mal nach Deutschland kommen sollte wir er an der Grenze erst einmal verhaftet bis zur Klärung der Sache.

    Etwas anderes gibt es nicht.

    Aber was heißt Ausgleich. Du kannst nur etwas von ihm einfordern wenn Du ihm bar etwas geliehen hast.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    türkisch inkasso bestellen , sonst hilft da gar nichts

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Zur Zahlung auffordern etc. kannst du ihn immer, wenn aber türkische Behörden in Anspruch genommen werden müssen, weil du ein Gerichtsverfahren oder später die Zwangsvollstreckung einleiten willst, wird dir ein deutscher Anwalt nicht weiterhelfen. Auch dürfte es mangels entsprechender Abkommen schwer bis unmöglich sein, einen deutschen Titel in der Türkei zu vollstrecken. Es gibt aber in Deutschland eine Reihe türkischer Anwälte, die nicht nur türkisch sprechen, sondern auch in der Türkei als Anwalt vertretungsberechtigt sind, vielleicht findest du hier einen: http://www.avukat-rehberi.de/ (edit: offenbar sind die mit ** markierten Personen in der Türkei zugelassene Anwälte)

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Beauftrage aufjedenfall einen Anwalt!! Wird dir auch nichts kosten, weil dur Rechtschutzversichert bist.

    Du solltest beweisen können, wie viel Geld er von dir bekommen hat.

    Tipp: Ein türkischer Anwalt wäre in deinem Fall besser, weil sie mit den Anwälten aus der Türkei besser kommunizieren können.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.