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leinadbhv fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Krankgeld obwohl nicht 6 Wochen hintereinander krank?

Der Arbeitgeber hat informiert, dass er Krankgeldzahlung ab diesem Jahr durchsetzen will man mit mehr als 6 Wochen krank ist aber nicht hintereinander.

BEISPEL:

Winter, Grippe, 3 Wochen krank – Lohnfortzahlung

Sommer, Grippe, 3 Wochen krank – Lohnfortzahlung

Herbst, Grippe, 3 Wochen krank – Krankgeld da man dieses Jahr schon 6 Wochen wegen Grippe krank war.

Der Arbeitgeber will sich bei den Krankenkassen informieren ob man wegen derselben Krankheit bereits über 6 Wochen krank war.

Ist so etwas rechtens?

Update:

Ich meine auch ob man überhaupt krankgeldberechtigt ist. Denn sonst hieß es immer, dass es 6 Wochen hintereinander (also ohne Unterbrechung) sein müssen damit Krankengeld gezahlt werden muss

10 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist legal, dass er sich erkundigt, ob die Voraussetzungen für Einsteellung der Lohnfortzahlung bestehen. Er erfährt nicht, welche Krankheit man hatte, nur ob es die selbe Erkrankung war, wegen der man krank geschrieben war. Und es muss wirklich die SELBE krankheit sein, nicht nur die gleiche!

    Wenn ich also im Winter eine Grippe habe und diese auskuriert habe und im Sommer eine neue Grippe bekomme, dann ist das nicht die selbe Erkrankung! Dann sind es wieder 6 Wochen und nicht nur die "Restzeit" der Wintergrippe.

    Da würde die Krankenkasse auch gar nicht mitmachen. Die würden das Krankengeld nicht zahlen, wenn es keine zusammenhängende Krankheit ist! Die müssen nämlich auch sparen - wie der Chef.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    wenn Du wegen der gleichen Krankheit mehrmals im Jahr erkrankst, werden die Krankheitstage im Hinblick auf die Lohnfortzahlung so gerechnet, als wärst Du die gesamte Zeit durchgehend krank gewesen.

    Ich kannte das auch nicht, aber das ist so.

    Ich zitiere mal aus einem Merkblatt:

    "Wird der Arbeitnehmer aufgrund der gleichen Krankheitsursache innerhalb von sechs Monaten erneut krank, bekommt er die Entgeltfortzahlung gleichfalls nur für insgesamt sechs Wochen. Der Arbeitnehmer hat am 01.04. einen Bandscheibenvorfall und ist fünf Wochen arbeitsunfähig. Für diese fünf Wochen erhält er sein Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt. Am 01.07. des gleichen Jahres hat er einen neuerlichen Bandscheibenvorfall und ist für weitere sechs Wochen krank. Der Arbeitnehmer bekommt nur noch für eine Woche (5+1=6 Wochen) sein Entgelt fortgezahlt, weil er aufgrund der gleichen Krankheitsursache (Bandscheibenvorfall) innerhalb von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig geworden ist. Einen Anspruch auf volle sechs Wochen Entgeltfortzahlung hätte er bei der selben Krankheit nur dann, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist."

    Bei uns lag der Fall so, dass ein Arbeitnehmer wegen seinem Miniskus einen Monat ausfiel. Er kam dann einen Monat zur Arbeit und wurde anschliessend am Miniskus operiert. Danach durfte er zwei Monate nicht arbeiten (Rekonvaleszenz mit Krankengymnastik usw.) Er bekam nur insgesamt 6 Wochen Lohnfortzahlung, also nur zwei Wochen nach der OP, danach Krankengeld.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich darf er sich informieren und wenn er Recht bekommt und die Kassen grünes Licht geben, denn schließlich müssen die dafür aufkommen, kann er es auch durchsetzen.

  • vor 5 Jahren

    3 wochen krank, dann 2 wochen urlaub (der ganze betrieb ist im urlaub) und somit nicht krankgeschrieben, dann wieder 3 wochen krank gleiche kranheit - wann übernimmt krankenkasse die lohnfortzahlung?

