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Darf der Vermieter das fragen?

hallo,

meine frau und ich suchen eine neue wohnung. wir mussten eine selbstauskunft ausfüllen. bis hierher kein problem. im letzten teil musste man dann bestätigen, das man keine privatinsolvenz beantragt hat, bzw. das kein solches verfahren anhängig ist.

jetzt meine frage, darf man das fragen? es geht ja um ein mietverhältnis, und mietschulden hatte ich bisher nicht.

Update:

wie gesagt, ich habe keine mietschulden, und ich habe auch nicht vor welche zu machen, die privatinsolvenz musste ich machen, weil ich sonst über kurz oder lang kein geld mehr gehabt hätte. glücklich bin ich damit nicht.

12 Antworten

Bewertung
  • Sunny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja, Vermieter haben das Recht zu erfahren, wie die Bonität des Mieters ist. Eine Schufa-Auskunft ist ebenfalls möglich und rechtens. Diese wird den Vermietern sogar vom Mieterschutzbund empfohlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fragen darf er das schon. Er vermietet ja die Wohnung und bekommt die Miete. Er kann die Wohnung ja einem solventen Mieter geben und nicht jemand, der schon von vornherein insolvent ist.

  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar darf er das fragen - es geht um ein Mietverhältnis und er will die Chancen sein Geld zu bekommen besser abschätzen können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, darf er, schließlich muss er sich absichern.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja das ist erlaubt der vermieter will sicherheit haben leider gibt es mieter die ihre miete nicht zahlen und die alte wohnung im schmutzigen zustand hinter lasen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast Du eine Ahnung was in den Anfang der 90iger Jahre alles gefragt war

    und war die Auskunft gefällig, durfte man die Wohnung mit 30 Anderen besichtigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eigentlich ist es aber Unsinn das zu fragen. ich denke mal, dass ihr sowieso eine SCHUFA abgeben musstet und da steht ja sowieso alles drauf.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Richtig, es geht um ein Mietverhältnis, bei dem der Vermieter darauf vertrauen muss, jeden Monat seine Miete zu bekommen und notfalls diese auch auf dem Weg der Vollstreckung eintreiben zu können. Bei einer Privatinsolvenz kann er seine Kohle möglicherweise gleich in den Kamin schreiben. Ob er die Frage stellen darf, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Tatsache ist aber, dass du die Wohnung nicht bekommen wirst, wenn du dich weigerst, die Frage zu beantworten. So einfach ist das. Insofern hilft dir die Beantwortung deiner Frage kein bisschen weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Fragen darf er alles - ob du antwortest ist deine Sache. Wenn ich eine Wohnung vermiete möchte ich auch die Gewissheit haben, dass mein MIETER später wirklich die Miete bezahlt und nicht irgendwo in einer Insolvenz steckt.

    Wenn du nicht antwortest ( wahrheitsgemäss ) würde ich dir die Wohnung nicht vermieten, so einfach ist das. Falls du in einer Insolvenz steckst - dann auch nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    JA, ein Vermieter darf das fragen.

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