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Wenn es um " Ecken" läuft...?
Hallo Comunity,
heute werde ich wahrscheinlich eine Frage der schweren Natur haben. Da ich vor dem Gang zur Rechtsabteilung doch nochmal auf den ein oder anderen Gedankenblitz kommen wollte.
Gleich vorab, ich erwarte im Sinne der Vernunft und meinen Erfahrungen beim Eifer einiger weniger User hier, das auch nur jemand einen Tip hat den er Beruflich begründen oder in einer ähnlich gelagerten Form bekräftigt, denn manchmal hilft nicht nur ein Satz sondern auch die Hintergrund Info dazu.
Also, ich bin Inhaber zweier Bundesweit-tätigen Unternehmen im Da in unsere Unternehmens Philosophie Transparenz, Beratung, Wartung und ähnliche DiDienstleistungerkmale wichtig sind, Präsentieren wir uns auch gerne bei Unternehmenspartnern in dem Portfolio was die Ernsthaftigkeit beider Partner unterstreicht. Und gerade DA ist das Problem.
Da wir eine noch recht kleine und auch für einige "unbekannt" sind, befinde ich mich noch in der Etablierungsphase.
Ein kleiner Teilbereich sind Kurse in Lebensrettenden - Sofortmaßnahmen am Unfallort ( kurz LSM ). für Führerscheinbewerber.
Auf der Homepage des Partners wird das auch bekräftigt. Nur gestaltet der UnUnternehmensberaterFahrschule) die HP nicht selbst und das ???Unternehmen??? kann sich einfachste Arbeitsanweisungen nicht merken oder umsetzten.
Es geht darum das ich mehr oder wehniger angehalten bin klare Strukturen die es gibt nun auszubauen. Durch einen doch schon recht früh einsetzenden Groß- Kundenanwuchs mit dem man in der Form, zu dieser Zeit, nie gerechnet hätte, sind wir gezwungen auch Internet-Auftritte kjlar und geordnet zu gestalten.
Nur braucht der "Systemadministra..... was auch immer " braucht das ???Unternehmen?? Wochen um eine Textpassage abzuändern und eine ganz zu entfernen.
Jetzt überlege ich mir schon die unterschiedlichsten Vorgehensweisen. Aber was für Möglichkeiten habe ich? Denn durch das was Formuliert wurde kommt es meiner Einschätzung und Rechtsverständnisses eher wie "Bedrug " rüber.
Denn in der zu löschenden Pasage soll unser Unternehmen die Sehtests/Passbilder machen, was natürlich nicht der Fall ist, denn dafür hatte der Partner einen eigenen Anbieter, der nun nach seinem Auscheiden die Spuren für die Kunden meines Partners hinterläßt.
Verständlich, wenn ich als Kunde lese ich bekomme da ALLES, sogar bilder und sehtest in einem Haus, dann möchte ich das auch wahr nehmen. Und auch ist es nachvollziebar wenn ein Kunde sich aufregt wenn was beschriebenes nicht eingehalten wird.
ich würde gern mit dem SYSTEM...was auch inmmer, in Kontakt treten, und bräuchte dafür den ein oder anderen Gesetzes passus im zuge der Argumentation. Ich geh nie gerne unvorbereitet in den " Kampf"
da mein Unternehmen, bzw ich auch als Person " Falsch" Dargestellt wird ist er es aber doch der letzten endes Haftbar ist.
Ich weis war mehr als nur aussführlich, aber ich dachte das man so viel hintergrund info benötigt um einen Faktischen, Taktischen Vorschlag hat der mir noch nicht gekommen ist
In diesem Sinne noch einen schönen Abend
André Fischer
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Frage ist leider wortreich bis weit ausschweifend formuliert, stellt den Sachverhalt aber nur höchst verworren dar.
Wer ist Auftraggeber?
Wer ist Auftragnehmer?
Zwischen wem bestehen welche Verträge?
Wie klar sind von wem die Inhalte der Internetpräsenz vorgegeben worden?
Welche Verfahren und Reaktionszeiten sind in den Verträgen zwischen Auftraggeber und Dienstleister für die Durchführung von Änderungen vorgesehen?
Falls du mit einem Dienstleister so schwammig und schwafelig kommunizierst wie in dieser Frage, wundert es absolut nicht, wenn er etwas in deinen Augen Falsches versteht oder sogar jede weitere Zusammenarbeit mit dir ohne glasklare schriftliche Formulierungen und Textvorgaben ablehnt.
Quelle(n): Langjährige Erfahrung als IT-Dienstleister - hubbedihuLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ist der "Systemadministrator... irgendwas" bei dir angestellt oder gehört der zu einer externen Firma?
Ist er bei dir angestellt so kommt es ein bisschen auf den Arbeitsvertrag an. Aber in der Regel ist der Arbeitnehmer schon dazu verpflichtet Aufgaben zeitnah auszuführen, zumal ein betriebseigener SysAdmin in eurer Firma ja jetzt wahrscheinllich nicht sooooo viel zu tun hätte.
Hält er sich nicht daran, so verstöÃt er ggf. gegen den Arbeitsvertrag und du kannst ihm fristlos Kündigen.
Ist er ein externer Sysadmin der selbst irgendwo angestellter ist, so würde ich einfach mal dort mit der Chefetage sprechen.
Aber lies dich dafür lieber ein bisschen ein:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/...
ansonsten Wende dich bitte an die: