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Verhalten bei fristloser Kündigung?

Habe vor 3 Wochen eine Räumungsklage bekommen d.h. das ich am 20. April ausziehen muß. Da ich aber noch keine neue Wohnung gefunden habe, möchte ich gerne wissen, ob ich auf dem Gericht einen Aufschub beantragen kann. Vielen Dank im voraus!!!

9 Antworten

Bewertung
  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du schreibst, Du habest die Raeumungsklage "bekommen"; gleichzeitig nennst Du aber bereits ein Datum, an dem Du ausziehen musst. Bedeutet das, dass es nicht nur die Klage, sondern bereits ein Urteil gibt?

    Vor einem Urteil kann Dich niemand zwingen, auszuziehen und selbst nach einem bereits erfolgten Urteil kann man bei Gericht Aufschub beantragen. Man sollte allerdings triftige Gruende haben, damit si einem Antrag auch stattgegeben wird.

    Ich wuensche Dir alles Gute!

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Und du fragst das ganze 3 Tage vor der Räumung? Was war in den letzten 3 Wochen??

    Ich denke mal,das es echt knapp wird, da noch etwas zu unternehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du zahlst seit mindestens 2 Monaten (natürlich viel länger) keine Miete, so dass der Vermieter gezwungen ist eine Klage auf Räumung seines Eigentums anzustrengen.

    Seit Monaten ist dir also bekannt, dass du auf Kosten anderer dort wohnst und suchst dir weder eine neue Wohnung noch zahlst du deine Schulden.

    Weshalb sollte man dir eine weitere Frist setzen ?

    Ich möchte nicht wissen, was du dir in der ganzen Zwischenzeit an Luxus geleistet hast. Ich habe kein Mitleid mit Schmarotzern, da man in Deutschland die Miete vom Jobcenter oder Sozialamt bezahlt bekommt - ergo ist es Betrug seine Miete nicht zu zahlen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das fällt dir ja echt früh ein! Wenn du Pech hast, ist jetzt alles zu kurzfristig und die ziehen dich am 20. aus.

    Aber mach' dir keine Sorgen. Du wirst nicht auf die Straße gesetzt. Es gibt in jeder Gemeinde Wohnung, wo Menschen wie du eine vorübergehende Unterkunft finden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast Du Dich denn nicht innerhalb der letzten 3 Wochen um eine andere Wohnung oder zumindest um den erwähnten Aufschub bemüht? Verstehe ich nicht. Bis zum 20. sind es noch 3 Tage.

    Das ist doch mal wieder diese typisch egoistische Mentalität, die heutzutage vermehrt vorherrscht. Wahrscheinlich lebst Du doch zur Miete und nutzt das Eigentum Deines Vermieters. Hast Du mal daran gedacht, dass er das jetzt alles bezahlen kann.

    Das musste ich jetzt mal loswerden, weil mir das echt tierisch auf den Keks geht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    http://dejure.org/gesetze/ZPO/765a.html

    Ja, rufe den Gerichtsvollzieher an, und frage Ihn ob er dir eine Fristverlängerung gibt. Es liegt bei ihm ob er sie dir auch wirklich gibt. Die kosten bleiben dennoch.

    Aber ganz ehrlich? Ich schätze das wird nichts, so kurz vor der Räumung. Besser schnell ein günstiges Motel suchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du es jetzt schon zu einer Räumungsklage hast kommen lassen und Dich jetzt nach drei Wochen meldest wirst Du wohl keinen Aufschub mehr erwirken können.

    Bevor es zu solch einer Massnahme kommt sind schon einige Verfahren im Vorfeld gelaufen und Du hattest Zeit genug Dich darum zu kümmern.

    Viel Glück,über Ostern soll es aber warm werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du nicht ausziehst bekommst Du eine Räumungsklage. Bis zu dem termin hast Du immer noch Zeit eine Wohnung zu finden. Danach gewährt Dir der Richter in der Regel noch 2 Wochen. Der Nachteil an der Geschichte ist, dass es für Dich immer teurer wird. Wenn Du nicht zahlen kannst kommst zu einer EV, das ist aber schlecht für Dich

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ach Gott, die Räumungsklage wurde dir zugestellt ? So ein Verfahren kann sich über Monate oder Jahre ziehen. Warte erst einmal ab, was als Nächstes kommt. Der Kläger muss nämlich alle Kosten des Verfahrens vorbezahlen und das überlegt er sich bestimmt noch mal.

    Also, schön abwarten und Tee trinken.

    Aber ich würde mich trotzdem mal langsam nach einer anderen Bleibe umsehen.

    Quelle(n): langjährige Arbeit in RA-Kanzlei.
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