Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Toluol fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was passiert wenn man nackt/in Unterwäsche auf der Straße rumläuft?

Ist das strafbar? Wenn ja, wo steht das und warum ist das verboten? Ist es außerdem verboten wenn man Unterwäsche anhat und sonst nichts (z.B. Strapse, Höschen und BH)?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    in unterwäsche passiert glaube ich nichts

    aber nackt schon

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Frankfurt gibt es den nackten Jörg. Er läuft schon seit Jahren nackt durch die Stadt Ist sogar im Fernsehen gezeigt worden. Die Richter verlangen nur, dass er bei Frost nicht nackt in der Öffentlichkeit auftritt - dann kommt er in die Klapse zum eigenen Schutz

  • vor 1 Jahrzehnt

    du wirst angehalten und festgenommen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei Unterwäsche, wenn die bestimmte "Stellen" auch bedeckt, kasnn dir keiner was, damit bist du ausreichend bekleidet, nur wenn Geschlechtsteile unbedeckt sind, kann es Ärger geben wegen "Erregung öffentlichen Ärgerrnissers" - eine Socke über ein bestimmtes Körperteil gezogen reicht aber schon aus, um dem Gesetz genüge zu tun.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    probiers halt, im Zweifelsfall bekommst Du die Frage durch einen Richter sachkundig beantwortet

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erregung öffentlichen Ärgernis

    &

    deine nachbarn werden wahrscheinlich nicht mehr so gut auf dich zu sprechen sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kann angezeigt werden als Erregung öffentlichen Ärgernisses.

    MFG Der Engineer

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ist das erstmal erlaubt, aber wenn sich jemand beschwert kann die Polizei dir wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Anzeige reinwürgen. Normalerweise belassen die das aber bei einer Verwarnung.

    Kennst du den "Freiburger Nacktläufer" ?

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ist strafbar, weil erregung öffenlichen ärgernis. mit erregung ist allerdings nicht das gemeint, wonach es eventuell aussieht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in den USA kommst du kurzzeitig in u-haft

    dann evtl. auf kaution wieder raus

    und du kriegst in deine akte eine neue straftat:

    NUDE IN PUBLIC

    in deutschland läufts wohl genauso...

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.