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Bekomme ich unter diesen Voraussetzungen Wohngeld?
hallo, ich bin 19 jahre, muss demnächst in eine andere stadt ziehen um dort eine ausbildung zu machen. denke die wohnung wird nicht größer als 45 qm sein.
ich beziehe sonst keine leistungen vom staat.
habe ich ein recht auf wohngeld?
wie hoch wäre es?
wo und wie kann ich es beantragen?
danke im voraus
jamila
6 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Wohngeldzahlung hängt nicht von der Ausbildung, sondern von der Bedürftigkeit ab.
Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende
Schüler und Studenten erhalten Wohngeld nur, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Gleiches gilt für Auszubildende, die „dem Grunde nach“-Anspruch auf Leistungen nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Berufsausbildungsbeihilfe – BAB) haben.
Jedoch gilt: Nicht antragberechtigt sind allein stehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende.
Alle Informationen zum Wohngeld bekommst du hier http://www.wohngeldantrag.de/
Du solltest jedoch einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen.
BAB bekommt man unter folgenden Voraussetzungen:
Die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB) ist eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:
Der Auszubildende geht einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung nach. Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig.
Der Antragsteller wohnt während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern und kann auch nicht dort wohnen, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder
Der Antragsteller ist über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder war verheiratet) oder hat mindestens ein Kind und zieht in eine eigene Wohnung.
Außerdem müssen immer folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Eltern dürfen nicht so viel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber allein unterstützen könnten. Das Einkommen der Eltern darf also nicht ausreichen, um den Bedarf des Auszubildenden ganz zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil an dem Bedarf, der durch das Einkommen der Eltern und das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht abgedeckt ist.
Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein.
Kindergeld
Kindergeld steht gesetzlich den Eltern zu, kann aber an das Kind abgetreten werden.
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist abhängig vom Einkommen Deiner Eltern. Wer sorgt für Deinen Lebensunterhalt? Hast Du Anspruch auf BaFög?
- MamaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer kommt für den Rest Deines Lebensunterhalts auf...
Dir steht noch Kindergeld zu ...
Hier kannst Du es Dir ausrechnen,aber am besten gehst Du zu deiner Wohngeldstelle im Ort.
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/W...
Gruà Mama
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Desto gröÃer die Wohnung ist, desto geringer die Chancen auf Wohngeld.
Aus eigener Erfahrung:
4Personen 65qm= ca. 20% Wohngeld von Miete(1Einkommen)
4Personen100qm= ca10% Wohngeld von Miete(1,5Einkommen)
3Personen100qm=KEIN Wohngeld (0,5%Einkommen)
Bei Beispiel drei, war das Nettoeinkommen genauso hoch wie die Miete.
Aber leider die Wohnung zu groà und zu teuer, um Wohngeld zu beziehen.
Am Besten beim Wohngeldamt selber nachfragen.
- vor 1 Jahrzehnt
versuchen kann mans ja mal, denke schon, weil eine Perosn darf sogar mehr als 45 m² haben. wir sind ja nicht in japan oder südchina!