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Vermieter verbietet Trockner auf dem Balkon?
Ich hab heute vom Vermieter ein schreiben bekommen das ich meinen Wäschetrockner vom Balkon entfernen soll weil er angeblich zuviel Lärm macht er stützt sich auf die Hausordnung. Ich selber habe aber nix davon in der Hausordnung gelesen. Darf er das eigentlich dann verbieten?
Noch dazu möcht ich sagen das wir in der nähe vom Flughafen wohnen ;o) soviel zum Thema Lärm....
Wo ist denn der unterschied ob ich den Trockner in der Wohnung habe oder nicht der Lärmpegel bleibt doch der selbe
Ich habe den Wäschetrockner seit 6 Jahren auf dem Balkon und es ist noch nie etwas passiert er steht wettergeschützt ( bin Elektriker )
10 Antworten
- BjoernLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kurzum, ja er darf.
In der Hausordnung ist sicher etwas zum Thema Lärmbelästigung verzeichnet. Sobald sich auch nur ein Mieter gestört fühlt, reicht dies aus. Da gibt es auch keine Ruhezeiten oder sonstiges.
Und sofern es ein offener Balkon ist:
Wie kommst Du eigentlich auf die Idee ein Elektrogerät draussen aufzustellen. Diese Geräte sind ausschliesslich für die Verwendung in trockenen Innenräumen konzipiert.
Alleine mit der unsachgemäßen Nutzung der Elektroinstallation kann er dies schon verlangen.
Nachtrag:
Der Unterschied ist, innerhalb deiner Wohnung wird das Geräusch gedämpft. Bei Verwendung müssen zur Not die Fenster geschlossen werden, damit es keiner hört.
Da Du Elektriker bist, hast Du sicher einen zusätzlichen FI-Schalter für das Gerät installiert und auf die maximale Last im Schaltkreis geachtet. Wenn nicht, könnte Dich der Vermieter erneut abmahnen oder im Endeffekt wegen unsachgemäßer Nutzung sogar kündigen (in letzter Instanz).
- aeneasLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kann er. Wenn Ihr ohnehin schon viel Laerm habt, heisst das nicht, dass er den Laerm, den Du verursachst, auch noch tolerieren muss. Und ueberhaupt gehoert ein Trockner auf einen Balkon.
- vor 1 Jahrzehnt
Du darfst alles auf den Balkon stellen, was weder andere Mieter noch das optische Erscheinungsbild stört. Also z.B. eine Satelittenschüssel kann der Vermieter verbieten, die hängt oben und sieht nicht schön aus.
Mir stellt sich spontan die Frage: Was um Himmelswillen sucht ein Wäschetrockner auf dem Balkon? Möglicherweise verbietet er es, weil es ein Sicherheitsrisiko darstellt.
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- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn etwas seit längerer Zeit (hier 6 Jahre) etwas getätigt wird, heiÃt das auch, dass es 6 Jahre lang falsch gemacht wurde. Das Zeitmoment ist kein Argument.
Wenn ich etwas Gift nehme, ist es doch nicht schlimm wenn ich noch etwas mehr Gift nehme ?
So könnte man dein Argument mit dem Fluglärm interpretieren.
Weil es sowie schon Lärm gibt, kann ich auch noch etwas Lärm beisteuern. Das ist auch kein Argument.
Fakt ist, dass es Regel, Gesetze und die Rechtsprechung gibt. Daneben gibt es noch das menschliche Klima.
Der Vermieter darf elektrische Geräte auf dem Balkon verbieten. Unterlässt der Mieter die Aufforderung riskiert er eine Abmahnung im schlimmsten Fall eine Kündigung.
Bei dem Flugzeug Concorde, oder der Schwebebahn in Wuppertal ist auch noch nie ZUVOR etwas passiert und dann plötzlich doch.... Auch das ist kein Argument.
Du lieferst keine Argumente. Du lieferst Ausflüchte um deinen Trockner nicht vom Balkon nehmen zu müssen.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde mich an deiner Stelle an den Vermieter wenden,ob er auch beweiÃe dafür hat!
