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wenn ich morgen heiraten würde,?

ab wann hätte meine frau anspruch auf gesetzliche rente?

Update:

witwenrente ist gemeint...

10 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auf Witwenrente hätte deine Frau Anspruch, wenn du stirbst. Bis dahin solltet ihr aber mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein.

    Auf deine Rentenpunkte hat sie im Falle einer Scheidung Anspruch, wenn ihr wenigstens 3 Jahre verheiratet gewesen seid.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn Ihr mindestens 1 Jahr Verheiratet seid.

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Üblicherweise geht man von einem Jahr aus. Nach diesem Jahr kann der Staat nicht mehr davon ausgehen, dass es sich nur um eine reine Versorger-Ehe gehandelt hat.

    Es kann aber Ausnahmen geben: Wenn ein Mann zum Beispiel einen Tag nach der Eheschließung bei einem Verkehrsunfall stirbt, kann sie die Witwenrente einklagen, weil sie ja nicht davon ausgehen konnte, dass das passiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    lese diesen Link, dann weisst du mehr...

    http://www.renten-fakten.de/witwenrente

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  • Steini
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine gute Frage. Du meinst bestimmt Wittern Renten Oder? Also Ein Jahr. ok?

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man Dich begraben würde .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nach mindestens 12 Monaten Ehe, ansonsten kann das als Versorgungsehe gewertet werden und dann gibt es nichts!

  • vor 1 Jahrzehnt

    sobald du stirbst

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hee- wilst Du heiraten um zu sterben?

    Nur nach Deinen Tot bekommt sie als Witwe, die Witwenrente

    Auch must Du die Ehe drei Jahre überlebt haben- gehst Du vorher- bekommt sie keinen Cent

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Frau braucht keine Rente mehr, weil sie dir schon dein ganzes Geld abknöpfen will.

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