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Annahmeverweigerung aber dennoch Zahlen?
Hallo,
ich habe mir eine Zeitschrift bestellt auf diese habe ich 2-3 Wochen gewartet nichts gekommen da dachte ich ich bestelle einfach mal nochmal vllt. haben sie meine Bestellung verloren. So nun sind beide bestellungen bekommen. 1 Zeitschrift habe ich zurück geschickt bzw. die Annahme verweigert da ich die Zeitschrift nicht 2x brauche. Heute habe ich einen Brief bekommen in dem steht das ich 55,49 € zahlen muss für ein Heft das ich nicht angenommen habe! Ich habe angerufen und mir hat jemand gesagt das ich diese Zeitschrift kündigen müsste obwohl ich KEIN Abo bestellt habe. Wie soll ich eine Zeitschrift kündigen die ich per Nachname bestellt habe aber wieder zurück geschickt habe? Ich habe diese Zeitschrift bei
http://shop.computec.de/ bestellt. Muss ich das Geld zahlen? Ich habe doch ein 14 Tägiges rückgabe Recht und die Ware wurde ja nicht geöffnet o.ä..
Also ich habe eine e-Mail dort hingeschickt vllt. ist es ja ein versehen. Also kann ich diesen Brief einfach Ingorieren?
Wei soll ich dies den Kündigen? Ich habe ja kein Abo abgeschlossen o.ä. es war ja nur eine Zeitschrift die ich mir bestellt habe.
Zitat: " Da alle bisherigen Betreibungsmaßnahmen erfolglos blieben..." Zitat Ende Soll das heißen das diese Firma mir schonmal e-mails o.ä. geschickt haben? Ich habe nur diesen einen Brief bekommen der heute angekommen ist mehr nicht.
@ ascalon2607 und das kommt von dir!!? Schau hier: http://shop.computec.de/pcgameshardware.html einzelne Heftbestellung! Also kannst du mir nicht sagen das wenn ich nur ein Heft bestelle auch wenn es eine ältere ausgabe ist das ich gleich ein Abo bestelle!
3 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Lesen ist wohl Glückssache bei dir?
""und mir hat jemand gesagt das ich diese Zeitschrift kündigen müsste obwohl ich KEIN Abo bestellt habe.""
Bereits auf der Startseite steht "Top Abo-Angebote"
In diesem Shop kannst du nur Abos`s bestellen - keine einzelnen Zeitschriften !
Eine Abo-Bestellung unterliegt nicht dem BGB § 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) sondern stellt ein Dauerschuldverhältniss gemäß § 314 BGB dar und kann damit nur schriftlich gekündigt werden..
Die einfache Annahmeverweigerung einer Nachnahmesendung stellt rechtlich weder eine gültige Rücksendung noch einen gültigen Widerruf bzw. eine Kündigung dar.
Quelle(n): BGB - RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
ich würde die Kündigung auf jeden Fall per Fax oder Einschreiben machen, damit Du den Zugang beweisen kannst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast 14 Tage Zeit dein Vertrag zu wiederrufen und es auch zurück zu schicken.
Quelle(n): ALG!