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Höhere Renten durch Kapitaldeckung möglich - Warum behaupten "Fachleute" es habe nie Kapitaldeckung gegeben?

Beispiel:

Einkommen 2200 € mtl., Prämie 19,5 %, 5 % Risikoanteil - effektiv = 14,5 % für Rente =

319,-- € monatlich - Ansparung in 45 Jahren bei 4 % Rendite mit Zinsen und Zinseszinsen

= ca. 515.000 € . wenn man wie bis 1957 die Beiträge Gewinne, Zinsen und Zinsen erbringend anlegte. Rente aus 515.000 € Ausgangskapital beim 65. Lebensjahr = 1717,-- € monatlich, nur aus weiter anfallenden Zinsen.

Ausgangskapital wird dabei gar nicht angerührt, es wäre noch vorhanden, wenn der Rentner 100 Jahre alt wird und nur die Zinsen als Rente ausgezahlt werden.. (Die "Deutsche Rentenversicherung" gibt z. Zt. eine Rendite von 3,9 % an für Frauen und verheiratete Männer (??) bei Versicherungsbeginn 2010. - 4% waren früher üblich - die heutige Rendite läßt sich wegen des umlagefinanzierten Rentensystems erst nach dem Tod des Rentners genau ausrechnen). . 4 % waren früher üblich - die Schweizer Versicherungsunternehmen, welche die dortige sog. "2. Säule" der Renten betreiben, zah-

len 6 % Rendite, sie erzielten 11 - 13 % Gewinne, müssen außerdem Dividenden erwirt-

schaften und wollen selber noch Gewinne verbuchen.

Man kann diese Angaben mittels Zinseszins-Rechner problemlos nachrprüfen.

Das Arbeitsministerium behauptete nach Vorhaltungen wegen der "Rente mit

67" sogar, die Renten würden "teilweise aus Steuermitteln bezahlt", obwohl laut

ADG e.V. von 1957 bis 2008 ca. 610 Milliarden Beitragsüberschüsse zweck-

entfremdet wurden - was auch teilweise vom Arbeitsministerium zugegeben wurde.

Auf diesen Widerspruch hingewiesen, erklärte das Arbeitsministerium, ohne darauf

einzugehen, es sei nicht seine Aufgabe, mit Privatpersonen umfangreiche Korrespon-

denz zu führen.

Beim jetzigen Umlageverfahren gibt es 900 € Rente weniger. Warum also werden

Unwahrheiten verbreitet?

Update:

@John DD: Zu den Ursachen des Rentenproblems der Sozialversicherungsexperte Rudolf

Dreßler 1997 siehe angegebenen Link:

http://www.youtube.com/watch?v=ExUoS11v9q0

Der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Rentenversicherungträger, Husmann, appel-

lierte 1998 auf einer Tagung des Verbandes (VDR) in Frankfurt/Main an die Politiker,

"der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ständig neue versicherungsfremde Lasten

aufzubürden ohne entsprechende Entlastung aus Steuermitteln" - diese Lasten müßten

eigentlich von der allgemeinheit, also allen Steuerzahlern getragen werden und nicht von

den Beitragszahlern der GRV allein.

Der seinerzeitige SPD-Bundesvorsitzende, Ministerpräsident Kurt Beck, Rh.-Pf.,

sagte im Sommerinterview des ZDF 2008: "Der Löwenanteil der (Wiederver-)

Einigung wurde fälschlich aus den Sozialkassen finanziert. Das muss in Ordnung

gebracht werden."

Die Bundesregierung gab 2006 nach einer "Kleinen Anfrage" über die Höhe der

2005 zweckentfremdeten GRV-Beiträge zu,, dass

Update 2:

dies bis 2017 im Haushalt "eingeplant" sei.

@Michel: Siehe Artikel über Volksbegehren in der Schweiz wegen der kürzlichen

Pläne, die Rendite der Rente unter 6,4 % zu kürzen

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/bvg_...

Update 3:

@Came: Die Plünderung der Rentenkassen muss aufhören, dann wäre genug

Geld für Rücklagen vorhanden.Siehe: "Vom bismarckschen Erfolgsmodell zum

Pflegefall"

http://www.locomnet.de/echonet/012005/polisaktiv/5...

"Warum sind die Rentenkassen leer?"

http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel...

5 Antworten

Bewertung
  • vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Die Machenschaften von korrupten Politikern, kriminellen Bänkern, gierigen Managern und skrupellosen Aktionären sollen vertuscht werden. Und wir sollen alle gegeneinander ausgespielt werden (Junge gegen Alte, Ossis gegen Wessis, Arbeiter gegen Arbeitslose usw.), damit man uns besser einzeln abservieren kann.

