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Pfefferspray in Notlage erlaubt?

Weiß einer von euch wie das Deutsche Recht zum Pfefferspray steht?

Nehmen wir mal ein Beispiel.

Eine Frau besitzt Pfefferspray weil sie schon mal von einem Hund gebissen wurde und das dies nicht nochmal passiert hat sie sich das Spray zu gelegt.

Nun geht sie Abends mit einer Freundin durch die Stadt und ein Unbekannter versucht die Frauen festzuhalten und auszurauben.Die fiktive Frau setzt gegen den Angreifer das Pfefferspray ein.Was hat sie als Strafe zu erwarten?

Pfefferspray ist in Deutschland ja nur zur Tierabwehr genehmigt.Anders verhält es sich da mit CS-Gas.Aber das ist nicht so wirkungsvoll!

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    im strafrechtlichen Sinn, erfüllt das verwenden von Pfefferspray gegen Personen immer " die gefährliche Körperverletzung" ( § 224 StGB )

    Auch bei der Notwehr oder Nothilfe. Aber kein Staatsanwalt, vorausgesetzt er unterliegt dem sensus communis, wird in so einem gearteten Fall, strafrechtliche Schritte gegen die Frau einleiten. Doch sind mehrere Fälle bekannt, das dem so war und der der die Notwehr ausübte, von der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde.

    Nur die Polizei, darf Pfefferspray gegen Personen einsetzen, ohne den Passus der gefährlichen Körperverletzung zu tangieren.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kurz zusammengefasst:

    Prinzipiell darf Pfefferspray nur gegen Tiere eingesetzt werden. Es darf auch "eigentlich" nur für diesen Zweck "vorgehalten" werden (Vorhaltungsgrund). Wird es aber im Ernstfall gegen Menschen eingesetzt, liegt zunächst einmal der Verdacht einer "Gefährlichen Körperverletzung" vor. Diese bleibt dann aber in einem echten Notwehrfall straf frei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo nach der Rechtslage sieht es so aus. Du handelst in Notwehr $ 32 StGB;

    würde ich sagen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt die Begriff Notwehr und Nothilfe, da kannst du geeignete Mittel einsetzen, um dich vor einen rechtswidrigen Angriff ggf, auf dein Leben oder Gesundheit abzuwehren und dann kannst du auch das Spray benutzen. Bedenke aber, dass solche Spray auch ins eigene Gesicht geweht werden können oder der Täter leicht an sich nehmen und gegen einen wenden.

    Nochmals: Der Einsatz ist nur erlaubt, wenn es sich um Notwehr oder Nothilfe handelt, sonst nicht! Unterscheide daher gründlich. Wenn du es sonst wie anwendest, so wird es als Körperverletzung verfolgt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde der Anzeige des Räubers gelassen entgegen sehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe mich mit der Sache schon vor längerer Zeit auführlich beschäftigt! (Siehe Zitat aus Wikipedia)

    Beachte vor allem den vorletzten Abschnitt!

    "Die Srafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie "Notwehr" vorliegt"!

    Das heißt auf deutsch, wenn Dich jemand unvermittelt "angreift" oder "überfällt", darfst Du selbsverständlich "Pfefferspray" als Abwehrmaßnahme einsetzen!!

    Es wäre ja noch schöner wenn dies nicht so wäre!

    Zitat: Aus Wikipedia:

    Rechtliche Situation Deutschland

    Pfeffersprays zum Einsatz gegen Menschen sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes.[6] Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.[7] Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein und Reichweite und Sprühdauer müssen begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.

    Allerdings ist die Zulassung des in Pfeffersprays enthaltenen Wirkstoffs Oleoresin capsicum in Deutschland bislang nicht erfolgt. Das für eine Zulassung erforderliche Prüfungsverfahren würde u. a. Tierversuche voraussetzen,[8] die nach dem heutigen § 7 Abs. 4 TierSchG nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Andere Wirkstoffe wie etwa 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) wurden noch vor dem Inkrafttreten des verschärften Tierschutzgesetzes zugelassen. Nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte sind verbotene Waffen nach § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG, deren vorsätzlicher (oder fahrlässiger) Besitz nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 (Abs. 4) WaffG strafbar ist.

    Handelsübliche Pfeffersprays aus Deutschland

    In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichen, so dass sie nicht dem WaffG unterfallen.[9] Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden. Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet werden.[10]

    In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar.[11] Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.

    Vollzugsbeamte bei Behörden, die nicht dem Waffengesetz unterworfen sind, wie zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, dürfen Pfefferspray auch zu dem Zweck führen, es als Waffe oder Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gegen Menschen einzusetzen (unmittelbarer Zwang).

    Zitat: Ende

    Quelle(n): Wikipedia!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist eine ganz heikle rechtliche Situation. Da gibt es Notwehr, übertriebene Notwehr, nicht angemessene Notwehr und Affekthandlungen. Auch gibt es irrtümliche Notwehr und Notwehr die über die Gefahrenabwehr hinausgeht (Opfer schlägt länger als nötig auf den Angreifer ein oder verfolgt ihn sogar um ihn zu verletzen).

    Ich empfehle Frauen immer, dass sie sich Abends mind. zu zweit durch die Welt bewegen und auch nur auf ausreichend beleuchteten Straßen und Wegen unterwegs sind.

    Sie kann das Pfefferspray zwar dabei haben, aber ob es im Notfall dann wirklich so schnell einsatzbereit ist? Oder hält sie es die ganze Zeit in der Hand? Wahrscheinlich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Denk mal logisch.

    In einer Notwehr/Nothilfesituation dürftest Du sogar ein Messer verwenden - warum dann kein Pfefferspray?

    Noch einfacher: Vor Gericht behaupten, der Täter sei "wie ein Tier" auf Dich losgegangen. Dann ist Pfefferspray zur Tierabwehr ein adäquates Mittel. ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist zwar verboten allerdings sollte die dame keine strafe bekommen wenn sie es in der not benutzt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofern es erforderlich war den Angreifer so abzuwehren spricht nichts dagegen.

    In §32 StGB, welcher die Notwehr regelt, ist nicht festgelegt was man machen darf, es muss nur "erforderlich" sein.

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