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Parken vor der EIGENEN Garage?

Hallo zusammen,

gegenüber meiner Einfahrt befinden sich Garagen, die die Inhaber zunehmend als Lagerraum benutzen und nicht für ihre Autos. Dagegen ist ja nichts einzuwenden, allerdings nutzen die Garageninhaber vermehr die ZUFAHRT zu den Garagen, um ihre Autos dort zu parken. Sie stellen sich also vor die -eigenen- Garagen. Das Problem ist, dass ich aufgrund dessen nur unter mehrmaligen Rangieren (wenn überhaupt) ein- oder ausparken kann.

Meine Frage: Ist es legitim, die Zufahrt als Parkplatz zu nutzen und dadurch einen anderen Parkplatz mehr oder weniger zu versperren?

Danke und Gruß aus Köln

Update:

Vielen Dank zunächst für die Antworten.

Natürlich habe ich nicht vor, das vom Ordnungsamt oder der Polizei klären zu lassen. Ich möchte lediglich wissen, ob ich im Recht bin, um das dann im Gespräch mit den Nachbarn zu klären. Wäre nur etwas dämlich, wenn die vor ihren Garagen parken dürfen und ich sie dann darauf anspreche :-)

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vielleicht erst mal höflich die Leute drauf ansprechen und an ihre Vernunft apellieren, ansonsten evtl. mal mit dem Vermieter reden...

    Ob die Zufahrt so genutzt werden darf - ich kenne leider die örtlichkeit nicht...

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    vor der eigenen Einfahrt darf man parken. Gegenüber einer Ausfahrt darf man auch parken, wenn der Nutzer der Ausfahrt noch problemlos herauskommt. Ein- bis zweimaliges Rangieren ist dabei noch zumutbar. Zuparken darf man Dich aber nicht.

    Versuch mal rückwärts in Deine Ausfahrt zu fahren, dann kommst Du leichter raus. Sonst hilft leider nur die Polizei anrufen und abschleppen lassen.

  • Verena
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    So extreme Mittel wie Polizei anrufen und abschleppen lassen, würde ich nicht gleich anwenden. Ist nur ein gut gemeinter Rat, aber Ärger in der NAchbarschaft (vermutlich dauerhaft) ist dann vorpgrommiert.

    Kannst Du denn nicht einfach hingehen und den Leuten das vernünftig erklären?? Ist doch nicht so schwer, eigentlich..

    Nachtrag: Selbst wenn Du nicht "im Recht" bist, kann man doch trotzdem höflich nachfragen, ob man sich nicht anderweitig arrangieren kann, da das aus -und einparken nunmehr viel beschwerlicher ist. Ein Tasse Kaffe und ein Stück Kuchen mögen die Nachbarn doch bestimmt gerne mal. :-)

  • jatzy3
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darf er nicht , die Garage ist sein aber nicht die Zufahrt , wenn er wieder dort steht einfach mal die Polizei rufen und als Behinderung anzeigen

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