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Muss in einen Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte eingebaut werden?

Update:

Deutschland,H-Status,63er Benz.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ab dem 01.01.1976 mußten alle PKW's die seit dem 01.04.1970 erstmals zugelassen wurden und über verankerungen verfügen bis zum 01.01.1978 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet worden sein

    Diese Regelung gilt bis heute §21a der StVo.

    Bei Fahrzeugen die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen worden sind egal wo aber nachweißbar sind von der Gurtpflicht befreit. Außer es sind bereits Gurte eingebaut.

    @doitsujin: Warum schreibst du eigentlich ganze Romane, wenn du keine Ahnung hast?

  • vor 1 Jahrzehnt

    In welchem Land?

    Hat das Fahrzeug H-Status (Deutschland) oder Veteranenstatus (Schweiz)?

    Grundsätzlich nehme ich an, dass damals ohne Gurte zugelassene Autos nicht nachgerüstet werden müssen, solange sie nur Oldtimer-gemäss bewegt werden - ohne Einsatz als Alltagsauto, gewerblich oder gar zur Vermietung.

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das musst du nicht.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicherheitsgurte müssen garantiert nicht nachträglich eingebaut werden. Für die alten Fahrzeuge besteht Bestandschutz, der garantiert, dass sie so im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, wie sie bei der Erstzulassung auch ausgestattet waren. Wenn du das nachrüsten müsstest, dann müsstest du im Prinzip auch Airbags, dritte Bremsleuchten und Lenkräder und Armaturen mit weichem Aufprallschutz nachrüsten, um nur ein paar Sicherheitsmerkmale der letzten Jahre zu nennen, die heute an Neufahrzeugen verbindlich verbaut sein müssen. Das kann selbst unsere strenge deutsche Gesetzgebung nicht fordern.

    Ganz im Gegenteil dazu könnte es dir vielleicht sogar passieren, dass dir ein findiger TÜV-Prüfer ein Kläppchen aus den nachgerüsteten Gurten dreht, weil sie dann vielleicht an den Aufnahmepunkten nicht den Sicherheitsanforderungen des TÜVs entsprechen. Ich würde solche Umrüstaktionen jedenfalls vermeiden.

    Ich weiß auch nicht, wie sich eine Nachrüstung mit dem H-Status und der historischen Genauigkeit verhält. Man darf ja scheinbar auch nicht ohne weiteres einfach heutige zeitgenössische Felgen verbauen, ob man will oder nicht, ohne den H-Status zu riskieren.

    Ich weiß nur, wie das bei Oldtimermotorrädern läuft, bei denen die Blinkanlage, Bremslichter, und zwei Spiegel schon seit Jahrzehnten verbindlich sind. Trotzdem dürfen die alten Motorräder ganz legal auch ohne diese heute obligatorischen Merkmale im Straßenverkehr bewegt und auch zugelassen werden.

    Die Umsetzung solcher verbindlicher Sicherheitsstandards, die irgendwann eingeführt werden, betrifft den Nutzer der Fahrzeuge eigentlich nicht, sondern die Hersteller, die diese Änderungen verbindlich umsetzen müssen. Manche Hersteller üben da auch voreilenden Gehorsam, wie bei der dritten Bremsleuchte am Auto, die es so vorher auch schon in anderen Ländern gab, man sie auch hier an Autos verbaut sehen konnte, obwohl sie nicht verbindlich war. Stell dir mal vor, du müsstest einen 63er Benz jetzt mit einer dritten Bremsleuchte oder LED-Kirmes-Tagfahrlicht an der Front verschandeln. Das geht mal gar nicht.

    @Müllhalde:

    Was ist denn deiner Meinung nach falsch an der Maxime "was vom Hersteller nicht dran, drin oder angebaut ist, muss auch nachträglich nicht in die Kiste"? Der Gesetzgeber nimmt immer die Hersteller in die Pflicht, verbindliche Sicherheitsstandards umzusetzen, die es vormals nicht gab, nicht den Halter eines Fahrzeugs.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz sicher, nein.

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