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Mitbewohner rausschmeißen, der nicht im Mietvertrag steht?
Hallo!
Ich wohne seit ca 1 Monat mit einem Arbeitskollegen in einer Wohnung zusammen. Leider stehe ich nicht im Mietvertrag mit drin oder als Untermieter dabei, da es ein paar Schwierigkeiten gegeben hat...Eigentlich wollten wir das in der 1. Woche regeln, aber mein Mitbewohner wollte mich schon in der 1. Woche raushaben, da ich 2 mal Freunde bei mir hatte und es ihm zu laut war!!
Er sagt bis 30. April muss ich aus der Wohnung draußen sein, sonst wechselt er das Schloss auf meine Kosten usw
Kann er das so einfach machen auch wenn ich nicht im Mietvertrag drinenn stehe??? Ich wohn noch nicht mal 1 Monat in der Wohnung!!Die Miete hab ich auch gezahlt usw...
Geht das überhaupt aus diesem (lächerlichen) Grund?!
Bitte um schnelle Antwort!
@nina: nach meinem 2. besuch hat er mir gesagt es war mir zu laut du ziehst aus! man kann ja auch sagen "beim nächsten mal bite etwas leiser" aber er kam gleich so also wer ist hier unhöflich und benimmt sich daneben etc ?!
ich möchte hier nochmal klarstellen, dass ich in keinster weise randaliert habe etc... es war ihm zu laut, weil wir geredet haben.. aber ihr kennt den typen ja nicht. er ist eben sehr kleinlich.. NOCHMAL: ich habe nur mit meinem freund geredet... ihr tut so als hätte ich was schlimmes gemacht aber das wisst ihr doch gar nicht :D leider ist es eine altbauwohnung.... deshalb finde ich auch, dass es ein lächerlicher grund ist!!! er wollte keinen untermietsvertrag machen aus diesem grund! weil es ihm einmal zu laut war, weil wir geredet haben... ich finde das durchaus lächerlich, aber es gibt immer Leute, die denken sie wüssten es besser! sorry, dass ich jetzt so reagiere, aber ein paar Kommentare helfen mir weder weiter noch wissen diese leute was ich schlimmes "angestellt" habe... aber danke für die hilfreichen antworten!
12 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du bist Untermieter. Mündliche oder konkludente Verträge sind grundsätzlich gültig.
Der Hauptmieter kann dir nach § 573c Abs. (3) BGB ordentlich kündigen.
"Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."
Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Möchte nicht das wiederholen, was alle anderen hier schon geschrieben haben, aber sie haben recht. Die Nachbarn über mir waren auch immer extrem laut (5 oder mehr Männer in einer kleinen 2- Zimmerwohnung) Der Hauptmieter, den der Krach auch gestört hat, hat dann zwei davon sogar von der Polizei rauswerfen lassen. Du siehst, auch das geht. Lärm ist etwas sehr unangenehmes.
Mein Tipp: Falls es Dir wirklich ernst ist, dann rede nochmal mit dem Hauptmieter. Vielleicht bei einem schönen Essen, dass Du für ihn kochst und entschuldige Dich für Dein Verhalten! Bitte ihn um eine zweite Chance und einen Untermietvertrag. In Zukunft kannst Du Dich mit Deinen Freunden ja in einem Cafe oder woanders auÃerhalb der Wohnung treffen. Es ist bestimmt auch kein Problem für ein paar Stunden am Samstag oder Sonntag Nachmittag. Aber eben nicht die halbe Nacht lang, wenn er schlafen will. Vielleicht könnt ihr ja sogar Besuchszeiten regeln.
Solange Du keinen Vertrag hast, hast Du auch keine Rechte, sorry. auch wenn Du Miete zahlst. Schau, dass Du immer was schriftliches hast!
Ansonsten bleibt Dir nur Dir eine andere Wohnung zu suchen.
Viel Erfolg!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du nicht im Mietvertrag drin stehst oder einen Untermietvertrag hast, dann kann er dich raus werfen. Ganz klar. Er ist als Hauptmieter für die gemieteten Räume verantwortlich und wenn es z.B. auch den Nachbarn zu laut ist, bekommt er Ãrger und nicht du. Ob du die Miete bezahlt hast oder nicht, ist egal, ohne Mietvertrag keinen Anspruch.
- NinaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Natürlich kann er das. Und lächerlich finde ich das absolut nicht. Du scheinst keine Rücksicht auf deine Bekannten zu nehmen. Ich würde Dich auch raus setzen. Und ich gehe mal davon aus, das dein Kollege Dir beim ersten Besuch schon gesagt hat, das es ihm zu laut war.
Quelle(n): Auch, wenn er beim ersten mal nichts gesagt hat, so bin ich der meinung, man hat sich anzupassen. Und mir würde sicherlich das angefressene Gesicht meines Kollegen auffallen. Vieleicht bist du einfach nicht WG tauglich. Gibt es ja. Dennoch, du kannst nichts machen. Und da du schon einen Monat da gewohnt hast, und wie du oben schon erwähntest, Miete bezahlt hast, so ist am 30 der Monat ja um. Du hast bezahlt für die Zeit, die du da gewohnt hast. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Zumindest hast Du einen mündlichen Mietvertrag, der die gleichen Rechte begründet wie ein schriftlicher (z.B. die Kündigungsfrist). Dieser Vertrag bedarf auch keines Beweises mehr, denn er hat Dich wohnen lassen und Du hast bezahlt. Das nennt der Jurist konkludentes Handeln und beweist das Bestehen eines Vertrages. Zu deinem Benehmen will ich mich hier nicht äuÃern. Das haben die anderen schon getan.
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist ja böse gelaufen.
Kannst du dich da nicht friedlich mit deinem Arbeitskollegen einigen?
Tut mir leid, aber es ist auch ein bisschen doof keinen Vertrag zu machen, wenn du den Arbeitskollegen ja anscheinend nicht gut kennst.
So kann er dich natürlich einfach rausschmeiÃen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi,
sicher kann er das du hast ja keinen Mietvertrag!
Aber es ist komisch das er nie einen machen wollte?
An deiner Stelle würde ich da Freiwillig aus ziehen,den wer sich wegen so einer lächerlichen lapalie auf regt den würde ich aber sonst was erzählen.
Vielleicht ist er sauer das du Freunde hast und er nicht?
gg
- vor 1 Jahrzehnt
als Untermieter hast du Pflichten und nicht nur Rechte, Miete zahlen ist das Eine, sich benehmen.. die andere Seite..ich denke, da wird noch anderes im Argen sein.. und ehrlich gesagt, ich möchte kein Ãrger mit meinem VERMIETER bekommen, weil mein Untermieter sich nicht benehmen kann..sicher hat er sich das Zusammenleben anders vorgestellt. eben ruhiger.. ich würde schon mal anfangen zu packen, denn Schlösser austauschen geht schnell.--allerdings zahlt er die Kosten selber...bzw. du hast überhaupt kein Recht auf die Schlüssel, denn sicher habt ihr den Hauptvermieter gar nicht gefragt hinsichtlich Untervermietung, somit ist jeglicher Vertrag nichtig...geht auch um Betriebskosten und so weiter...
- ?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
ob das ein lächerlicher Grund war, wage ich zu bezweifeln. Offenbar war dein Verhalten für deinen Kollegen durchaus ein Grund, dich hinaus zu bitten. Es könnte allerdings sein, daà du mit deinem Kollegen einen mündlichen Vertrag eingegangen bist. Diesen müÃtest du aber wohl beweisen können. Ansonsten sehe ich für dich keine Rechtsgrundlage, in der Wohnung bleiben zu dürfen.
- kwieenmumLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das kann er. Ausserdem bist du der Gast in seiner Wohnung und solltest dich entsprechend verhalten. Wenn er dir nicht passt, suche dir eine eigene Bleibe. Da kannst du dann tun und lassen, was du möchtest.
Ich finde deine Ausführungen reichlich unverschämt einem Menschen gegenüber, der dich aus reiner Nettigkeit bei sich wohnen lässt. Das lässt für mich keine positiven Rückschlüsse auf deinen Charakter zu.