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Untermietvertrag wg. Meldeadresse?
Hallo zusammen,
ein Freund hat mich um Hilfe gebeten.
Es gibt Folgendes Problem: Er hat keinen festen Wohnsitz (was ihn nicht zu einem Penner macht, er macht einfach so viele Überstunden (inkl. Nächte, im sozialen Bereich), dass er momentan keine Wohnung braucht), braucht aber für Kindergeld etc. einen festen Wohnsitz.
An sich habe ich da keine Probleme mit und auch mein Vermieter hat da keine Probleme mit, wenn ich einen Untermietvertrag mache.
Die Frage, die nun noch im Raum steht, ist, ob das so auch erlaubt ist. Denn irgendwelche ungesetzlichen Sachen will ich natürlich nicht machen. Kann ich einfach so einen Pro-Forma-Untermietvertrag aufsetzen, damit er eine Adresse hat, bei der er gemeldet ist? Reicht da ein 1-Euro-Mietvertrag oder muss das ordentlich sein? Was muss ich beachten? Fragen über Fragen...
Hat da jemand Erfahrung oder sogar das konkrete rechtliche Wissen?
Danke, böses Baby (wieder ein Satz, von dem ich nie geglaubt habe, dass ich ihn jemals tippen würde...).
Das kommt genau dem entgegen, was ich mir auch gedacht habe. Es riecht ja schon sehr nach Schmu, weil ich pro Forma einen Mietvertrag aufsetze, damit er eine Meldeadresse hat und sein - ihm zustehendes - Kindergeld erhält. Da möchte ich mich natürlich möglichst nicht in irgendwelche illegalen Angelegenheiten reiten und dann am Ende wegen Freundlichkeit die Pokarte haben...
Und diese Sachen lassen sich alle bewerkstelligen und da werde ich eigentlich keine Probleme haben,. Nur stellt sich mir als Nächstes auch die Frage, wie es auf seiner Seite ist. Ist es erlaubt, wegen Kindergeld und Co. eine "Briefkastenadresse" zu benutzen?
2 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Er kann sich auch ohne Vertrag bei Dir anmelden. Aber wundere Dich nicht wenn der Gerichtsvollzieher bei Dir ein und ausgeht. Jeder braucht eine Wohnung zumindest zur Lagerung seines Besitzes. Vielleicht wird er auch von der <Polizei gesucht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
leider ist das so nicht einfach machbar... bei einem untermietvertrag ist miete fällig und die darf nicht nur 1 euro betragen, weil das nimmt keiner dir ab... jede mieteinahme ist steuerpflichtig....
wenn du keine leistungen vom amt beziehst, könntet ihr einen gültigen untermietvertrag machen benötigt hierzu aber die schrifltiche zustimmung deines vermieters... des weiteren musst du dich beim finanzamt erkundigen, ob du wenn du einen untermietvertrag machst, die miete die er zahlt versteuern musst.... falls du der meinung bist ach ich lass ihn umsonst wohnen, kann dein vermieter dir aber entsprechend die miete hochsetzen bzw. die betriebskosten erhöhen.... du solltest wenn es schon alles auf den richtigen weg machen
@fragesteller...
ich finde es alles merkwürdig .. ich meine fürs jugendamt benötigt er eine meldeadresse.. wo hat er denn bisher seine post hinbekommen...
des weiteren gibt es die möglichkeit sich bei der deutschen post ein postfach einrichten zu lassen dann hat er eine meldeadresse wo seine post hingeschickt wird bzw. gelagert wird
des weiteren um eine meldeadresse zu haben, benötigt man keinen mietvertrag (beispeil, jugendliche die in der ausbildung sind und noch bei den eltern wohnen haben auch keinen mietvertrag sind dort aber gemeldet beim zuständigen meldeamt)
sorry ich mag es nur ungern sagen aber irgend etwas ist faul bei deinem freund...