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Woraus setzen sich die Nebenkosten zusammen?

Immer wenn ich mir Wohnungsangebote ansehe muss ich feststellen, dass die Nebenkosten von Wohnung zu Wohnung manchmal erheblich variieren. So kostet die eine kalt zb 250€ und warm 370€ doch die andere in der gleichen Größe mit der gleichen Ausstattung kalt 250€ aber warm dann gerne mal 498€. Da frage ich mich doch - was macht den Unterschied? Voraus setzen sich die Nebenkosten genau zusammen?

7 Antworten

Bewertung
  • Lannus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wohnungsmiete komplett:

    1. Kaltmiete = Grundmiete

    2. Heizung bei zentraler Beheizung

    3. Strom/Gemeinschaftszähler wie Hausflur-Keller-Außenbeleuchtung etc.

    4. Wassergeld - darauf achten - ob eigener Zähler oder Abrechnung nach Haushaltsköpfen

    5. Müllabführ

    6. Gehwegreinigung

    7. Versicherung des Gebäudes und Haushaftpflicht

    8. Ablesekosten für Heizung mit Verbrauchsmaterial (Ista-Ablesung)

    9. eventuell Kabelanschluss

    10. Gemeinschaftsantennenunterhaltung - wie z.B. Sat-Schüssel

    11. Schornsteinfeger

    12. Hausmeister- und Verwalterkosten - sind aber nicht überall vorhanden! Darauf achten, dass diese Kosten gesondert aufgeführt werden - wenn vorhanden natürlich!

    13. Strom - selbst anmelden und auf eigene Rechnung

    14. Gas für Kochgeräte oder Heizung auf eigene Rechnung bei eigener Zähleruhr

    15. Telefon - selbst anmelden und auf eigene Rechnung

    Soweit wird es reichen - außer es bestehen besondere weitere Bedingungen. Wie z.B. Autostellplatz u.s.w.

    Quelle(n): Gruß Lannus
  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt:

    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betr...

    Dort steht was grundsätzlich alles zu den Betriebskosten gehört. Daneben können noch weitere Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden z.B. Dachrinnenreinigung, Feuerlöscherwartung, Rauchmelderwartung, usw.

    Dies MUSS im Mietvertrag vereinbart worden sein, sonst kann der Vermieter sie nicht auf den Mieter umlegen auch wenn sie anfallen.

    Als kleine Hilfe kann man sich merken, dass alle Kosten die LAUFEND (also immer wieder, das kann u.U. alle 6 Jahre sein) entstehen zu den Betriebskosten gezählt werden kann.

    Ausnahme: Verwalter-, Kontoführungs- und Instandsetzungskosten oder der Austausch von Glühbirnen. Diese Kosten entstehen zwar auch laufend sind aber keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.

    Der Vermieter hat bei den BK-kosten auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu achten.

    Der Durchschnittswert laut Mieterbund liegt bei 2,78 Euro pro Quadratmeter pro Monat inkl. Heizung und Warmwasser. Dazu käme noch Strom.

    Ist die BK-Vorauszahlung etwas höher, muss man nicht mit einer hohne Nachzahlung rechnen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter und Sachverständiger für Betriebskosten
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das hängt davon ab, wieviel Hilfskräfte(Hausmeister, Gärtner, Treppenhausputzi) eingesetzt werden, ob die Heizkosten mit drin oder extra sind, ob ein Fahrstuhl vorhanden ist, ob Einzelmülltonnen oder Container, Grundstücksgröße/Hausgröße(für Grundsteuer und Versicherungen) zu bezahlen sind. Und es gibt Eigentümer, die einfach teurere Wartungsverträge für zB die Haustherme schließen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    > Manche haben einen Hausmeister oder manchmal musst du die Mülltonne selbst an die Straße schieben.

    Oder Schneeschippen oder Treppenhaus fegen. Da bin ich mal schwer reingefallen, in Schwaben (oder kann auch Franken gewesen sein; ich kann die beiden Dialekte sowieso nicht unterscheiden, ich bin Niederbayer):

    Eine kleine Wohnung für "auswärtige Arbeiter", gut, alles okay, bezahlt; kommt Freundin zu mir übers Wochenende, Vermieterin steht am Sonntag (!) vor der Tür, "Hascht a Freundin? Hanoi, de bleibt fei ned do!" -- War ja eh keine Rede davon, aber mir ist der Toast angebrannt und der Schinken in der Pfanne verreckt.

    Andermal, im Frühjahr, kommt die Alte uind schreit: "Aaaaaaaaaaalwin! Do läfft a Wosser!" (Oder so ähnlich.) Was sie meinte war, dass das übliche Frühjahrshochwasser ganz leicht in ihren Garten schwappte. Ich sah mir das in der Morgendämmerung kurz an und meinte, "Wenn's heiher wird na sagst ma's" ("Falls der Wasserspiegel steigen sollte bitte ich Sie, sich bei mir zu melden") und ging wieder zu Bett.

    Um aber wieder aufs Thema zu kommen:

    SIe meinte mal ganz ernsthaft, "Herr E., Ihre NAchbarin hat sich beschwert Sie würden das Treppenhaus nicht putzen. Was ist da los?"

    Konnte ich ihr sagen, was da los war. Die Nachbarin über mir hatte einen schulpflichtigen Schraz und ein Kindergartenmädel, und ich putze die Treppe in der "Putzwoche" doch nicht dreimal am Tag.

    Die beiden Damen meinten aber, das sei doch selbstverst#ndlich, das müsse man eben machen.

    I(ch zog dann aus; als Mann gegen zwei Frauen hat man eh verloren, und so sehr hing mein Herz an den beiden nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Vorsicht vor dem Ausdruck "Warm". Mancher Vermieter kann das nicht sagen, da die Heizung direkt mit den Stadtwerken abgerechnet wird -somit ist es auch nicht bei den Nebenkosten enthalten - . Mieter sprechen immer wenn sie Kaltmiete und Nebenkosten meinen von "warm" Auch ein Hausmeister und ein Aufzug bringen erhebliche Unterschiede in die Nebenkosten. Frage beim Besichtigen was alles in den Nebenkosten enthalten ist

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    heizkosten , wasser , hausmeister , kaminfeger , kabel fernseh

  • vor 1 Jahrzehnt

    Heizkosten, Hausmeisterei, Instandhaltung, Müll und Wasser-Gebühren bzw Steuern.

    Den größten Unterschied macht aber die Heizungsart: Gas oder Öl und dann auch noch das manche die Vermieter den Strom rein rechnen und bei manchen musst du ihn selbst anmelden.

    Manche haben einen Hausmeister oder manchmal musst du die Mülltonne selbst an die Straße schieben.

    Es kommt auf den Umfang an

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