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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich damit einverstanden sein...?

Wie aus meinen anderen Fragen schon herrauszulesen ist, bekomme ich meine Weisheitszähne gezogen.

Dafür muss ich aber so einen Mist unterschreiben, indem die Riskiken drin stehen (wie z.B. Gesichtlähmung), um operiert zu werden.

Wenn ich es unterschreibe hat der arzt bei evtl. Schäden seine Ruhe.

Aber darf er mich rechtlich so unter "Druck" setzen?

Wenn ich die Dinge durchstreiche und dann unterschreibe, dass ich einverstanden bin, zählt das auch?

Muss er mich auch so operieren - wenn ich NICHT damit einverstanden bin?

Und wer kommt ansonsten für den Folgeschäden auf?

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du unterschreibst da keinen Freibrief das der Arzt für Fehler die er macht nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Was Du da unterschreibst ist ein Aufklärungsbogen über die eventuellen Gefahren der OP.

    So einen Bogen unterschreibt jeder der sich einer Operation unterziehen muss. Ohne diese Aufklärung dürfte Dein Arzt Dich nicht operieren.

    Warum fragst Du denn nicht den Kieferchirurgen direkt danach? Er sollte Dir eigentlich erklären was da drin steht wenn Du es so nicht verstehst.

    Nur wenn Du alles verstanden hast solltest Du den Aufklärungsbogen unterschreiben und auch erst dann wird Dich der Arzt operieren. Also, mach noch mal einen Termin und rede mit Deinem Arzt.

    Rechtlich setzt Dich der Arzt auch nicht unter Druck. Er muss Dich über eventuelle Gefahren aufklären, was er mit diesem Bogen tut. Du unterschreibst das er es getan hat, aber eben nur wenn Du alles verstanden hast. Und erst dann darf er Dich operieren.

    Ich hasse es mich immer wiederholen zu müssen, aber hier muss das wohl sein. Dieser Aufklärungsbogen ist Vorschrift.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    der Reisende informiert:

    Wenn du nicht einverstanden bist muss er dich nicht nur nicht operieren, er darf dich dann nicht einmal operieren.

    Und was willst du durchstreichen? Die Operation hat nun einmal diese Risiken, ob du sie durchstreichst oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Wenn ich es unterschreibe hat der arzt bei evtl. Schäden seine Ruhe."

    das hat damit nichts zu tun.

    Wenn er dich operiert (was er nicht darf) ohne dich nachweislich über mögliche Folgeschäden unterrichtet zu haben, dann kann er auch seine Zulassung verlieren, das wird der bestimmt nicht.

    Und dinge Rausstreichen ist hier vollkommen irrelevant. Du kannst ja nicht wie aus einem Vertrag Paragrafen rausstreichen. Nur weil du die Risiken durchstreichst heisst das nicht, dass keine Auftreten können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht irgend ein Mist, den du unterschreiben musst, sondern du erklärst damit dein Einverständnis zum konkreten operativen Eingriff. Würde der Eingriff ohne deine Einverständnis erfolgen, wäre es bereits Körperverletzung. Selbstverständlich muss dich der Arzt über die möglichen Risiken der Anestäsie und des operativen Eingriffs aufklären.

    Eine ganz andere Sache ist, dass derartige Risiken in z.B. 1:100.000 Fällen wirklich zu bleibenden Schäden führen. Der nicht aufgeklärte Patient hat dadurch sofort die Möglichkeit gegen diesen Operateur zu klagen, gleich auf dieser fahrlässig oder schuldhaft gehandelt hat.

    Ohne derartige Erklärungen dürfen nur nicht ansprechbare Patienten in einem medizinischen Notfall operiert werden. Rechtlich besteht dann zwar auch der Tatbestand der Körperverletzung, allerdings wird dieser durch den rechtfertigenden Notstand der zeitlich verzugslos erforderlichen Operation, im Sinne des Versuchs, dein Leben zu retten, geheilt.

    Solltest du in der Einverständniserklärung irgend etwas streichen, wird keine Operation erfolgen, das garantiere ich dir.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    er wird dich nicht operieren!

    ein arzt is ja verpflichtet, dir die risiken zu sagen!!!

    stell dir vor, was los wäre, er würde es nicht tun, du bist nicht einverstanden, und dann passiert wirklich was???

    wenn er dich operiert, und du bist nicht einverstanden, dann ist das körperverletzung!!! er DARF dich dann gar net operiern!

    Quelle(n): @anna braun: top antwort!!!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie willst du durch Durchstreichung ein Risiko aus der Welt schaffen?

  • Sunny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    mit deiner Unterschrift bestätigst du nur, das du über die Risiken ausreichend informiert wurdest und diese auch verstanden hast.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das musst du nicht, deshalb wirst du ja gefragt. Problem: Falls du das ablehnst, so kann dir die OP verweigert werden, da es ja nichts Lebensbedrohliches ist. Du hast jetzt die freie Wahl, entweder - oder! Du brauchst aber echt keine Angst zu haben, denn das ist für die Routine. Ich hatte das auch. Die machen das ca. 15 mal pro Tag im Khs. und da sitzt jeder Handgriff. Die verstehen sich ohne viele Worte! Im absoluten Notfall sind sowohl Ärzte als auch das Khs. Haftpflichtversichert!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    vielleicht wirst du noch oft...

    nach deinem einverständnis...

    gebeten...

    ansonsten ist niemand bereit dir zu helfen...

    deine mithilfe ist auch gefordert...

    indem du dich vor diesen kleinen eingriff...beruhigst !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du nicht einverstanden bist, muss er Dich nicht operieren. Das gilt übrigens bei jeder OP

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