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Web.de dreimonatige kostenlose Web.de-Club-Mitgliedschaft?
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit, als ich mich bei Web.de in meinen E-Mail account eingeloggt habe, einen "Gewinn" bekommen: 3 Monate kostenlos Web.de Club.
Ich hab dies angenommen und gestern kam eine E-Mail wegen einer Verlängerung. Heute kam dann eine E-Mail mit einer Rechnung, die Rechnung habe ich mir noch nicht angeschaut und weiß daher auch nicht wie hoch sie ist.
Ich habe mich ein bisschen über das Kündigen von Web.de Club informiert und bin auf einen kleinen Absatz auf Wekipedia gestoßen:
Wegen irreführender Blickfangwerbung wurde Web.de die als Geschenkaktion angepriesene dreimonatige kostenlose Web.de-Club-Mitgliedschaft mit sich nahtlos anschließendem kostenpflichtigen Abonnement untersagt. Am 18. März 2009 gab das Oberlandesgericht Koblenz einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Web.de statt. Das Urteil (Az. 4 U 1173/08) ist inzwischen rechtskräftig [5].
Heißt das jetzt, dass die automatische Verlängerung ungültig ist und ich die Rechnung nicht bezahlen muss?
MfG,
CMarschott
@Felix: Ja die haben das als Premien Geschenk getarnt "Sie wurden aus 100.000 Web.de Nutzern ausgewählt". Die Anklage beruht sich auf "Danke für Ihre treue zu Web.de".
@Marcel: Das darf vielleicht unseriös klingen, aber die ganze Aufmachung und die Tatsache, dass dies nach dem Login kam, wo sonst der Hinweis wegen dem Logout kommt, wirkte durchaus seriös. Und ich, mit meinen unerfahrenen 18 Jahren, hab mir nichts großartiges bei gedacht.
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das Urteil ist alt. Sie haben bestimmt etwas abgeändert in dieser Werbeaktion um das Urteil zu umgehen. Du kannst es probieren, an web.de eine email schreiben und darauf hinweisen. Wenn das nichts bringt musst du leider bezahlen. Sofort kündigen und ni wieder auf soetwas hereinfallen! Web.de ist übrigens sehr schnell wenn es um die Übergabe an ein Inkassobüro geht und dann wirds richtig teuer. Das ist die Hauptgeldeinnahmequelle von web.de vermute ich mal.
Edit
...so leicht lässt sich das Ganze zwar nicht umgehen aber man weiss ja auch nicht genau wieso es untersagt wurde. Eine kleine Abänderung der AGB bzw. der Verweis darauf kann eventuell schon ausreichend sein.
Sieh mal Einer an, sogar Wikipedia hat sich mit diesem Thema befasst, lies mal den Absatz "Kritik" durch. Ein netter Verein ist das!
http://de.wikipedia.org/wiki/Web.de
UND 1 & 1 steht als Gesellschaft dahinter, wird ja immer besser Leute!
Quelle(n): eigene Erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde den Fall der Verbraucherzentralen melden, da web.de gegen das Urteil verstöÃt und dann den Laden schreiben, dass die gegen das Urteil verstossen und du nicht zahlst.
Falls du U18 bist, ist der Vertrag eh ungültig.
- *~Jessy~*Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Urteil ist von 2009 und die wenden diese Taktik immer noch an? o.O
Also wenn das Gericht das sogar untersagt hat, dann musst du defintiv nicht zahlen! Ich würde fristlos kündigen mit Verweis auf dieses Urteil. Kannst ja noch drohen, ebenfalls zu klagen...
- MarcelLv 6vor 1 Jahrzehnt
"Sie wurden aus 100.000 Web.de Nutzern ausgewählt"
wer DARAUF reinfällt, die AGB nicht liest, und den lieben gott einen guten mann sein lässt, verdient es nicht anders.
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- KaterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du nicht rechtzeitig gekündigt hast, musst du wohl Zahlen.
Genaueres kann dir die Verbraucherzentrale oder besser ein Rechtsanwalt sagen.
Eines darfst du auf keinen Fall: nichts tun.