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mietskündigung weil miete am 15gezahlt wird und nicht am 1sten?

hallo also ich habe folgendes problem,und zwar muß bei uns die miete zum 1 gezahlt werden,was anfangs wie wir hier eingezogen sind kein problem war,da gab es halt am ersten lohn nu wurd es aber umgestellt und es gibt erst zum 15ten lohn,also kann ich die miete erst immer zum 15ten zahlen! habe dann immer eine erinnerung bekommen mit mahnung das die miete noch nicht bezahlt wurde +2,50€mahngebühr habe dann halt immer miete plus mahngebühr überwiesen zum 15ten, und habe bei meinem vermieter HGW mehrfach angerufen und gesagt das ich erst dann lohn bekomme und erst dann zahlen kann.die meinten dann ich müßte dann damit leben das ich immer angemahnt werde und die 2,50 zahlen müßte weil es wohl automatisch vom system verschickt wird und man das nicht ändern könnte,gut hab ich dann so hingenommen. so dann kam jez immer ne mahnung plus ankündigung das das mietsverhältnis gekündigt wird wenn ich nicht pünktlich zahlen würd,so und gestern kam dann ein brief wo drin stand das sich meine zahlungsmoral ja immer noch nicht geändert hätte und das wenn bis zum 17ten die miete nicht da sein würd das uns die kündigung ausgesprochen wird!!!! habe dann da wieder angerufeb und der das wieder erklärt das das nix mit zahlungsmoral zu tun hat sondern das es nicht anders geht weil wie ich dort schon öfters angegeben habe ich erst lohn zum 15ten bekomme, das wenns geld da is das ich es immer sofort überweise und das ja nicht aus bosheit oder so mache,es geht halt nicht anders,sie meinte dann müsse ich mir das ansparen sie würd mir 3monate einräumen wo ich bis zum 20ten zahlen könnte und mir das geld ansparen kann und dann im 4monat pünktlich zum ersten zahlen kann,hab ihr gesagt das es nicht möglich is weil wir 2kinder haben und nur einen verdiener haben wir haben 1800lohn und meine miete beträgt 674,83€ da kann ich nix großartig ansparen kann nicht über 200€ in einem monat bei seite tun! können die uns wirklich die wohnung kündigen???? nur weil die am 15ten die miete bekommen und nicht am ersten???? ich zahle halt jeden monat zum 15ten,und zahle auch jeden monat miete,ich würd es ja noch verstehen wenn ich die miete mal zahlen würd und mal nicht,aber ich zahle sie immer zum 15ten!!!! is das wirklich ein künidgungsgrund????? ich danke euch schon jez für eure mühe mir mein frage zu beantworten,danke....

Update:

nun ja einen kredit haben wir noch nie aufnehmen müssen,und wollen wir auch garnicht! habe dem vermieter auch schon drum gebeten das zu ändern das ich zum 15ten zahle,macht er nicht er bleibt beim 1sten!vorher ging es ja zum ersten nur wurd es geändert das der lohn zum 15ten kommt. gut ich bin immer in verzug,aber ich denke doch wichtig is doch überhaupt das die miete immer kommt und das tut sie ja. eine kündigung haben wir ja noch nicht bekommen,nur angedroht bekommen. die hgw sieht doch das die miete immer zur gleichen zeit kommt. als der lohn umgestellt wurde konnten wir ja auch nix dran ändern,der chef hat das einfach gemacht und fertig! is schon echt blöd,keiner macht so ein thaeter wie die hgw.alles andere wird ja auch zum 15ten gezahlt obwohl es vorher zum ersten gezahlt wurde,da kommen aber keine probleme bei auf,die sehen ja das das geld regelmäßig und immer kommt.mal sehen was wir machen.

16 Antworten

Bewertung
  • Grit
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mit Deiner Unterschrift unter den Mietvertrag hast Du dem Datum des Eingangs(!) der Mietzahlung auf das Konto des Vermieters zugestimmt.

    Wenn Du erst am 15. Deinen Lohn bekommst, hättest Du schon Deine

    1. Mietzahlung aus Erspartem zahlen oder aber den Vermieter um eine Änderung des Termins bitten müssen.

    Ein mehrfach nicht eingehaltener Zahlungstermin eines Vertrages führt immer zur Kündigung dessen - daran ändert auch eine Versäumnisgebühr nichts, denn die soll Dich nur "zwingen", in Zukunft den Vertrag einzuhalten - sie hat k e i n e Vertragstermin-ändernde Wirkung.