Aber ich habe es echt noch nie gehört das man einen Wäsche trockner auf den Balkon stellt,den wir haben ihn im Schlafzimmer da unser Platz zu gering ist.
Aber es ist auch keine Richtige einstellung zu sagen,das man nur weil man am Flughafen wohnt extra lärm macht usw.
Da muss sich jeder an die Hausordnung halten!
AuÃerdem was machst du wenn es Regnet?
Würde nie ein Elektrogerät das eine Steckdose braucht raus stellen........
Da immer was passieren kann....gg
- vor 1 Jahrzehnt
Einerseits kann er das natürlich machen
Andererseits ist es meiner Meinung nach fraglich ob er es dir nicht indirekt erlaubt hat indem er es 6 Jahre lang "geduldet" hat.
Was sagen denn die Nachbarn (drüber und drunter) zum Thema Wäschetrockner auf dem Balkon? Fühlen diese sich belästigt? denn dann wirst du denke ich keine Chance haben. Sollten die sich nicht davon gestört fühlen würde ichs vielleicht sogar drauf ankommen lassen.
Was die Hausordnung angeht: ich kann mir nicht vorstellen das da drin steht das man keinen Wäschetrockner auf den Balkon stellen darf - ich hab ehrlich gesagt auch noch nie gehört das sowas jemand macht :-).
Allerdings kann es durchaus sein das in der Hausordnung steht das die Wäsche generell nicht auf dem Balkon getrocknet werden darf (oft aus ästhetischen Gründen) - das ist oft der Fall wenn ein Wasch-Trockenraum (Hauswirtschaftsraum) im Keller vorhanden ist oder ähnliches. Dann kann er meines Wissens nach schon darauf bestehen das dies auch eingehalten wird - allerdings bezieht sich das dann eher auf eine Wäscheleine oder irgendwas in der Richtung. Die ästhetischen Gründe bleiben allerdings (oft auch zu Recht) bestehen!
Quelle(n): http://dejure.org/gesetze/BGB/862.html - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist das ein Ablufttrockner und du nebelst damit evtl andere Hausbewohner ein? Wenn der Dampf und Wäschegeruch in andere Wohnungen zieht, kann man dir das verbieten. Du darfst niemanden belästigen, mit dem was du auf dem Balkon treibst. Aus dem gleichen Grund soll man auch nicht dort grillen, auch nicht mit Elektrogrill.
Wenn der Dampf wirklich das Problem ist- es gibt so Kästen für Ablufttrockner,da steckt man eine tiefgekühlte Packung rein und leitet dann den Dampf rein und der kondensiert dan und das Problem ist gelöst. Wenn es nur der Lärm ist- stell das Ding auf GummifüÃe und ein Radio gleicher Lautstärke daneben. Grundsätzlich darfst du auf deinem Balkon auch E- Geräte aufstellen- solange du eben keinen belästigst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde mit dem Vermieter reden, denn irgendeiner im Haus hat sich bestimmt beschwert. 6 Jahre lang sind eine lange Zeit, und da während dieser Jahre niemand gemeckert hat, finde ich dies komisch. Gemeckert wird bei Euch drüben leider viel...genauso wie hier bei Clever.
Wenn Dein Trockner gegen Wind, Wetter und Regen geschützt steht, sehe ich keinen Grund daà er auch nicht weiterhin drauÃen stehen kann. Sparst Dir doch dadurch Raum in der Wohnung.
*** Kannst Deinen Balkon doch mit einer hübschen Verkleidung verschönern, meine ich.
° ° ° °
Aha, wie ich feststelle sind berufliche Miesepeter mit Daumen-runter-austeilen am Werk. Was bin ich froh dass ich nicht in Eurer Nachbarschaft lebe! b.P.
"b. P. bedeutet nicht nur buntes Papier!"
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...bin mir nicht sicher, ob alle hier echt haben...wenn der balkon im mietvertrag aufgeführt ist, ist er bestandteil der wohnung...in der man seine möbel und geräte stellen darf, wie man möcht....wenn es wirklich keinen belästigt...genaue auskunft können die mieterschutzvereine geben....