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Fassadensarnierungsarbeiten Mietminderung?

Hallo,

Ich habe gerade eine mehr oder weniger schockierende Nachricht meines Vermieters bekommen. Ab dem 2. Mai wird die Fassade des Hauses in dem meine Wohnung ist erneuert. Zu dem Zweck wird der Balkon abgebaut und ein Gerüst aufgebaut. Klingt ist nicht so schlimm, ist es aber. Die Wohnung ist nämlich eine 1-Zimmer-Wohnung und das einzige Fenster ist die Balkontür und das danebenbefindliche Fenster.

Das ganze soll mindestens 2 Monate dauern. Mal ungeachtet dessen, dass ich gerade jetzt im Sommer nicht mehr auf meinen Balkon kann ist das viel größere Problem, dass ich tags über aufgrund von Baulärm und schlimmer Müll! kein Fenster in meiner Wohnung öffnen kann!! Im Sommer!

Die Wohnung kostet kalt 400 €. Was denkt ihr ist eine angemeßene Mietminderung? Ich bin nämlich wirklich stinksauer und will für den Stress definitiv entschädigt werden.

Danke.

Update:

Edit: In dem Schreiben steht übrigens explizit, ich zitiere:

"Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Zuge der Beton- und Fassadenarbeiten temporär zu Spritzwasser- sowie einer Schmutz- und Staubentwicklung kommen wird."

Ferner weisen wir darauf hin, daß es anlässlich der Arbeiten ebenfalls zu Beeinträchtigungen wegen des Baulärms und des Baudrecks kommen wird.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Beeinträchtigung durch den Mangel. Hier kommt zu dem Fenster und die Nichtbenutzung des Balkons (im Sommer) noch der Schmutz und die Lärmbelästigung dazu. Zwischen 15 und 25% von der Bruttowarmmiete halte ich für angemessen. Solange der Mangel besteht darf die Miete gemindert werden.

    Der Vermieter muss über die Höhe der Minderung und den Grund des Mangels in Kenntnis gesetzt werden.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Einzimmerwohnung ist so ziemlich unbewohnbar. Der Balkon zählt zur Wohnfläche. Ein Entzug ist also auf jeden Fall Minderungsgrund. Mangelnde Lüftungsmöglichkeit, Schmutz, Verdunklung durch das Gerüst, erhöhte Einbruchgefahr(melde das Gerüst schnell der Hausratversicherung, um dir Ansprüche im Einbruchsfall zu sichern) und nicht zuletzt der zu erwartende Baulärm. Geh zum Mieterverein. Du brauchst professionelle Hilfe!

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kannst du ja versuchen...Aber fruchten wird es nicht... Ganz im Gegenteil...Aufgrund der neuen Fassade wirst du wahrscheinlich nächstes Jahr noch eine Mieterhöhung bekommen....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also wenn der Balkon zur Wohnung dazugezählt wird, kannst du diese m² doch schonmal für 2 Monatsmieten einklagen ;)

    wie das mit dem Lärm aussieht, weiss ich nicht genau. da würde ich an deiner Stelle lieber mit Fachleuten drüber reden.

    Wenn du nicht zu 100 % bescheid weisst, und da Terror beim Vermieter machst, ist das nicht so gut glaub ich ^^

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da der vermieter es richten lässt gibt es keine mietminderung in dem fall nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Balkon ist etwa 10% Deiner Wohnung, also kannst du höchstens 10% kürzen. Für 2 Monate sind das 80 €. Willst Du deswegen Ärger mit dem vermieter auf Dich nehmen? Denke daran, Mietminderungen sind Einzelentscheidungen und meist entscheidet ein Gericht was angemessen ist. Wenn Du noch ein teil der Gerichtskosten zahlen musst oder nur Deinen Anwalt hast Du viel Ärger und wenig Einsparung

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