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann sich erkundigen, wird aber bei Grippe nicht durchkommen, da es 3x eine andere Krankheit war. Was anderes ist es, wenn man auf diese Art wegen Bluthochdruck ausfällt. Dann kann es die Krankenkasse als Krankengeld werten. Man muss nicht 6 Wochen am Stück krank sein, es reicht wenn man wegen derselben Krankheit nach und nach 6 Wochen ausfällt. Man könnte sonst bei einer langfristigen Krankheit, zwischendurch ein Tag arbeiten und bekäme gleich wieder 6 Wochen seinen Lohn weiter

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es müssen auch nicht 6 Wochen am Stück sein. Es kommt darauf an, wieviel Zeit zwischen den Krankschreibungen liegt und ob die Diagnose dieselbe ist. Wird man z. B. krank geschrieben auf eine andere Diagnose, zählen wieder 6 Wochen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das stimmt so nicht was du Schreibst.

    Zitat

    Ich meine auch ob man überhaupt krankgeldberechtigt ist. Denn sonst hieß es immer, dass es 6 Wochen hintereinander (also ohne Unterbrechung) sein müssen damit Krankengeld gezahlt werden muss

    Du musst nicht am Stück 6 Wochen Krank sein.

    Wenn du im Laufe des Jahres mehrmals wegen der Gleichen Krankheit mehr als 6 Wochen krank bist, also auch mit Unterbrechung, dann Zahlt ab der 7. Woche die Krankenkasse und nicht mehr der Arbeitgeber.

    Und ja, er hat das Recht sich darüber zu Informieren. Er wird ja wohl kaum gesagt bekommen was genau du hast. Er bekommt nur die Info das es dieselbe Krankheit ist wie, z.b. vor 5 Monaten als du schon mal 4 Wochen damit krank warst. Und jetzt bist du wieder seid 4 Wochen Krank. Also brauch der Arbeitgeber dir nur die ersten 2 Woche zu bezahlen. Und dann wird an die Krankenkasse weiter gegeben.

    Beispiel:

    Eine Kollegin von mir war Letztes Jahr 5 Wochen Krank wegen ihrem Handgelenk. Das war Ungefähr im Oktober. Dieses Jahr ist sie im Januar in Kur gegangen, unter anderem auch wegen dem Handgelenk, für 3 Wochen.

    Die Firma hat ihr nur eine Woche Lohnfortzahlung gezahlt. Die anderen 2 Wochen von der Kur hat die Krankenkasse gezahlt. Weil es die <gleiche Krankheit war wie im Oktober.

    Quelle(n): Habe selber als Vorarbeiter gearbeitet und hatte ein paar mal die Gleichen Probleme mit meinen Leuten. Und in der Jetzigen Firma hab ich das auch schon Erlebt.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hast 6 Wochen Rücken schmerzen krank muß der Arbeit geber bezahlen

    Hast Du im selben Jahr 6 Wochen Bronchitis muß auch der Arbeitgeber zahlen

    Hast du im selben Jahr 6 Wochen eine Entzündung am Fuß muß auch der Arbeitgeber zahlen hast Du aber über 6 Wochen die selbe Diagnose muß danach die Krankenkasse zahlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja - wenn es wegen der selben Erkrankung ist

    Ob er bei "Grippe" oder wohl eher grippalen Infekten auch alles auf die Kasse abwälzen kann finde ich aber eher fraglich....außerdem müssen bestimmte "Fristen" zwischen den Krankheitsausfällen eingehalten werden um auf Krankengeld übergehen zu können (innerhalb 6 Monaten soviel ich weiß)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das nennt man "Kumulieren".

    Also werden deine Krankentage insgesamt zusammen gezogen und das ergibt dann die mehr als 6 Wochen. Wohlgemerkt, bei ein und dem selben Krankheitsbild.

    Aber warum frägst du nicht deine KK??

    "TM"

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