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Kann man Richter kaufen?

In Deutschland scheinen Juristensöhne Menschen ohne Probleme nahezu totschlagen zu dürfen. Muss man Jurist sein oder kann man die Richter kaufen. Gibt es da eine Beratungsstelle?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kaufen nicht, aber bestechen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hatte mal nen Unfall mit einer Frau von nem RA, sie hatte Schuld, aber ich habe die Schuld bekommen. Also, was sagt Dir das?

    Und man kann natürlich jeden kaufen, der keine Moral hat und korrupt ist.

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich glaube nicht,

    „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“, sagt schon ein alte römische Juristenwahrheit,

    „Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit.“ sagte Leo Tolstoi

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann "Berlinerin" leider nur zustimmen. Auch wenn man es nicht glauben sollte, es ist so! Ich habe es auch leider, schon mehrfach, erlebt.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die gibt es nicht im Sonderangebot im Supermarkt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die extrem unangenehme Wahrheit ist, dass es auch in Deutschland krasse Einzelfälle gibt, in denen Richter sich "kaufen" ließen (nicht unbedingt für Geld), die also bestechlich waren und Rechtsbeugung begangen haben. Ganz allgemein würde ich Deine Frage mit nein beantworten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lassen wir doch ehemalige Juristen die Frage beantworten:

    Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen. - Bertolt Brecht

    ____________

    Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.«

    Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)

    ______________

    Prof. Willi Geiger

    Bundesverfassungsrichter a.D., Karlsruhe

    "Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325

    "Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."

    Aus dem Internet:

    Prof. Dr. Ingo Müller, selbst Jurist, hat in jahrelangen Recherchen erschreckendes Material über den Terror der Justiz beschreibt in seinem Buch „Furchtbare Juristen“ die beschämende Rolle der Nazi-Justiz und deren Nachfolger gesammelt. Auf Seite 220 dieses Buchs begegnet den Namen Prof. Dr. Willi Geiger, einen ehemaligen NS-Staatsanwalt, der nachweislich an Todesurteilen wegen „Rassenschande“ mitgewirkt hatte und 1940 in seiner Dissertation mit Genugtuung registrierte, dass „der übermächtige, volksschädigende und kulturzersetzende Einfluss der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt ist“. Nach dem Krieg machte der stramme Nazi beim BGH und beim BVerfG Karriere und wurde 1977 als BGH-Senatspräsident in den verdienten Ruhestand verabschiedet. Zwei Jahre vorher durfte

    er allerdings noch als Berichterstatter beim BVerfG den Radikalenerlass der Brandt-Regierung absegnen, der 1995 vom EuGH als eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention bewertet wurde. .

    ______________

    Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.

    Prof. Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982, zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51

    "Ich habe in Schleswig-Holstein, in einem ganzen Bundesland, noch keinen nichtkorrupten Anwalt, Richter oder Staatsanwalt kennengelernt, bis heute!"

    Kreisoberinspektorin Marion Dellnitz, Epenwöhrden

    "

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass Du käuflich bist für größer, als bei einem Richter.

    Wahrscheinlich wärst Du auch günstiger....

    Das gilt selbstverständlich auch für mich!

    Man muss sich auch fragen was es bringen würde, einen Richter zu kaufen.

    Es gibt immer noch eine nächste Instanz, die beispielsweise der Staatsanwalt anrufen könnte. Also müsstest Du auch den Staatsanwalt "kaufen" und sicherheitshalber den Richter der nächsten Instanz gleich mit.

    Da ist es doch viel günstiger (und legal) in einen Topanwalt zu investieren der einen 'raushaut oder den Prozess solange mit Verfahrensfragen verschleppt, bis die Gegenseite sich auf einen Deal einlässt.

  • Steini
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das denke ich nicht, aber wer weis es schon genau.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es währe schlecht wenn es so was in Deutschland gibt !

    MfG

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