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Viel besser als kino.to, megaupload, megavideo & Co - Ist die Werbung allein ok?
Also ich kenne da jemanden, nennen wir ihn mal "Mr.Smith", der hört im privaten Umfeld immer, wenn es um Streamportale geht von Seiten wie kino.to, Megavideo, megaupload, Rapidshare usw.Außerdem hört er so wohl im privaten Umfeld wie auch im Internet oft die Frage, wo man sich Filme kostenlos ansehn oder runterladen kann und die Antwort darauf ist meistens eine der besagten Seiten.Nun kennt Mr.Smith aber eine viel bessere Seite, auf der man wahlweise in Englisch oder Deutsch unzählige Filme umsonst ansehn und auch runterladen kann.Aus sicherer Quelle weiß er auch, dass es Leute gibt, die diese Seite schon seit einigen Jahren ohne das was passiert ist benutzen, weil sie einfach viel sicherer ist als andere.Weil er aber zu den wenigen gehört, die diese tolle Seite kennen geht es ihm inzwischen gehörig auf den Keks, immer was von kino.to zu hören, und würde daher sein Wissen liebend gern mit gleichgesinnten Filmfreaks teilen.Natürlich ist ihm klar, dass es total unartig, unmoralisch (Blablabla) usw. ist, so eine Seite zu benutzen, und auch nicht ganz legal, aber so was soll schließlich jeder Mensch für sich selbst entscheiden, richtig??Die Frage, die für Mr.Smith viel wichtiger war ist:
Kann man anderen nur von so einer Seite öffentlich erzählen, ohne sich strafbar zu machen, da man sie ja selber nicht benutzt..?
Da ich mir da selber nicht sicher bin, konnte ich ihm diese Frage natürlich nicht gleich beantworten.Was meint ihr, was sollte ich Mr.Smith jetzt sagen??
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also.. ich würd Mr.Smith empfehlen:
Schreib einen BÖSE-SEITE-Beitrag.. zB
"Also Leute, Kino.to ist doch echt böse und das schlimmste ist, es gibt jetzt noch eine weitere Seite die heisst ...... und die ist genau so böse.. lasst bloss die Finger weg, denn das ist böse böse böse!!! "
Und vergiss bloss nicht, mit dem Finger zu wedeln und streng zu gucken!
;-)
Lg an "Mr. Smith" von einer Frau, nennen wir sie mal Mrs. Miller, die DRINGEND wissen will, welche Seite denn so böse ist, natürlich nur damit sie sie meiden kann!
PS:
Ich freu mich schon auf die Moralapostel-Antworten
- vor 1 Jahrzehnt
Hoch lebe die Schweiz! Mr. Bünzli (ein Schweizer) darf so eine Seite ohne weiteres bekannt machen. Ahoi, ich wandere aus. Oder wohn ich schon da?
Quelle(n): Studium: Internationale Beziehungen im Informationstechnischen Blickwinkel der juristischen Winkelzüge. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Filme sind da und sollen runtergeladen werden. Basta
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt hier ja genügend Leutedie genau so illegal posten, das sie Kino-to-Filme speichern - was natürlich genau so illegal und verwerflkich ist, wie die Seite die Mr Smith kennt.
wer hier von Megaupload redet, wird möglicherweise die Links zu diesem, oder anderen One-Click-Hostern ebenso von einer ähnlichen Seite haben, wie der die Mr. Smith kennt. Ich habe in all meinen Jahren PC auch so manche Seite gesehen, die Links zu OneClick-Hostern anbietet, eben Megaupload, YourFiles.biz, Shareplace.com, Filesonic.vom, Fileserve.com oder wie auch immer diese nützlichen Dienste, die für den Versand von Dateien, die für eine E-Mail zu groà sind wirklich Top sind.
Fakt ist: Bisher hat es keinen einzigen Fall gegeben, das jemand der irgendwelche Daten von solchen Hostern geladen hat, abgemahnt wurde, so er sich nicht selbst so dämlich verhalten hat, sich selbst ans messer zu liefern. Ich sage auch nicht, ob und wo i load und canna das dir auch empfehlen ;-)
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- BrainLv 4vor 1 Jahrzehnt
lustige Geschichte XD
soweit ich informiert bin liegen die besagten Seiten momentan noch in einer rechtlichen Grauzone, da man sich nicht sicher ist ob Mr. Smith beim ansehen eines Streams auf den genannten Seiten den Film tatsächlich nur streamt oder runterläd.
- vor 1 Jahrzehnt
Vom Gesetzgeber aus, ist es verboten (Strafe) andere Personen zu einer Straftat zu überzeugen bzw. zu dessen Begehung zu überreden.
Da sich Kino.to (und vergleichbare Seiten) in einer Grauzone befinden, da hier leidlich durch den einfachen Nutzer konsumiert wird und (zur Zeit) lediglich die Bereitstellung strafbar ist, sollte ein einfaches erzählen bzw. unterhalten über diese Seiten kein Problem sein.
Hier würde das Recht der Meinungsfreiheit greifen. Grenzt jedoch das einfache "erzählen" an Anstiftung ("geh mal auf die Seite und ..."), könnte man dem ganzen Habhaft werden. Aber eher unwahrscheinlich, da ja auch das "geh mal auf die Seite und sehe dir Film xyz an", keine Straftat wäre, da wir da wieder beim einfachen "konsumieren" wären.