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Cleave fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Rechtsauskunft: Lieferung ablehnen?

Guten Tag,

Ich habe etwas in einem Onlineshop vor 11 Tagen bestellt und bis heute keine Versandbestätigung erhalten. Da ich den bestellten Artikel jetzt nicht mehr brauche, habe ich meinen Bestellantrag per Mail widerrufen.

Laut AGB des Onlineshops kommt ein Kaufvertrag erst dann zustande, wenn ich eine Versandbestätigung erhalte. Da ich diese wie gesagt noch nicht erhalten habe und auf Rechnung bestellt habe, sollte die Stornierung ja kein Problem sein.

Aus Foren habe ich jedoch erfahren, dass der Shopbetreiber es nicht für notwendig hält, seine Mails regelmäßig zu lesen und zu beantworten, gehe ich mal davon aus, dass die Tage trotzdem die Bestellung hier ankommt.

Nun stellt sich mir die Frage; was mache ich, wenn der Postbote mir das Paket bringt? Kann ich es direkt ohne kosten zurückgehen lassen? Oder muss ich es annehmen und dann auf kosten des Händlers zurücksenden?

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen,

Grüße

Update:

Nur um es nochmals zu verdeutlichen, es existiert kein Kaufvertrag. Ich habe meine Bestellung per Mail widerrufen.

Wenn der Verkäufer mir jetzt jedoch etwas schickt, das ich nicht Bestellt habe, bzw. die Bestellung storniert habe, die lasse ich dies am besten zurück gehen?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zunächst mal bist du an deine Erklärung, den Artikel kaufen zu wollen, gebunden.

    Der Verkäufer ist auch nicht verpflichtet, dir eine Versandbestätigung oder auch nur eine Auftragsbestätigung zu schicken. Die Übermittlung einer Auftragsbestätigung (als äußeres Signal der Annahme des Vertrages) wird regelmäßig durch den kommentarlosen Versand der bestellten Ware ersetzt, und dieses Vorgehen ist rechtlich einwandfrei, da vom BGB explizit so vorgesehen (§ 151 S. 1 1. Alt. BGB) und damit im Zweifelsfall auch über alle abweichenden AGBs erhaben. Mit anderen Worten, du kannst tatsächlich davon ausgehen, dass demnächst der Postmann bei dir klingelt und dein Paket unter dem Arm hat.

    Dein Widerruf per Mail ist wegen Verspätung unwirksam, da eine solche Erklärung dem Verkäufer vor oder zeitgleich mit der Bestellung zugehen müsste (klingt bescheuert, ist aber so. § 130 Abs. 1 S. 2 BGB). Dein verspäteter Widerruf ändert also nichts an der Tatsache, dass du ein wirksames Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages in die Welt gesetzt hast, an das du gebunden bist und das du gegen dich gelten lassen musst. Hat der Verkäufer die Ware zwischenzeitlich versandt, besteht demnach sehr wohl ein für beide Seiten bindender Kaufvertrag.

    Dein Widerrufsrecht nach den Regelungen zu Fernabsatzgeschäften erstreckt sich nicht auf die Versandkosten für den Versand zu dir, d.h. selbst wenn du das Paket ungeöffnet zurückgehen lässt, wirst du wenigstens die Versandkosten tragen müssen. Liegt der Warenwert unter 40,- €, muss der Verkäufer auch die Kosten der Retoursendung nicht tragen.

  • ChrisP
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Kleiner Tip:

    Klebe ggf. einen Zettel für den Paketboten auf deinen Briefkasten, dass du das Paket von XY nicht annehmen möchtest.

    Andernfalls gibt der Paketbote das Paket ggf. bei einem Nachbarn ab und du musst es selbst zurückschicken.

    Ggf. auch auf eigene Kosten, wenn der Bestellwert unter 40 Euro liegt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Annahme verweigern. Und falls es doch zugestellt wird, gegen Bestätigung der Kostenübernahme an den Händler zurück senden. So würde ich es machen.

    @ Laura: Im Versandhandel gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Frist beginnt nicht vor Erhalt der Ware.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Onlinebestellungen hast Du das Recht nach 2 Wochen noch die Artikel zurück zu senden. Verweigere die Annahme

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ergänzend zu über mir :

    Zusätzlich ist der Widerruf schriftlich einzureichen, die E-Mail die du gesendet hast, erfüllt das.

    Man kann übrigens JEDE Annahme verweigern. Egal ob Spedition oder Post oder das DHL-Päckchen vom Nachbar.

    Wie kann man als Shopbetreiber denn bitte seine Mails nicht lesen ? Das finde ich echt unfassbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich muss jeder onlineshop eine Rückgabe ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen gewährleisten. In diesem Fall kann es sogar sein das die Bestellung gar nicht richtig durch gegangen ist, d.h. gar nicht beim Händler gelandet ist.

    Ich würde auf jeden Fall die Bestellung stornieren. Auch würde ich nach schauen ob eine Telefonnummer hinterlegt ist und es auf diesem Weg versuchen. Sollte die Bestellung trotzdem bei dir ankommen, nimm sie an. Viele Händler nehmen dann das zurück geschickte Paket auch nicht an und das kann dich dann bis zu 20 Euro kosten.

    Wenn dein Rechnungsbetrag über 40,- Euro liegt muss der Händler die Rücksendekosten eh erstatten. Sollte dir das Paket per Nachnahme kommen, dann würde ich auch die Annahme verweigern.

    Hoffe das hilft.

  • Laura
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Generell ist es so, dass wenn man was bestellt, man auch verpflichtet ist, das dann auch abzunehmen und natürlich zu bezahlen.

    Rechtslage.

    Alles andere ist reine Kulanz vom Verkäufer.

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