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Wie heisst es richtig "Freitod" oder "Selbstmord"?
Zur Klarstellung: Weder verherrlicht noch verdammt meine Frage das Thema. Ideologisch wertend ist höchstens meine Abneigung gegen den Buchstaben "ß"
23 Antworten
- whyskyhighLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
richtig ist
ein mensch der von allen gehasst und gemobbt wird und damit so gut wie tot ist
und es gar nicht mehr tu
wuerde ich es gruppendrucktot nennen
schade dass diesen menschen nicht geholfen wird
- vor 1 Jahrzehnt
Da ich gerade darüber meine Bachelor Thesis schreibe:
In der Forschung wird der Begriff Suizid benutzt, weil er einigermaÃen wertfrei ist.
Der Begriff Selbstmord beinhaltet das Wort Mord, was negativ belegt ist, weil strafrechtlich zu verfolgen...
Freitod lässt die MutmaÃung zu, dass es der freie Wille einer Person ist sich das Leben zu nehmen. Dass hinter einer solchen Aktion aber häufig psychische Belastungen oder gar Krankheiten stehen lässt der Begriff auÃer acht...
Somit tendiere ich weder zu Freitod, noch zu Selbstmord, sondern zu Suizid, weil man die Beweggründe einer Person, die sich das Leben nehmen will oder genommen hat nicht subjektiv berwerten darf.
Nachtrag: Wieso Daumen runter? Der Bereich der Forschung heiÃt sogar ganz offiziell Suizidologie...
- Linda PLv 4vor 1 Jahrzehnt
Tod befreit von der körperlichen Existenzform
Selbstmord enthält die übliche gesellschaftliche Beschuldigung der Opfer.
Also Freitod erscheint also richtiger,
Aber stimmt auch nicht.
Denn die wenigsten Menschen, die den Freitod wählen, machen dies aus dem Gefühl von selbstverständlicher Freiheit, sondern fühlen sich getrieben von auswegsloser Trauer.
Ich würde es selbstvollführte körperliche Existenzbeendung nennen.
AL LIN
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde auch in die Richtung von @ Hella B tendieren und diesen Akt als Suizid bezeichnen von neulateinisch suicidium aus caedes: „Tötung“ und sui: „seiner selbst“, also sui caedes: „Tötung seiner selbst“ (habe ich aus Wikipedia - wir wollen hier ja kein Plagiat betreiben, was für manche Politiker auch tödlich ausgehen kann :-)))
Freitod trifft nur zu, wenn der Betroffene wirklich aus völlig freiem Willen seiner Existenz ein Ende bereitet, weil sie ihm 1) unerträglich geworden ist oder er 2) intellektuell keinen Sinn mehr darin sieht.
Beispiel für 1) der total gelähmte Hauptdarsteller in dem spanischen Film "Das Meer in mir"
Beispiel für 2) Ernest Hemmingway
Dem Begriff "Selbstmord" hängt eine moralische und religiöse Negativbehaftung an und ich würde ihn nur in dem Wort "Selbstmordattentäter" benutzen, da dieser Chaot nicht nur sich selbst, sondern auch Unschuldige mit in den Tod reiÃt und somit auch den Tatbestand Mord erfüllt.
Also dann, fröhliche Himmelfahrt.....
Quelle(n): die Definition "Suizid" habe ich aus Wikipedia übernommen - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- erhardgrLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kriminalbeamte und Juristen sagen da meistens weder "Freitod" noch "Selbstmord", sondern "gut deutsch: Suizid.
In der deutschen Romantik kam der "Freitod" auf ("Werthers Leiden").
"Selbstmord" ist ein für viele Leute zu hart anmutendes Wort.
- Ben ScottLv 6vor 1 Jahrzehnt
eindeutig freitod, da selbstmord ein mord ist, und damit eine straftat.
freitod ist der selbstgewählte ausweg, absolut legal (auch wenn einige religiöse wirrköpfe das nicht so sehen) und es indirekte juristisch offene hemmnisse gibt, die ein verbot implizieren (wer zahlt das krankenhaus und den transport, wenn es nicht klappt, lebensversicherung etc.)
