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Kann man sich durch das bloße Stellen von Fragen im Internet strafbar machen?
Kann man sich durch das bloße Stellen von Fragen im Internet strafbar machen? Wie sieht es bei den konkreten Beispielen aus? nach Deutschem Recht!
(1) Wo finden im Raum Köln in den nächsten 2 Wochen illegale Autorennen statt?
(2) Ich habe bei ner alten Oma eingebrochen und sie hat mich erwischt. Daraufhin habe ich sie mit nem Knüppel erschlagen, und sie ist gestorben. Ich wollte es aber nicht, dass sie stirbt. Aber die Leiche von ihr ist jetzt voll mit meinen Fingerabdrücken. Was soll ich tun? Wohin soll ich die Leiche verschwinden lassen? Hilfe!!!!!
(3) Wildunfall unter Alkoholeinfluss? Zur Polizei gehen oder Wild mitnehmen und nen schönen Festtagsbraten machen?
(4) Wie überfalle ich ne Bank?
(5) hallo, ich will gerade meinen Computer versteigern. Auktionsnummer 186 in ebay. Wer bietet für mich hoch?
(6) Welches Navi mit Radarwarner ist das beste?
(7) Aktiva ungleich Passiva bei der Bilanz meiner Firma. Was tun, damit diese wieder übereinstimmen?
(8) Wie viel Gramm Cannabis darf ich besitzen?
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Keine der Fragen ist strafbar - die Antworten darauf ebenfalls nicht. Beide beschäftigen sich mit Straftaten, jedoch ist der Meinungsaustausch darüber nicht strafbar, solange nicht der klare Tatbestand der Anstiftung oder Verabredung zu einem Verbrechen vorliegt.
- QyraLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zu 2. das wäre ja schon keine Frage mehr, sondern eine Mitteilung über eine Straftat : Mord.
Fragen kann man immer.
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Meine laienhafte Meinung:
(1) nein, du könntest z.B. ein interessierter Journalist sein.
(2) ja, "Vortäuschen einer Straftat", 154 StGB
(3) nein, rein hypothetische Frage
(4) nein, Scherzfragfe
(5) nein, Hochbieten ist kein Straftatbestand, verstöÃt lediglich gegen die AGB von Ebay
(6) nein, Navis mit Radarwarner sind nicht verboten (der Besitz, die Benutzung schon!)
(7) nein, redliche Frage, könnte sich um Fehler der Mitarbeiter handeln
(8) nein, Frage nach Rechtsauskunft
- savageLv 7vor 1 Jahrzehnt
passiert nix. ist doch internet. da kann man jeden schei*à reinstellen...du hast ja keine namen oder videos/fotos dabei. insofern können die fragen ja einfach nur phantasie sei. und phantasie (wie bescheuert sie auch sein mag) ist keine straftat.
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- arepo76Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Weiss ich jetzt nicht so genau, bei den Beispielen die du hier genannt hast.
Zum Beispiel ist der Versuch zur Beihilfe einer Straftat nicht strafbar.
Andre Dinge gehören dann zu "Vergehen".
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung http://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_%28Strafrech... - vor 1 Jahrzehnt
Nein, strafbar macht man sich mit derartigen Fragen nicht. Allerdings könnte man damit dennoch ein Ermittlungsverfahren in Gang bringen, in dessen Verlauf eine Strafbarkeit eintreten könnte, wenn sich die Fragegründe bewahrheiten würden. Ein Staatsanwalt könnte zumindest einen Anfangsverdacht als gegeben sehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit deinen Fragen machst du dich nicht strafbar (sondern allenfalls lächerlich), aber grundsätzlich ist es sehr wohl möglich. Beispielsweise lässt sich der Tatbestand der Beleidigung ohne weiteres mittels einer Frage herbeiführen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Zu 7: da die Bilanz IMMER ausgeglichen ist musst du dich bei den summen verrechnet haben - oder ein eigenkapital (vereinfacht) stimmt nicht :)
- vor 1 Jahrzehnt
mit frage 2 werde ich sehr vorsichtig sein...hoffe das die alle sind nur beispiele...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein