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Darf der Vermieter das fragen?
hallo,
meine frau und ich suchen eine neue wohnung. wir mussten eine selbstauskunft ausfüllen. bis hierher kein problem. im letzten teil musste man dann bestätigen, das man keine privatinsolvenz beantragt hat, bzw. das kein solches verfahren anhängig ist.
jetzt meine frage, darf man das fragen? es geht ja um ein mietverhältnis, und mietschulden hatte ich bisher nicht.
wie gesagt, ich habe keine mietschulden, und ich habe auch nicht vor welche zu machen, die privatinsolvenz musste ich machen, weil ich sonst über kurz oder lang kein geld mehr gehabt hätte. glücklich bin ich damit nicht.
12 Antworten
- SunnyLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja, Vermieter haben das Recht zu erfahren, wie die Bonität des Mieters ist. Eine Schufa-Auskunft ist ebenfalls möglich und rechtens. Diese wird den Vermietern sogar vom Mieterschutzbund empfohlen.
- HelgaleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Fragen darf er das schon. Er vermietet ja die Wohnung und bekommt die Miete. Er kann die Wohnung ja einem solventen Mieter geben und nicht jemand, der schon von vornherein insolvent ist.
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Klar darf er das fragen - es geht um ein Mietverhältnis und er will die Chancen sein Geld zu bekommen besser abschätzen können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, darf er, schlieÃlich muss er sich absichern.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja das ist erlaubt der vermieter will sicherheit haben leider gibt es mieter die ihre miete nicht zahlen und die alte wohnung im schmutzigen zustand hinter lasen
- Super AlfredLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hast Du eine Ahnung was in den Anfang der 90iger Jahre alles gefragt war
und war die Auskunft gefällig, durfte man die Wohnung mit 30 Anderen besichtigen.
- vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich ist es aber Unsinn das zu fragen. ich denke mal, dass ihr sowieso eine SCHUFA abgeben musstet und da steht ja sowieso alles drauf.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Richtig, es geht um ein Mietverhältnis, bei dem der Vermieter darauf vertrauen muss, jeden Monat seine Miete zu bekommen und notfalls diese auch auf dem Weg der Vollstreckung eintreiben zu können. Bei einer Privatinsolvenz kann er seine Kohle möglicherweise gleich in den Kamin schreiben. Ob er die Frage stellen darf, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Tatsache ist aber, dass du die Wohnung nicht bekommen wirst, wenn du dich weigerst, die Frage zu beantworten. So einfach ist das. Insofern hilft dir die Beantwortung deiner Frage kein bisschen weiter.
- Rainer ZufallLv 4vor 1 Jahrzehnt
Fragen darf er alles - ob du antwortest ist deine Sache. Wenn ich eine Wohnung vermiete möchte ich auch die Gewissheit haben, dass mein MIETER später wirklich die Miete bezahlt und nicht irgendwo in einer Insolvenz steckt.
Wenn du nicht antwortest ( wahrheitsgemäss ) würde ich dir die Wohnung nicht vermieten, so einfach ist das. Falls du in einer Insolvenz steckst - dann auch nicht.