- Bingi 7Lv 7vor 1 Jahrzehnt
keiner, wenn er die Wahl hätte > würde es nochmal wollen > NEIN > es sind merkwürdige Umstände die dazu führen > sich selber das Leben zu nehmen.
Doch eines ist auch Gewiss > nicht immer ist es ein freiwilliges aus dem Leben scheiden > manche werde vom Balkon gestoÃen und dann heiÃt es > er hätte sich das Leben freiwillig genommen.
Wer weià es den bitteschön so genau > kenne einen Fall > die Frau lebte in New York > doch es ist bis heute nicht bewiesen > doch für mich ist es ganz klar > Sie wurde vom Balkon gestoÃen.
- JocolibriLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hier geht es doch nicht um richtig oder falsch.
Freitod - betreiben Märtyrer und die Arbeiter im Atomkraftwerk von Fukushima, indem sie ihren Tod in Kauf nehmen, was aber grundsätzlich nicht als Hauptziel angesehen wird.
Selbstmord - wird als gezielte absichtliche Selbsttötung mit dem angestrebten Ableben angesehen.
@Lin´s "selbstvollführte körperliche Existenzbeendigung" erscheint mir als eindeutige Defination ohne Schuldvorwurf, wenn wir an Gunter Sachs denken.
Selbstmord ist durch die Benutzung des Wortes "Mord" mit einem klaren Hinweis verbunden, das diese Tat offiziell verboten ist und getadelt werden sollte.
Den tiefsitzenden religiösen Geboten entsprechend,
deren Prediger damit verhindern wollten, das ihr Wohlstand durch den Selbstmord wertvoller Sklaven/Leibeigene geschmälert wurde,die damit ihrer bedrückenden Lage deenden wollten und damit nebenbei ihre Arbeitskraft den Tyrannen entzogen. Das gegen die Interessen ihrer Herrscher gerichtet war, deshalb wurde es geächtet um der Sucht nach Bereicherung weiter zu frönen.
LG Jo
- vor 1 Jahrzehnt
Von einem juristischen Standpunkt aus betrachtet ist nur dann von einem Mord zu sprechen, wenn mindestens eines der vom Gesetz festgelegten Mordmerkmale erfuellt ist (nachzulesen im Paragraph 211 StGB oder bei Wikipedia). Im Falle der Selbsttoetung kommt praktisch nur das Nutzen gemeingefaehrlicher Mittel in Frage, wodurch andere Personen gefaehrdet oder in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Selbstmord-Attentaeter hat seinen Namen also zu Recht, ein "normaler" Selbstmord ist aber eigentlich nur eine Selbsttoetung.
Zu dem Begriff Freitod wurde ja schon genug gesagt. Der Begriff impliziert entweder eine aufopferungsvolle, quasi heroische Tat zum Erreichen eines hehren Zieles oder eine romantisierte bzw. rationale (in jedem Fall aber sehr bewusste) Entscheidung, sein Leben zu beenden. Das duerfte wohl nur auf die wenigsten Suizide zutreffen.
@Ben Scott:
Das ist so nicht richtig. Die Selbsttoetung ist in Deutschland verboten.
Hierzu ein Auszug aus einem Urteil vom Bundesgerichtshof von 2001 (Quelle unten):
"Das Leben eines Menschen steht in der Werteordnung des Grundgesetzes - ohne eine zulässige Relativierung - an oberster Stelle der zu schützenden Rechtsgüter. Die Rechtsordnung wertet eine Selbsttötung deshalb - von äuÃersten Ausnahmefällen abgesehen - als rechtswidrig (BGHSt 6, 147, 153), stellt die Selbsttötung und die Teilnahme hieran lediglich straflos."
Quelle(n): http://lexetius.com/2001/3/155