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Mein PC ist kaputt,und ich kriege keine Hilfe ?

Ich habe mir einen neuen PC gekauft,der noch nicht eine Woche funktioniert hat.Er wurde schon 4! mal eingeschickt,aber ausser neue Software wurde nix verändert.Mir wurde gesagt,das solange keine Hardware verändert wurde,auch kein anrecht auf ein neues/vergleichbares Gerät besteht.Fakt ist,das der Rechner nur unterwegs ist,zwischen meiner Wohnung und dem Hersteller.Hab ihn schon 4 Monate,und er lief nach der ersten "Reparatur" noch nicht mal mehr als max. 2 Tage.Wisst ihr irgendwas dazu,gibt es irgendwelche rechte,auf die ich mich berufen kann?Der Laden,wo ich ihn kaufte,weist alle Probleme von sich,und kann nix machen,ausser den Rechner wieder einzuschicken (5.mal)

Update:

Der PC bleibt nach ein paar Std. auf einmal hängen,und das wars.Beim neustarten dann nur noch Blue-screen.Auf dem Reparaturprotokoll steht,das das Betriebssystem neu installiert wurde.Die lassen nur eine Diagnose laufen,und schickens dann wieder zurück :(

Gerät: Packard Bell

Händler: expert

Betriebssystem: Win 7

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Viele Worte, keine Daten!

    Was ist defekt, bzw wie zeigt sich der Defekt oder wie sieht er aus?

    Was steht auf dem Lieferschein wenn der Rechner zurück kommt?

    Um welchen Rechner handelt es sich (Hersteller, Modellbezeichnung etc)

    Du musst schon ein paar Fakten nennen damit man dazu was sagen kann, bzw beurteilen kann ob es sich um einen echten Defekt handelt oder vielleicht um einen Bedienungsfehler oder die Erwartung in eine Eigenschaft die der Rechner nicht hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    auch das nachbesserungsrecht, auf das sich der händler bezieht, hat ein limit, und das ist laut deiner beschreibung längst erreicht.

    der händler muss die einwandfreie nutzbarkeit des gerätes herstellen, egal ob der fehler in der hard- oder software liegt. kann er das nicht, kannst du den kauf rückgängig machen.

    zieht er da nicht mit, informierst du ihn ruhig über deine nächsten schritte: eine anfrage bei der verbraucherzentrale und eine bei der handelskammer.

    lässt ihn das unbeeindruckt, ihn bei beiden anschwärzen und eine klage beim gericht. wenn du die termine nachweisen kannst und er nicht belegen kann, dass ein benutzerfehler vorliegt, hat er keine chance.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nachdem 4x einschicken, würde ich die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und fragen , wo der Fehler ist und was der Scheiß soll.... Weil das kann echt nicht wahr sein, finde ich.

    Ansonsten bring Dein PC, zu einem Computerladen, der sich nur mit Computer beschäftigt, die beheben und reparieren meist PCs zu billigen Preisen und sind auch schnell ;-)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nimm deinen Vater oder Freund mit zu Expert. Der soll mal kräftig auf den Tisch hauen. Du hast Anspruch auf einen neuen PC, da die Nachbesserung mehrmals gescheitert ist.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

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  • vor 1 Jahrzehnt

    So wie sich dass Dein Verkäufer von "expert" vorstellt, so geht es leider nicht!

    Nicht der Hersteller des Gerät haftet in diesem Falle sondern der Verkäufer!

    Nachfolgend auszugsweise ein Link aus "Wkipedia" eine Erläuterung hinsichtlich Gewährleistung und dort steht eindeutig wer was zu vertreten hat!

    Zitat:(Wikipedia)

    Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG

    Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten "sechs Monate" muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware!

    Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

    Du verlangt von Deinem Verkäufer den Umtausch des mangelhaften Computers in ein "Neugerät" oder alternativ Dein Geld zurück!

    Du musst nicht dulden, dass eine mangelhafte Sache 4- mal sozusagen zu Deinen Nachteil

    in der Weltgeschichte herumgeschikt wird!

    Wenn er nicht sofort reagiert, drohe mit einem Anwalt der für ein paar Euro einen "Erstbrief" schreiben soll und Du wirst sehen, dass Dein Verkäufer sofort einlenkt!

    Alternativ ist auch eine Anfrage der "Verbraucherzentrale" in Deinem "Bundesland" anzuraten!

    http://www.verbraucherzentrale.de/

    Dulde in keinem Falle eine weitere Reparatur!

    Quelle(n): Eigene Meinung / Empfehlung!
  • HyNun
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    grundsätzlich müsste man wissen, was nicht funktioniert; - wenn die hardware 'ne macke hat, nützt das beste softwareupdate nix.

    wenn der laden außer einschicken an den (vermutlich) großhändler nix parat hat (erinnert mich irgendwie an aldi, lidl, penny etc.) würde ich mal ganz großartig mit rechtlichen schritten drohen.

    es gibt diverse rechte (minderung, wandlung, umtausch, rückerstattung etc..) - aber dafür wirst du einen anwalt brauchen.

    sorry!

    mfg.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in 4 monaten vier mal zur Reparatur ?!

    da kannst du sicherlich den Kauf rückgängig machen.

    1. Fristsetzung

    damit setzt man die andere Partei in Verzug, sofern diese ergebnislos abläugt. Verzug ist notwendig um zB zurückzutreten, zu mindern oder Schadensersatz zzu verlangen.

    2. Rücktritt

    die R.-Erklärung erfolgt ohne Fristsetzung.

    in deinem Fall erfolgt der Rücktritt, weil dir eine weitere Mängelbeseitigung nicht mehr zuzumuten ist.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du nicht geschrieben hast welcher Händler, bzw. wo du ihn gekauft hast (Internet/PC Geschäft) und auch nicht was in den AGB's steht, ist es schwer darüber was zu sagen.

    Edit:

    Hmm BlueScreen .. meinstens eine zeichen dafür das was mit einem Treiber oder Hardware nicht stimmt.

    Interessant wäre zu wissen welche Fehlermeldung da angezeigt wird.

    Vielleicht solltest du erstmal selbst mal versuchen Win7 neu zu installieren.

    Oder versuchen mit einer Live-CD/DVD den PC mal laufen zu lassen. Sollte er dann abstürtzen, ist die Ursache ein Hardware Fehler, da bei einer Live-CD/DVD nichts installiert wird.

    Eine andere Fehlerquelle könnte der Ramspeicher sein, dazu eignet sich Memtest http://www.chip.de/downloads/MemTest_13007829.html

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