Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Renovierung durch Vermieter?
Hallo ihr lieben Helferlein :)
Aus gegebenen Anlass würde ich gerne von euch wissen, ob ein Vermieter bzw. Verwalter einer Wohung verpflichtet ist, diese VOR Bezug zu renovieren.
Mein Freund und ich haben uns heute eine Wohnung angeguckt und ich dachte schon im Eingangsbereich ich werd nicht mehr.
Das Laminat löst sich vom Boden, Fußleisten gehen ab und sind nur provisorisch befestigt, in den Wänden sind lauter Nägel und auch größere Löcher.
Die Wände sind rosa, tiefblau, orange etc., einige Heizungen sind nicht ganz fest.
Als wir die Verwalterin fragten, ob die Wohnung so bleiben würde, bestätigte sie dieses und sagte uns, dafür müssten wir diese auch nicht renovieren, bevor wir wieder ausziehen. Das Gesamtbild lässt aber auf gute 2000€ Kosten schließen, nur um die Wohnung wieder ansehnlich zu machen und das liegt absolut nicht im Rahmen des möglichen für uns.
Meine Frage ist jetzt aber: Aus zuverlässiger Quelle (Bekannte in der Nachbarschaft) wissen wir, dass die Verwalterin die Kaution des Vormieters einbehalten hat. Diese dient aber doch dazu, um gerade solche Mängel nach Auszug des Mieters zu beseitigen, oder verstehe ich das falsch? Sonst macht der Vermieter ja - in unserem Fall 600€ - Gewinn, einfach für nichts. Er behält das Geld ja unrechtmäßig ein.
Ich erwarte nicht einmal, dass wir eine komplett neu gemachte Wohnung erhalten, aber sie sollte doch wenigstens bezugbar sein, oder?
Mir ist bewusst, dass mir jetzt viele raten werden, in eine solche Wohnung nicht einzuziehen, jedoch erleben wir das in sehr sehr vielen Wohnungen, und diese ist die erste die uns von der Größe, Aufteilung etc. passt und für die das nötige Geld da wäre.
Vielen dank für eure Antworten.
7 Antworten
- Michael K.Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt keine Renovierungsverpflichtung durch den Vermieter, aber eben auch nicht durch den Mieter.
Das ist reine Vertragssache.
Ob irgendwer durch Hörensagen angeblich Gewinn macht, ist unrelevant, zumal es keine rechtmässige Zurückhaltung von Mietkautionen gibt.
Ein Mietverhältnis unter diesen Umständen zu beginnen, wäre für beide Seiten unerfreulich und nicht zu empfehlen.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein gutes Beispiel wie manche Mieter das Eigentum eines Vermieters hinterlassen.
Ob die Kaution nicht auch wegen Mietrückstand einbehalten wurde, wissen wir nicht. Hören sagen ist immer Spekulation und führt meist nur zu Vorurteilen.
Natürlich gibt es eine "Renovierungspflicht" für den Vermieter, aber nur während der Mietzeit - siehe § 538 BGB. Diese kann der VM per s.g. "Schönheitsreparaturklausel" auf den Mieter abwälzen. Des Weiteren gilt auch § 535 BGB.
In welchem Zustand und mit welcher Miethöhe der Vermieter oder die Verwaltung die Wohnung vermietet, bleibt ihr überlassen - sofern sie nicht gegen § 138 BGB verstoÃen.
Was z.B. die Verwaltung bezgl. der Endrenovierung gesagt hat, würde ich mir schriftlich im Mietvertrag bestätigen lassen; denn so eine Aussage ist unseriös. In den meisten Verträgen - auch wenn sie oft genug unwirksam sind - sind Endrenovierungsklauseln enthalten. Auch sollte der Mieter darauf achten, ob es sich um gekaufte Mietverträge (als Haus & Grund etc.) handelt, oder ob die Verwaltung die Verträge selbst erstellt. Gekaufte Mietverträge sind i.d.R. mieterfreundlicher.
Wenn ihr die Wohnung nehmen wollt, lasst euch jeden "Mangel" im Ãbergabeprotokoll bestätigen. Jeder Mangel der nicht arglistig verheimlicht wurde und nicht im Ãbergabeprotokoll steht, ginge dann zu euren Lasten.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
> Aus zuverlässiger Quelle (Bekannte in der Nachbarschaft) wissen wir, dass die Verwalterin die Kaution des Vormieters einbehalten hat.
Okay, das reiocht. Nicht einziehen, sucht Euch was anderes!
Mir persönlich ist es im Prinzip lieber, eine unrenovierte Wohnung zu bezoehen, weil ich dann tapezieren, streichen und machen kann, was ich will; kein Mieter geht bei einer Auszugsrenovierung echt sorgfältig vor, da heiÃt es "weiÃe Farbe und gut, Hauptsache schnell". Darum sollte man mit dem Vermieter vorher reden, ob da was ginge mit 1-2 Monatsmieten, wenn man eine Einzugsrenovierung macht. Meistens geht das, und wenn nicht, dann, tjka, es gibt auch andere Wohnungen...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das ist Betrug, was die macht.
Die hat die Kaution vom Vormieter einbehalten, weil er die Whg runtergewirtschaftet hat und mit dieser Kaution hat die Vermieterin die Wohnung auch wieder bewohnbar zu machen oder Euch die Kaution zu geben und Euch wenigstens 3 Monate Mietfrei wohnen zu lassen, damit Ihr die Hütte wieder auf Vordermann bringen könnt und somit müsstet Ihr selbst keine Kaution bezahlen.
Warum Gauner bereichern und bestätigen, habt Ihr es so nötig und dringend?
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
Schönheitsreparaturen kann der Vermieter auf Euch abwälzen (Tapeten, Wandfarbe, etc.), echte Reparaturen aber nicht. Allerdings ist der Vermieter auch nicht verpflichtet, Euch als Mieter zu nehmen - je mehr der Wohnungsmarkt bei Euch ein Verkäufermarkt ist, umso eher wird er jemand finden der die Wohnung so akzeptiert.
Ich würde versuchen, einen Teil der Reparaturen dem Vermieter abzuverlangen. Dann kannst Du den Rest so machen wie es Euch gefällt und beim Auszug fällt dann nichts mehr an. Saubere Dokumentation und klare Vereinbarungen im Vertrag sind Ehrensache.
Ob der Vermieter dabei Gewinn macht oder die Kaution des Vormieters einbehalten hat spielt übrigens keine Rolle.
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
wenn du die wohnung unbedingt haben willst, dann nehm sie und regel das alles vertraglich! wenn du eine wohnung unrenoviert ��¼bernimmst, sollte das vertraglich festgehalten werden damit du die "vorzüge" wenigstens bei einem auszug hast.
was das einbehalten der mietkaution angeht, ist das nicht rechtens und kann im zweifel gerichtlich geltend gemacht werden.( kostenpunkt über den mieterschutzbund ca 100 € im jahr, die stellen dir dann einen anwalt etc. )
...aber wie sicher ist denn deine quelle???
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich verpflichtet ist sie nicht. Du solltest aber alles im Ãbergabeprotokoll aufnehmen lassen Nur Schönheitsreparaturen wären dann bei Auszug, wenn es im Vertrag steht, nicht auszuführen. Laminat, FuÃleisten Heizkörper etc. sind keine Schönheitsreparatur.
Denkt daran, wenn keine Renovierung bei Auszug im Vertrag steht sondern Renovierung gilt das, auch wenn beim Einzug selbst renoviert wurde.