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Mein kleiner Sohn hat im Supermarkt eine Flasche Sekt runder geschmissen muss ich das bezahlen?
Also mein kleiner Sohn hat eine Sekt Flasche runder geschmissen und die frau von der Kasse sagt ich muss das bezahlen das habe ich auch gemacht.Nun meine frage musste ich das echt bezahlen oder nicht denn denn Kassenzettel habe ich noch.
mein sohn ist 2Jahre
der Sekt stand nah an der Kasse
14 Antworten
- TifiLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Im Prinzip schon - Aufsichtspflicht, andererseits - du kannst deinem Sohn keine Hand und Fussfesseln beim Einkaufen anlegen.
Eigentlich sollte so ein Markt kulant gegenüber seiner Kundschaft sein.
Bruch wird abgeschrieben und von der Steuer abgesetzt.
Ich würde dort nicht mehr einkaufen gehen, bei so inkompetenten Personal.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, den Sekt hättest du nicht bezahlen müssen.
Der Irrglaube vieler Eltern sie müssten ihre Kleinen schon versichern.
Erst ab 7 Jahren kannst du zur Verantwortung gezogen werden und ab da macht es auch erst Sinn ein Kind durch eine Haftpflicht abzudecken.
Ein Kind unter 7 Jahren ist nun mal ein Kind das die Welt erforscht und da kann eben so etwas schon mal vorkommen.
So ist das.
Aber du hast es jetzt schon bezahlt und willst du jetzt hingehen und das Geld zurückfordern?
Das gibt unnötige Konflikte. Lass es auf sich beruhen aber für die Zukunft weisst du Bescheid.
- Janet MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich hab auch mal versehentlich eine Flasche Wein runtergepfeffert, ich musste gar nichts zahlen!
Ich denke, da gibts Beträge, die der Supermarkt abschreiben kann.
Hab noch nie erlebt, dass ein Kunde zahlen musste, wenn er versehentlich etwas zerbrochen hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Alter?
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- desiree JöddenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Rein rechtlich ja,aber die meisten Supermärkte sind da kulant (Kundenbindung!)
Quelle(n): Abenteuer leben,Kabel 1 - Anonymvor 1 Jahrzehnt
...tifi hat recht und steini muss ich mit auf den weg geben, daß die haftpflicht bis zu einem gewissen alter (ich glaube acht oder zehn jahre) nicht zahlt mit dem argument, man hätte seine aufsichtspflicht verletzt...gute versicherungsvertreter geben dir diesen hinweis...meiner tat´s nicht....
- PeterLv 4vor 1 Jahrzehnt
ich an deiner Stelle würde mit dem Geschäftsführer sprechen,denn das Geschäft ist ja in erster Linie selbst schuld,sie sollen zerbrechliche Waren ausser reichweite von Kinder aufstellen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
gabs kein champagner ?!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Echt ey !
Elt(d)ern haften für ihre Kinder.