    Du solltest Dich, am besten jetzt s o f o r t, mit Deiner Lohnkonto-führenden Bank auf einen Dispokredit (= erlaubte Kontoüberziehung - z. B. begrenzt auf 700 €) einigen, was Dir ermöglichen würde, Deine nächste Miete vertragsgemäß zum Ersten des Monats und in Zukunft 14 Tage nach Deinem Lohnerhalt zu überweisen.

    Diesen Dispokredit zahlst Du dann gegen eine Überziehungsgebühr zurück - je nach Deinen Sparmöglichkeiten, bis Dein Konto wieder ausgeglichen ist.

    Nach der Einigung mit der Bank solltest Du Deinem Vermieter s o f o r t - gehe am besten selbst zu ihm - eine Einzugsermächtigung für die Miete erteilen, damit D u nie wieder in Zahlungsverzug kommst und e r Deinen guten Willen sieht und eine Sicherheit hat.

    Ich hoffe für euch, dass er mit sich reden lässt und die Kündigung noch zurückzieht!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist natürlich ein Kündigungsgrund, da Du juristisch JEDEN Monat mit Verzug zahlst.

    Wann Du Lohn bekommst, ist für den Vermieter egal.

    Leihe Dir das Geld von Freunden oder Bekannten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, der Vermieter ist im Recht. Bei dir ist -wie wohl bei jeden- die Mietzahlung spätestens am 3 Werktag eines Monats vereinbart. Das BGH (VIII ZR 364/04) hat mit Hinweis auf § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB geurteilt, das eine zweifache zu spät überwiesene Miete ein Kündigung möglich ist, sofern der Vermieter vorher abgemahnt hat und darauf hingewiesen hat, was bei dir der Fall ist.

    Der Vermieter kommt dir schon entgegen, indem er dir 3 Monate Zeit gibt zum Ansparen. Auch wenn deine Situation nachvollziehbar ist, so solltest du auch guten Willen zeigen und den Vermieter entgegenkommen.

  • joanne
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ich nicht verstehe: Wenn das jetzt schon länger geht (so wie ich's verstanden habe): Warum sparst du denn nicht schon längst nur 50 Euro im Monat ein, um irgendwann halt die Miete pünklich bezahlen zu können? Stell dir vor, der Chef deines Mannes erklärt, er könnte das Gehalt nicht am 15ten zahlen, weil er's da noch nicht hätte und würde in Zukunft am 22ten pberweisen. Man hat nun mal seine Pflichten und dazu gehört, dass die Miete fristgerecht gezahlt wird.

    Kannst du nicht vielleicht einen Minijob annehmen und einfach versuche, in drei Monaten die 600 Euro zu verdienen? Das wäre meine "Variante". Wobei ich prinzipiell auch der Meinung bin, dass es fahrlässig ist, nicht mal die 600 Euro auf der hohen Kante zu haben... falls halt mal irgendwas anfällt, was aus der Reihe fällt. Es kann eigentlich nicht sein, dass ihr im Prinzip für jede Zahnarzzuzahlung/Waschmaschinenreparatur/Stromnachzahlung einen Ratenkredit braucht. Wie alt sind deine Kinder? Hast du nicht eventuell ein Mal in der Woche ein paar Stunden Zeit - und wenn du nur irgendwelche Heftchen austrägst oder was putzt? Oder wenn deine Kinder noch sehr klein sind, versuche doch, noch ein Betreuungskind aufzunehmen. Es gibt so viele Möglichkeiten ein bisschen was dazu zu verdienen. Das würde euch doch insgesamt auch helfen.

    Versuche, noch mal mit dem Vermieter zu sprechen und mach ihm glaubhaft, dass du demnächst pünklich zahlen können wirst. Vielleicht verlängert er die Frist ein wenig..

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke die Vermieter sind im Recht.

    Es ist eine Pflichtverletzung.

    Warum versucht ihr nicht mal beim Sozialamt vorzusprechen.

    Bietet sie um Darlehen, damit ihr den Ausgleich herbei führen könnt.

    Lasst euch auch nicht gleich abwimmeln, denn die dürfen und können euch das gewähren.

    Ich denk mal das ihr auch schon über einen anderen Weg versucht habt, das Geld aufzubringen.

