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In welchen Fällen kann ein Berufsausbildungsverhältnis gekündigt werden?

Update:

@sparrow: Lol ja mal ne gute idee aber heute keine Lust mehr! Aber Dank euch natürlich!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Kristinka,

    leider hast du keine weiteren Infos

    in Zusammenhang zu deiner Frage angegeben,

    deswegen hier nur, ein kleiner Teilausschnitt.

    Diesen und mehr findest du auf dieser Seite:

    http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/auszubilden...

    und unter:

    Kann ein Ausbildungsvertrag gekündigt werden?

    Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung

    grundsätzlich nur noch aus wichtigem Grund möglich

    (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).

    Die/Der Auszubildende hat beispielsweise einen wichtigen

    Grund, wenn die Ausbildungsvergütung mehrfach nicht bezahlt

    wird, wobei zunächst eine Abmahnung notwendig ist.

    Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass die Ausbildung

    nicht sachgemäß erfolgt, sodass das Ausbildungsziel gefährdet wird.

    Selbstverständlich liegt ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung

    des Ausbildungsvertrags vor, wenn die/der Auszubildende feststellt,

    dass der Ausbilder überhaupt nicht zur Ausbildung berechtigt ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    www.verdi.de

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Azubi nicht zur Arbeit kommt und die Berufsschule schwänzt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn er betriebsinterne Daten an Dritte weitergibt

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip wie bei jedem Arbeitsverhältnis. Fristgerecht und fristlose Kündigung ist möglich. Bei einem Berufsausbildungsverhältnis besteht noch die Tatsache, dass während der Probezeit (mind. 4 Wochen bis längstens 3 Monate) das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

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