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Nebenkostenabrechnung wird nicht komplett vom Vermieter zurückerstattet?
Habe mal eine Frage
wer kann mir da Helfen?
Mein vorhergehende Vermieter hat mit meine Nebenkostenabrechnung zugesand und zieht mir hier eine reperatur des Küchentisches ab, er gab ein auftrag an eine Firma die es wieder herrichten sollte ohne mir bescheid zu geben.
Er sagte es mir nach 5 Monate später auf der Srasse ich ziehe es dir von der Nebenkostenabrechnung ab.
Er meldete sich nicht bei mir wo ich es über die Versicheung regeln konnte was ich jetzt nun nicht mehr machen kann.
Nun meine frage ist er dazu berechtigt dies zu machen also es mir ab zu ziehen von meiner nebenrechnung.
Zumal er mir auch meine Kaution übergeben hat nachdem er keinerlei Mängel mehr feststellen konnte.
Vielleicht kann mir jemand einen Musterbrief geben den ich hierfür verwenden kann und in Widerspruch gehen kann.
Danke
4 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier greifen zwei verschiedene Ansprüche.
Einmal hat der Mieter einen Anspruch auf seine Kaution. Zum anderen hat der Mieter einen Anspruch auf einen Betriebskostenabrechnung.
Die Kaution ist für eventuelle Schadeen oder Zahlungsverpflichtungen zu verwenden. Die Betriebskostenabrechnung dient des Nachweises für die Betriebskosten und nicht für eventuelle Zahlungsverpflichtungen.
Des Weiteren muss der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels/Schadens geben. Tut er dies nicht, hat er die Kosten zu tragen. Außerdem verjähren Ansprüche nach Mietende (§ 548 BGB) nach 6 Monaten.
Auch sollte der Mieter die Betriebskostenabrechnung überprüfen lassen. Vielfach sind Fehler vorhanden und nur jeder 2. kontrolliert nach.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Die Nebenkostenvorrauszahlungen sind nicht für Schäden in der Wohnung. Wenn du die Kaution ohne Beanstandung zurückbekommen hast, muss er für versteckte Schäden eine Forderung an dich stellen, BEVOR er handelt. Da er den Schaden schon repariert hat- und dir damit die Nutzung deiner Haftpflicht vereitelt und alle Beweise vernichtet- bleibt er auf dem Schaden sitzen- wenn es überhaupt einen gab. Geh zum Mieterverein oder Anwalt und droh mit Klage. Das gewinnst du.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
vielleicht kann ich dir ja hiermit weiter helfen!
- PilotLv 5vor 1 Jahrzehnt
Er kann die Nebenkosten Dir gar nicht gleich zurückerstatten da er sie selber noch gar nicht in vollem Umfang kennt. Die Angaben des Vermieters sind soweit richtig.