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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Warum lässt man eigentlich Ubahnschläger wieder laufen?

weil da hat man doch tatsächlich die zwei 18jährigen Ubahnschläger von Berlin laufen lassen, obwohl diese das Opfer schwer verletzt haben. Eigentlich müsste man ja Ubahnschläger nicht nur einsperren, sondern auch ********, damit ein für alle mal schluss ist, aber lassen wir mal die wut außen vor über justiz und die ubahnschläger.

Update:

@Avaiatak: am besten von den freigelassenen Ubahnschlägern, damit er mal ein bisschen Praxiserfahrung bekommt im theoretischen Rechtsalltag und Paragraphenjungle. Unglaublich, dass schon wieder jemand erschlagen wurde. aber solabnge es nur ubahnschläger gibt, kann man ja noch unbesorgt sbahn fahren ( liebe ubahnschläger, bitte das, was zwischen "kann" und "fahren" steht, NICHT LESEN!!!)

Update 2:

wenigstens könnte man einen Tag mit Wasser und Brot im klammen Kerker verhängen.

man muss ja nicht gleich jahrelang die leute in uhaft schicken, sondern ihnen nur mal zeigen, dass gefängnis NICHT SCHÖN ist!

Update 3:

@ Gordo kannst du gerne für mich machen!^^

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Vor dem Gesetz sind alle gleich. (aber manche etwas gleicher). Ist der Schläger nicht der Sohn eines Juristen ?!

    Wäre er der Sohn eines Maurers oder so würde er in U- Haft sitzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Völlig unverständlich. Derjenige, der das angeordnet hat müsste mal richtig auf die F*resse bekommen. So würde er merken, was er da verzapft hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland haben wir leider eine Justiz, die sich zwar geradezu rührend um den Täter kümmert, das Opfer allerdings sträflich vernachlässigt.

    Um hier etwas zu ändern, brauchen wir nicht einmal schärfere Gesetze, die bestehenden Gesetze und Möglichkeiten konsequent anzuwenden würde schon völlig ausreichen. Nirgendwo in den deutschen Gesetzbüchern steht nämlich, dass man einen Straftäter wieder auf freien Fuß setzen muss, nur weil er jugendlich ist. Das war einzig und allein die Entscheidung des Haftrichters.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schicke diese gute Frage doch mal an die FDP Tusi , Justiz Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

    Die sind doch für unsere " Liberalen Gesetze " mit verantwortlich.

    Gruß

    Gordo_Mainz

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde, hier macht die Justiz einen großen Fehler. Würde man diese Menschen einsperren, dann würde es auch als "Strafe" empfunden werden. So ist es doch ein "Freifahrtschein", gewissermaßen eine Einladung, das ganze zu wiederholen. Ich habe als Jugendlicher auch einmal "Mist" gebaut, saß dafür eine Nacht im Knast. Mir hats gereicht. Ich finde man sollte das deutsche Strafrecht hier ändern. Bei solchen "Delikten" gleich Untersuchungshaft anordnen, egal ob der Jugendliche Schüler ist, sich vorher nichts zuschulden kommen ließ, aus "gutem" Haus kommt, oder was auch immer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    für mich ist das versuchter MORD - es ist nicht zu fassen was sich manche erlauben, und dann wenn sie vorm kadi sind - heulen und es tut uns lid wir machn das niemehr... haben aber schon wieder ihr nächstes opfer in sichtweite.

    es muss da echt reagiert werden, auch wenn papi ein anwalt ist

    klau einen kaugummi - biste vorbestraft... das ist so lächerlich...

    aber zu den schlägern zurückzukommen - es ist leider so, dass die regierung sagt - wir wollen den täter die zukunft nicht versauen...

    und die opfer ------ werden vergessen

    gleich einsperren -zu den schlimmsten schlägerknackis (obwohl das auch keine lösung ist)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man könnte fast den Verdacht haben, dass man das Gängelband, an dem wir

    hängen, locker gelassen wird, um es später um so straffer wieder anziehen

    zu können.

    Anders ausgedrückt: Man lässt die Zustände jetzt einreißen, um Vorwände zu

    schaffen, damit man die jetzt noch vorhandenen Freiheiten leichter beseitigen

    kann.

    Es ist ohnehin unmittelbar vor der Gründung der BRD und bei dem Versuch,

    "Demokratie" einzuführen, manches in eigentümlicher Weise verlaufen und

    daraus ergibt sich die Frage, ob sich das nicht bis in die Gegenwart auswirkt:

    Siehe

    "Knechte des Gesetzes" Spiegel Online -"Spiegel des 20. Jahrhunderts"

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13395427.htm...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt schlicht weg keine möglichkeit den Täter in Haft zu nehmen.

    Die Untersuchungshaft dient lediglich dazu eine Fluch, Verdunklungs-, oder Wiederholungsgefahr auszuschalten. Wenn diese nicht vorliegen, gibt es keinen Grund für eine Verhaftung.

    Da müsste man schon das Gesetz ändern. Nur würde das zu einem nachteil für den Bürger führen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich begreife so ein Vorgehen auch nicht. Wir haben nicht lasche Gesetze sondern

    die müssen nur von Richter auch richtig umgesetzt werden.

    Jeder kleine Sünder muss büsen .Warum dann nicht auch solche

    die Leute aus lauter Spaß , Lange weile und Frust

    grundlos Krankenhaus reif schlagen?

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    begründet ist das dadurch, nicht vorbestraft festen wohnsitz keine Verdunklung gefahr und und und, aber einmal eine dumme gegenfrage wer hat dafür gekämpft das es diese möglichkeiten gibt, es waren doch meistens bürger mit schlechtem gewissen um noch etwas zeit zu gewinnen für ausreden

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