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was heisst schonvermõgen ?
wieviel und bei darf ich das besitzen?
danke
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
* Das geliebte Auto bis zu einem Wert von 7500 Euro - dürfen Sie in der Regel behalten (Az.: B 14/7b AS 66/06 R)
* Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich. Dann wird im Einzelfall geprüft: muss doch verkauft werden? Müssen Teile des Hauses oder Grundstücks verkauft/ vermietet werden? ...
* das selbstgenutze Wohneigentum darf (in der Regel) ein Grundstück von bis zu 500 m² (im Stadtgebiet) oder 800m² (auf dem Land) haben.
* Den geerbten Biedermeiersekretär (und andere Wertgegenstände) dürfen Sie behalten. Aber Ihren Picasso ... stellen Sie lieber hinter den Schrank, wenn das Sozialamt zu Besuch kommt.
* Riesterrente - ist ok, wird ja gefördert. Die dürfen Sie behalten.
Zum verwertbaren Vermögen zählen zum Beispiel Bargeld, Bankguthaben, Aktien, Bausparverträge, Immobilien. Auch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre sind verwertbares Vermögen.
Schrottreifes Auto
* für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
* bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150*** Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
* Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
* zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
* Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
*** ist auf 750 € erhöht worden !!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Beispiele von Schonvermögen sind Freibeträge bei Geldvermögen, ein angemessenes Fahrzeug oder eine angemessene selbstgenutzte Immobilie.
Angemessen sind im deutschen Sozialrecht im Rahmen selbstbewohnten Wohnraums Eigentumswohnungen bis 120 m² und Häuser bis 130 m² Wohnfläche. In Zukunft vermutlich sogar bis zu einer unbegrenzten Wohnfläche.
Die Vermögensfreigrenzen unterscheiden sich bei den Sozialleistungen: Bei der Sozialhilfe ist das Schonvermögen in § 90 SGB XII (und der Verordnung dazu) geregelt, die Freigrenze beträgt je nach Hilfeart 1.600 bzw. 2.600 Euro. Der niedrigere Betrag gilt bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der höhere Betrag gilt bei der Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen und bei den Hilfen nach Kapitel 5 bis 9 des SGB XII, den früheren Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Die Freigrenze von 2.600 Euro gilt über § 1836c BGB auch bei der Vergütung und dem Aufwendungsersatz für rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger.
Beim Arbeitslosengeld II liegt die Freigrenze nach dem SGB II deutlich höher (zwischen 4.100 und 13.000 Euro, je nach Alter). Ãber der Schongrenze liegendes Vermögen muss grundsätzlich eingesetzt werden, bevor die Sozialleistung in Anspruch genommen werden kann. Hier bestehen Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten. Angespartes Schmerzensgeld z.B. gehört nicht zum verwertbaren Vermögen (§ 90 SGB XII in Verbindung mit § 253 BGB).
Schonvermögen bei der Berechnung des Elternunterhalts können in begrenzter Höhe auch Beträge zur Altersvorsorge enthalten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ist gesetzlich geregelt,das schonvermögen schont den grundbedarf des menschen was mehr ist wird versteuert oder bei hartz angerechnet
- PARLALv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Schonvermögen ist im Sozialrecht der Vermögensanteil, den ein Bezugsberechtigter beim Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II liegt das Schonvermögen zwischen 4.100 und 13.000 Euro, je nach Alter des Bezugsberechtigten.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...ist das vermögen...
das ein millionär "schon" hat...
und was du nie bekommen wirst !