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5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, gemäß Art. 63 GG ist eine Parteimitgliedschaft nicht nötig, man muss nicht mal Mitglied des Bundestages sein. Aber der Bundeskanzler wird durch den Bundestag gewählt.
NACHTRAG: Es dürfte aber klar sein, dass ein parteiloser, nicht dem Bundestag angehörige Person praktisch keine Chance hat, wir reden hier nur um den theoretischen Fall ob es verfassungsmäßig geht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein aber besser wäre es
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Bundeskanzler wird ja vom Parlament gewählt. Die Partei, die die meisten Abgeordneten hat, schlägt einen Kandidaten vor und die Mehrheit wählt ihn dann.
Würde nun ein sog. parteiloser in den Bundestag als Abgeordneter Einziehen, was sehr unwarscheinlich ist, und sich dann zur Wahl stellen, bräuchte er die Mehrheit der anderen Abgeordneten, der anderen Parteien. Da die aber ihre eigenen Leute wählen werden ist es geradezu ausgeschlossen, das der parteilose gewählt wird.
Rein Teoretisch aber wäre es möglich, man muss also nicht zwingend einer Partei angehören.
Würde z.b. ein belieber Promi sich zur Wahl stellen, also in den Bundestag als Abgeordneter einziehen und würde die Mehrheit der Abgeordneten und Parteien sagen, ja wir stehen voll hinter dem Promi wäre es möglich.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
NO, man muss nur ein gehöriges Mass an Volksverarschung besitzen
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein, man kann auch zeuge jehovas sein!!