  • vor 6 Jahren

    Seit Abschaffung der Kapitaldeckung der Renten durch

    die Regierung Adenauer (CDU) wurden seit 1957 von

    allen Regierungen bis heute jedes Jahr zweistellige Milliar-

    densummen aus den Rentenkassen zwecketfremdet.

    http://www.adg-ev.de/Dokumente/Infos/026VersfrLeis...

    http://www.adg-ev.de/Dokumente/Publikationen/ADG_E...

    Eine Klage wegen der Zweckentfremdung von Beiträgen

    zur Gesetzlichen Rentenversicherung wurde vom BVerfG abgewiesen:

    "Verfassungsbeschwerde zu versicherungsfremden Leistun-

    gen, Beschluss vom 28.10.1994 (1 BvR 1498/94)::"

    "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidu

    ng angenommen,"

    "Begründung: „Aus den Grundrechten folgt kein Anspruch

    eines Mitglieds eines verfassungsmäßig errichteten Zwangsverbands auf generelle Unterlassung einer

    bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel

    .“

    "Anmerkung" (des ADG e.V.)::

    "Damit hat das BVerfG sinngemäß zum Ausdruck gebracht,

    dass es den Versicherten nichts angeht, was der Gesetz-

    geber mit seinen Beiträgen macht. Im privaten Recht würde

    ein vergleichbarer Missbrauch von Beiträgen zu Gefäng-

    nisstrafen bis zu fünf Jahren führen (§ 266 StGB –Untreue)."

    Im Bundestag behauptete ein Vertreter der regierende

    politischen Klasse, es sei "nicht zulässig, von versiche-

    rungsfremden Lasten" zu reden, es handele sich bei

    den fraglichen, den Rentenkassen entnommenen finan-

    ziellebn Mitteln um "der gesetzlichen Rentenversicherung

    übertragene" Ajufgaben.

    Es handelt sich dabei bis 2008 um 631.740 Mrd. €uro (ein-

    chl. umgerechnete Deutsche-Mark-Summen).

    http://www.adg-ev.de/Dokumente/Infos/vfL10Januar.p...

    Wären diese zweckentfremdeten Beiträge wie das bis

    1957 der Fall war, gewinn- und zinsenbringend angelegt

    worden, dann wären die heutigen Renten wesentlich

    höher, denn bis vor der jetzigen Finanzkrise belief sich

    die Verzinsungsrate bei der GRV auf ca. 5 % - und die

    Rentenkassen wären übervoll.

    Siehe:

    "Warum sind die Rentenkassen leer?"

    http://www.attac-lokal.de/warum_sind_die_rentenkas...

    http://www.locomnet.de/echonet/012005/polisaktiv/5...

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41066324.htm...

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Im umlagefinanzierten Rentensystem können keine verzinslichen Rücklagen gebildet werden, weil das Geld sofort nach Eingang wieder an die Empfänger ausgezahlt wird. Das dies zu Problemen führt, war schon den Vätern der umlagefinanzierten Rente klar - nur lagen damals die Konsequenzen dieser Erkenntnis in weiter Ferne. Dass versicherungsfremde Leistungen und die Wiedervereinigung die Probleme verschärft haben, ist unbestritten. Aber die haben sie eben nur verschärft und nicht verursacht, wie manche an dieser Stelle glauben machen wollen.

    Das heutige Rentenproblem ist der Umstieg von Umlage auf Kapitaldeckung. Die jetzigen Beitragszahler müssten nämlich für die jetzigen Rentner Umlage zahlen und für die zukünftigen Rentner Kapitalstock. Das aber will den Beitragszahlern niemand in der Politik zumuten.

  • vor 10 Jahren

    Die Schweizer 2. Säule zahlt 6 Prozent? Ich bin kein Fachmann, aber diese Zahl scheint mir übertrieben. Ich dachte es werde mit 4% gerechnet und die meisten Pensionskassen hier haben Unterdeckung. Nicht wenige Staatskassen mussten mit Steuergeldern saniert werden.

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  • ?
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Das Verfahren wurde 1957 unter Adenauer geändert, weil er fälschlich von einer gleichbleibenden Geburtenrate ausging und die damals gezahlten Renten nicht ausreichten.

    Aber deine Annahmen für die Zeit bis 1957 sind natürlich grundfalsch: Die Rente hatte damals weitgehend Unterstützungsfunktion und wurde – mangels Rücklagen – bis zu 50 % aus Steuermitteln finanziert. Von hinreichender Kapitaldeckung konnte also keine Rede sein.

    Deine Zahlen zur Rentabilität mit Zins und Zinseszins mögen korrekt sein - aber du übersiehst dabei, dass für eine jahrzehntelange Übergangsperiode 2 Systeme parallel gefüttert werden müssten: die der lfd. Rentenzahlungen aus der Umlage sowie 2. der Aufbau eines Kapitalstocks - d.h., doppelte Beiträge ... das kann kein Mensch finanzieren.

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