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Was wird in einem Verein gemacht, wenn der Kassier nicht entlastet werden kann?

In unserem Verein sollte schon lange die Kassenprüfung stattgefunden haben,aber es gibt noch Probleme mit der "alten" Kassiererin. Was passiert, wenn sie nicht entlastet werden kann?

Wie kann man dann vorgehen?

Update:

@ komet: danke für die schnelle antwort, aber was ist, wenn der kassier gar nicht geprüft werden will, bzw. sich nicht mehr meldet, obwohl die kassenprüfung nötig wäre? was kann der vorstand tun? wie geht es dann weiter? vor allem wie geht es weiter, wenn man keinen ärger will?

2 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es kommt auf den Grund an.

    Mein Freund ist ebenfalls Kassenführer und ich habe ihn mal gefragt, was passiert, wenn er nicht entlastet wird (mehr aus Spaß, er ist wirklich sehr gewissenhaft). Er sagte: Dann gibt es eine erneute Kassenprüfung. Wenn die ebenfalls negativ ausfällt, würde geschaut, wo das Problem liegt: Fehlerhafte Buchführung? Unterschlagung? Eventuell würde dann die Polizei eingeschaltet wegen Verdacht auf eine Straftat (Unterschlagung).

    Wenn der Verein "nett" sein will, kann er natürlich der Kassiererin die Möglichkeit geben, die Kasse auszugleichen, bevor die Polizei eingeschaltet wird.

    Nachtrag: Ohne Ärger wird es wohl nicht gehen. Aber den produziert ja nicht der Verein, sondern die Kassiererin. Der Vorstand kann ihr den Termin zur Kassenprüfung schriftlich ankündigen: "Der Prüfer XY wird in Begleitung der Zeugen AB und CD am Tag soundso um soundsoviel Uhr bei Dir erscheinen. Wir bitten um Vorlage aller Unterlagen."

    Wenn sie die Tür nicht öffnet, bzw nicht mitwirkt, kann der Vorstand noch einen Anwalt bemühen, der rechtliche Folgen androht. Und wenn das nicht fruchtet, bleibt tatsächlich nur noch der Gang zur Polizei. Anzeige wegen Verdacht auf Unterschlagung. Die ermitteln dann und stellen die Beweise (Kassenbücher, Kontoauszüge, Bargeldkasse) sicher.

    Ach ja: Der Vorstand sollte natürlich auch schnellstmöglich die Verfügungsgewalt der Kassiererin über eventuelle Sparbücher/Konten zurücknehmen!

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann muss nachgerechnet werden bis es wieder stimmt.

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