    Wenn nicht, wäre da noch die Möglichkeit eines Kleinkredits, Dispo oder Verwandte fragen, wo ihr das Geld in kleinen Raten abstottern könnt.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ständig verspätetet Mietzahlung berechtigt den Vermieter, nach Abmahnung, sogar zur fristlosen Kündigung, sagt der BGH.

    Der Vermieter ist nicht die "Bank" des Mieters!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nun, der Vermieter hat eindeutig die besseren Karten dabei denn, du hast NICHTS Schriftliches, nur einige Telefonate. Möglich wäre gewesen, mit dem Vermieter einen "Änderungsvertrag" zu vereinbaren, was aber nicht geschehen ist. Der Vermieter hingegen, stellt sich einfach Stur, verweist auf den Vertrag und, schon bist du der Dumme. Und, es wurde schon richtig gesagt, deine Situation mit Lohn usw., das interessiert den Vermieter so wie die letzte Friedensfahrt, er pocht auf den Vertrag, ganz einfach. Eine Möglichkeit für dich wäre noch, einem Mieterschutzverein beizutreten, denn damit, hast du auch automatisch einen Rechtsschutz, aber, das wird in deinem Fall zu spät sein, da die Kündigung ja schon da ist. Also, immer, wirklich immer, alles schriftlich machen, damit auch was in den Händen hast, ansonsten bist du immer der Dumme. Und glaube mir bitte, in dieser Situation ja, hast du nicht einmal gerichtlich eine Chance, gegen die Kündigung vorzugehen. Denn, du wurdest angemahnt, dann die Ankündigung (Abmahnung) und schließlich die Kündigung und, alles im gesetzlichen Rahmen. Tut mir leid aber, so sieht es leider aus, der Vermieter hat das recht dazu und, du bist leider der Dumme dabei. Ich wünsch dir alles gute, hoffe natürlich das ihr nicht aus der wohnung müsst aber, bereite dich darauf vor. Denn wenn der Vermieter das durch zieht, folgt in Kürze die Räumungsklage.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vertraglich bzw. gesetzlich ist geregelt, dass spätestens am 3. Werktag die Miete beim Vermieter sein muss. Von daher verstößt du regelmäßig gegen die Vereinbarungen. Wenn dies mehrmals geschieht ist das ein Kündigungsgrund. Ob dies in deinem Fall auch zu einer außerordenlichen fristlosen Kündigung reicht, wage ich zu bezweifeln - zumindest könntest du Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

    Tipp: Nie NUR telefonieren. Alles was du unternimmst, solltest du dokumentieren. Das heißt, alles schriftlich und notfalls per Einwurfeinschreiben versenden.

    Dein Vermieter bzw. die Verwaltung ist kleinkariert. Natürlich können Sie die Mahnung etc. abstellen. Sie sehen sich aber im Recht und können dir jedesmal bei verspäteter Zahlung eine Mahngebühr aufbrummen - was sie schamlos ausnutzen.

    Wenn du deinem Vermieter also schriftlich mitteilst, dass du ab sofort die Miete erst am 15. bzw. 17. eines Monats bezahlen kannst, kann er dies ablehnen oder annehmen. Lehnt er ab und du möchtest aber nicht ausziehen, muss du dich auf einen Prozess einstellen.

    Mit einem guten Anwalt hast du Chancen, da du zumindest "nur" verspätet die Miete zahlst und du dem Richter erklären kannst weshalb. Sicher ist das natürlich nicht - bei Gericht ist nichts sicher.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dir nicht gestatten am 15. statt am 1. zu bezahlen, dann musst du dir halt von deinem Lohn die Miete die dann am 1. fällig ist zurücklegen. Wenn die dir nicht entgegenkommen kannst leider nix machen auch wenn es noch so unfair für dich ist, aber im Endeffekt zahlst du immer und immer wieder "zu spät" und das kann zur Kündigung führen.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Fehler den du gemacht hast war das Telefon Gespräch, du hättest eine Stellungnahme zu dem Problem mit umstellung der Zahlung zum 15. des Monates machen können, dann hätte die Vermietern reagieren müssen, und denke mal Positiv in deinem Sinne, aber man hätte ja auch den "Arbeitgeber " darauf ansprechen können und um zum nächsten Monat eine Akontozahlung zum 1. bitten um das Mietkonto auszugleichen, ergo nicht immer gleich Protestieren auch mal überlegen

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